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4. Mose - Kapitel 29

Die Opfer am Drommetentag

1 Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun - es ist euer Drommetentag - (3. Mose 23.24-25) 2 und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 3 dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer; 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen - 6 außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist -, zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN. 7 Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun, (3. Mose 23.27)
8 sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 9 mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 10 und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer; 11 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. (3. Mose 16.11)

Die Opfer am Laubhüttenfest

12 Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern (3. Mose 23.34)
13 und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder, 15 und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer; 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, - außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
18 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 20 Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
21 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 23 Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
24 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 26 Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
27 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 29 Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
30 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 31 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 32 Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
33 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 35 Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun
36 und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 37 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 38 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 39 Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.

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Ester - Kapitel 1

1 Es war in der Zeit des Xerxes, jenes persischen Königs, der von Indien bis Nubien über 127 Provinzen regierte 2 und dessen Thron in der befestigten Oberstadt von Susa stand. 3 In seinem dritten Regierungsjahr gab er ein Fest für alle Fürsten und Beamten seines Reiches. Auch die höchsten Offiziere des Heeres von Persien und Medien waren erschienen, der hohe Adel und die Statthalter der Provinzen. 4 Volle 180 Tage lang stellte der König ihnen die Herrlichkeit seines Königtums und die strotzende Pracht seiner Größe zur Schau. 5 Danach lud er auch alle Bewohner der Residenz Susa vom Vornehmsten bis zum Geringsten zu einem Fest ein. Sieben Tage lang wurde auf dem Platz zwischen Palast und Park gefeiert. 6 Weiße und violette Vorhänge aus Baumwolle waren mit weißen und roten Schnüren an silbernen Stangen aufgehängt, die von Marmorsäulen getragen wurden. Auf dem Mosaikboden aus verschiedenfarbigen kostbaren Marmorsteinen und Perlmutt waren goldene und silberne Ruhelager aufgestellt. 7 Die Getränke reichte man in goldenen Gefäßen, von denen keins dem anderen glich. Der Wein aus den königlichen Kellern floss in Strömen. 8 Bei dem Gelage sollte keinerlei Zwang herrschen. Der König hatte seine Palastbeamten angewiesen, sich ganz nach den Wünschen der Gäste zu richten. 9 Gleichzeitig veranstaltete Königin Waschti im Palast ein Fest für die Frauen. 10 Am siebten Tag rief König Xerxes in einer Weinlaune die sieben Eunuchen, die ihn persönlich bedienten, 11 und befahl ihnen, die Königin im Schmuck ihrer Krone herzubringen. Das ganze Volk und die Fürsten sollten ihre außerordentliche Schönheit bewundern. 12 Doch Königin Waschti weigerte sich, der Aufforderung zu folgen. Da wurde der König sehr erbost; Zorn loderte in ihm auf. 13 Gleich darauf besprach er sich mit den Weisen, die sich in der Geschichte auskannten, denn er pflegte seine Angelegenheiten vor die Gesetzes- und Rechtskundigen zu bringen. (1. Chronik 12.32) 14 Seine engsten Vertrauten, die zu ihm Zutritt hatten und den ersten Rang im Königreich einnahmen, waren die sieben Fürsten von Persien und Medien: Karschena, Schetar, Admata, Tarschisch, Meres, Marsena und Memuchan. 15 Er fragte sie: "Was soll nach dem Gesetz mit Königin Waschti geschehen? Sie hat sich einem durch die Eunuchen überbrachten Befehl von König Xerxes widersetzt." 16 Da sagte Memuchan vor dem König und den Fürsten: "Die Königin Waschti hat sich nicht nur am König vergangen, sondern auch an allen Fürsten und am ganzen Volk in allen Provinzen des Königreiches. 17 Was sie getan hat, wird sich unter allen Frauen herumsprechen. Sie werden die Achtung vor ihren Ehemännern verlieren, wenn man erzählt, dass die Königin Waschti sich weigerte, einem ausdrücklichen Befehl von König Xerxes zu folgen. 18 Und wenn unsere Frauen von dem Verhalten der Königin gehört haben, werden sie es auch uns vorhalten. Das wird viel Ärger und Verdruss geben. 19 Wenn es dem König recht ist, sollte ein unwiderruflicher königlicher Erlass herausgegeben werden, der ins Gesetz der Perser und Meder aufgenommen wird, dass Waschti nie wieder vor ihm erscheinen darf. Der König möge eine andere Frau zur Königin machen, die diese Würde auch verdient. (Daniel 6.9) 20 Wenn man diesen Erlass des Königs in seinem ganzen Reich - so groß es auch ist - bekannt macht, werden alle Frauen von den vornehmsten bis zu den geringsten ihren Ehemännern den schuldigen Respekt erweisen." 21 Der Vorschlag gefiel dem König und den Fürsten. Wie Memuchan vorgeschlagen hatte, 22 schickte der König Schreiben in alle Provinzen seines Reiches, jeweils in der Schrift und Sprache des betreffenden Landes. Jeder Mann sollte Herr in seinem Haus sein und in jeder Familie sollte die Sprache des Mannes gesprochen werden. (1. Mose 3.16) (Ester 3.12) (Ester 8.9)