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4. Mose - Kapitel 29

Die Opfer am Drommetentag

1 Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun - es ist euer Drommetentag - (3. Mose 23.24-25) 2 und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 3 dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer; 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen - 6 außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist -, zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN. 7 Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun, (3. Mose 23.27)
8 sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 9 mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 10 und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer; 11 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. (3. Mose 16.11)

Die Opfer am Laubhüttenfest

12 Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern (3. Mose 23.34)
13 und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder, 15 und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer; 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, - außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
18 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 20 Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
21 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 23 Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
24 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 26 Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
27 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 29 Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
30 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 31 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 32 Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
33 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 35 Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun
36 und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 37 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 38 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 39 Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.

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Esra - Kapitel 7

1 Nach diesen Ereignissen reiste Esra Ben-Seraja, der unter der Herrschaft des Perserkönigs Artaxerxes lebte, nach Jerusalem. Seine Vorfahren waren Asarja, Hilkija, (1. Chronik 5.40) 2 Schallum, Zadok, Ahitub, 3 Amarja, Asarja, Merajot, 4 Serachja, Usi, Bukki, 5 Abischua, Pinhas und Eleasar, der Sohn des ersten Priesters Aaron. 6 Dieser Esra kam jetzt aus Babylon. Er war ein Lehrer, der das Gesetz sehr gut kannte, das Jahwe, der Gott Israels, Mose gegeben hatte. Weil Jahwe seine Hand über ihn hielt, erfüllte der König alle seine Bitten. (Esra 7.9) (Esra 7.28) (Esra 8.18) (Esra 8.22) (Nehemia 2.8) 7 Mit ihm zogen eine ganze Anzahl Israeliten nach Jerusalem: Priester, Leviten, Tempelsänger, Torwächter und Tempelsklaven. Das war im siebten Regierungsjahr des Artaxerxes. (Esra 2.43) 8 Im August dieses Jahres erreichten sie Jerusalem. 9 Den Tag der Abreise hatte Esra auf den 1. April gelegt. Schon am 1. August kamen sie in Jerusalem an, weil Gottes gütige Hand über ihm war. (Esra 7.6) 10 Denn Esra hatte sich mit ganzem Herzen der Aufgabe hingegeben, das Gesetz Jahwes zu studieren und zu befolgen und in Israel seine Ordnungen und Rechte zu lehren. 11 Es folgt eine Abschrift des Briefes, den König Artaxerxes Esra mitgab, dem Priester und Gesetzeslehrer, der sich auskannte in den Geboten und Ordnungen, die Jahwe Israel gegeben hatte: 12 "Artaxerxes, König über alle Könige, an Esra, den Priester, den Beauftragten für das Gesetz des Himmelsgottes, meinen Gruß. (Hesekiel 26.7) 13 Hiermit ordne ich an, dass jeder israelitische Priester und Levit in meinem Reich mit dir nach Jerusalem ziehen darf, wenn er will. 14 Der König und seine sieben Räte senden dich, festzustellen, ob in Juda und Jerusalem alles nach dem Gesetz deines Gottes, das du in Händen hast, geordnet ist. 15 Außerdem sollst du das Gold und Silber hinbringen, das der König und seine Räte dem Gott Israels gespendet haben, der in Jerusalem seine Wohnung hat! 16 Auch das Silber und Gold, das du in der ganzen Provinz Babylon bekommst, bringe dorthin, ebenso die Spenden für den Tempel in Jerusalem, die du vom Volk und den Priestern bekommst! 17 Kaufe von dem Geld Stiere, Schafböcke und Lämmer und die dazugehörigen Speis- und Trankopfer und bringe sie auf dem Altar im Haus eures Gottes in Jerusalem dar! Geh gewissenhaft mit dem Geld um! 18 Sollte noch etwas von dem Silber und Gold übrig bleiben, könnt ihr Priester nach dem Willen eures Gottes darüber verfügen, wie es euch richtig erscheint. 19 Die Gegenstände, die dir zum Dienst im Haus deines Gottes gegeben wurden, liefere vollständig vor deinem Gott in Jerusalem ab! 20 Den restlichen Bedarf für das Haus deines Gottes, für den du verantwortlich bist, bekommst du aus dem königlichen Schatz. 21 Hiermit erteile ich, König Artaxerxes, allen Schatzmeistern der Westeuphrat-Provinz den Befehl: Alles, was Esra, der Priester und Beauftragte für das Gesetz des Himmelsgottes, von euch fordert, ist ihm gewissenhaft und pünktlich auszuhändigen, 22 und zwar bis zu dreieinhalb Tonnen Silber, dreizehn Tonnen Weizen und je 2200 Liter Wein und Olivenöl, dazu Salz, so viel er braucht! 23 Alles, was nach Befehl des Himmelsgottes erforderlich ist, soll für seinen Tempel gewissenhaft bereitgestellt werden, damit nicht sein Zorn über das Reich des Königs und seiner Söhne kommt. 24 Außerdem wird euch mitgeteilt, dass niemand das Recht hat, von den Priestern und Leviten, den Sängern und Torwächtern, den Tempelsklaven und allen anderen, die an diesem Haus Gottes Dienst tun, Steuern oder Abgaben zu fordern. 25 Und du, Esra, setze nach der Weisheit Gottes, die in dir wohnt, Richter und Rechtspfleger ein, die eurem ganzen Volk in der Westeuphrat-Provinz Recht sprechen! Das gilt sowohl für die, die das Gesetz deines Gottes kennen, als auch für die, die es noch nicht kennen, denn letztere sollen darin unterrichtet werden. 26 Und jeder, der das Gesetz deines Gottes und das Gesetz des Königs nicht gewissenhaft befolgt, soll vor Gericht gestellt und je nach Schwere seines Vergehens verurteilt werden: zum Tod, zum Ausschluss aus der Gemeinschaft, zu einer Geldstrafe oder zum Gefängnis." 27 Gepriesen sei Jahwe, der Gott unserer Väter! Er hat es dem König ins Herz gegeben, Jahwes Haus in Jerusalem Ehre und Ansehen zu verleihen. 28 Er hat mich die Gunst des Königs und auch die seiner Räte und hohen Beamten finden lassen. Und ich fasste Mut, weil Jahwe seine Hand über mir hielt, und konnte eine ganze Reihe Häupter israelitischer Sippen gewinnen, mit mir zurückzukehren. (Esra 7.6)