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4. Mose - Kapitel 29

Die Opfer am Drommetentag

1 Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun - es ist euer Drommetentag - (3. Mose 23.24-25) 2 und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 3 dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer; 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen - 6 außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist -, zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN. 7 Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun, (3. Mose 23.27)
8 sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 9 mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 10 und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer; 11 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. (3. Mose 16.11)

Die Opfer am Laubhüttenfest

12 Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern (3. Mose 23.34)
13 und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder, 15 und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer; 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, - außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
18 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 20 Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
21 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 23 Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
24 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 26 Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
27 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 29 Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
30 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 31 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 32 Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
33 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 35 Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun
36 und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 37 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 38 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 39 Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.

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5. Mose - Kapitel 26

1 Wenn du in das Land kommst, das Jahwe, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, wenn du es dann in Besitz genommen hast und darin wohnst, 2 dann sollst du einige von den ersten Früchten deines Bodens in einen Korb legen und an den Ort bringen, an dem Jahwe, dein Gott, seinen Namen wohnen lassen wird. (2. Mose 23.19) (2. Mose 34.26) (3. Mose 2.14) 3 Du sollst zu dem Priester gehen, der zu dieser Zeit da sein wird, und ihm sagen: "Ich bezeuge heute Jahwe, deinem Gott, dass ich in das Land gekommen bin, das Jahwe unseren Vorfahren unter Eid versprochen hat." 4 Wenn dann der Priester den Korb entgegengenommen und vor den Altar Jahwes gestellt hat, 5 sollst du vor Jahwe, deinem Gott, sagen: "Mein Vater war ein heimatloser Aramäer. Er zog nach Ägypten und lebte dort mit wenigen Leuten als Fremder. Aber er wurde zu einer großen, starken und zahlreichen Nation. (1. Mose 46.5) 6 Die Ägypter behandelten uns schlecht, unterdrückten uns und zwangen uns zu harter Arbeit. 7 Da schrien wir zu Jahwe, dem Gott unserer Vorfahren. Er hörte uns und sah unser Elend, unsere Qualen und die Unterdrückung 8 und führte uns mit starker Hand und ausgestrecktem Arm aus Ägypten heraus, mit großen furchterregenden Taten, mit Zeichen und Wundern. 9 Er brachte uns an diesen Ort und gab uns dieses Land, das von Milch und Honig überfließt. 10 Hier bringe ich nun die ersten Früchte der Ernte, die ich in dem Land eingebracht habe, das du, Jahwe, mir gegeben hast." Hiermit legst du es vor Jahwe, deinem Gott, nieder und betest ihn an. 11 Genieße voll Freude all das Gute, das Jahwe dir und deiner Familie gegeben hat zusammen mit dem Leviten und dem Fremden, der bei dir wohnt. (5. Mose 16.11) (5. Mose 16.14) 12 Wenn du im dritten Jahr, dem Jahr des Zehnten, den ganzen Zehnten deines Einkommens vollständig entrichtest und ihn dem Leviten, dem Fremden und der Waise gegeben hast, damit sie sich in deinem Ort satt essen können, (5. Mose 14.27-29) 13 dann sollst du vor Jahwe, deinem Gott, erklären: "Ich habe das Geweihte aus dem Haus weggebracht und es dem Leviten, dem Fremden, der Waise und der Witwe gegeben, wie du es mir geboten hast. Ich habe deine Gebote nicht übertreten und nicht vergessen. 14 Ich habe nichts davon gegessen, als ich in Trauer war, nichts davon zu unreinem Gebrauch verwendet und nichts davon einem Toten gegeben. Ich bin der Stimme Jahwes, meines Gottes, gehorsam gewesen. Ich habe alles getan, was du mir befohlen hast. 15 Blick herab von deiner heiligen Wohnung, vom Himmel, und segne dein Volk Israel und den Boden, den du uns gegeben hast, wie du es unseren Vorfahren unter Eid versprachst: ein Land, das von Milch und Honig überfließt." 16 An diesem Tag befiehlt dir Jahwe, dein Gott, diese Vorschriften und Bestimmungen zu beachten, dass du sie mit Herz und Seele befolgst und tust. 17 Du hast heute Jahwe erklären lassen, dass er dein Gott sein will und dass du auf seinen Wegen gehen, seine Vorschriften, Gebote und Bestimmungen bewahren und auf seine Stimme hören sollst. 18 Und Jahwe hat dich heute erklären lassen, dass du sein eigenes Volk sein willst, wie er es dir versprochen hat, und dass du alle seine Gebote halten willst, 19 und dass er dich zum Lob, zum Ruhm und zur Zierde erhöhen soll über alle Nationen, die er geschaffen hat, und dass du ein Volk sein willst, das Jahwe, deinem Gott, geweiht ist. So hat er es versprochen. (5. Mose 4.6) (5. Mose 28.1)