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4. Mose - Kapitel 29

Die Opfer am Drommetentag

1 Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun - es ist euer Drommetentag - (3. Mose 23.24-25) 2 und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 3 dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer; 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen - 6 außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist -, zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN. 7 Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun, (3. Mose 23.27)
8 sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 9 mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 10 und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer; 11 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. (3. Mose 16.11)

Die Opfer am Laubhüttenfest

12 Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern (3. Mose 23.34)
13 und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder, 15 und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer; 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, - außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
18 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 20 Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
21 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 23 Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
24 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 26 Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
27 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 29 Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
30 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 31 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 32 Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
33 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 35 Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun
36 und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 37 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 38 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 39 Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.

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Psalm - Kapitel 50

1 {Ein Psalm; von Asaph.} Der Mächtige, Gott, Jehova, hat geredet und die Erde gerufen vom Aufgang der Sonne bis zu ihrem Niedergang. (1. Chronik 25.1) 2 Aus Zion, der Schönheit Vollendung, ist Gott hervorgestrahlt. 3 Unser Gott kommt, und er wird nicht schweigen; Feuer frißt vor ihm her, und rings um ihn stürmt es gewaltig. (Psalm 96.13) 4 Er ruft dem Himmel droben und der Erde, um sein Volk zu richten: (Jesaja 1.2) 5 "Versammelt mir meine Frommen, die meinen Bund geschlossen haben beim Opfer!" (2. Mose 24.4-8) 6 Und die Himmel verkünden seine Gerechtigkeit, denn Gott ist es, der richtet. (Sela.) 7 "Höre, mein Volk, und ich will reden, Israel, und ich will wider dich zeugen! Ich, ich bin Gott, dein Gott. 8 Nicht wegen deiner Schlachtopfer tadle ich dich, und deine Brandopfer sind beständig vor mir. (Jesaja 1.11) 9 Nicht werde ich Farren nehmen aus deinem Hause, noch Böcke aus deinen Hürden. 10 Denn mein ist alles Getier des Waldes, das Vieh auf tausend Bergen. 11 Ich kenne alles Gevögel der Berge, und das Wild des Gefildes ist mir bekannt. 12 Wenn mich hungerte, ich würde es dir nicht sagen: denn mein ist der Erdkreis und seine Fülle. 13 Sollte ich das Fleisch von Stieren essen und das Blut von Böcken trinken? 14 Opfere Gott Lob, und bezahle dem Höchsten deine Gelübde; 15 Und rufe mich an am Tage der Bedrängnis: ich will dich erretten, und du wirst mich verherrlichen!" (Hiob 22.27) (Psalm 81.8) (Psalm 91.15) 16 Zu dem Gesetzlosen aber spricht Gott: "Was hast du meine Satzungen herzusagen und meinen Bund in deinen Mund zu nehmen? (Römer 2.21-23) 17 Du hast ja die Zucht gehaßt und hinter dich geworfen meine Worte. 18 Wenn du einen Dieb sahst, so gingst du gern mit ihm um, und dein Teil war mit Ehebrechern. (Epheser 5.11) 19 Deinen Mund ließest du los zum Bösen, und Trug flocht deine Zunge. 20 Du saßest da, redetest wider deinen Bruder, wider den Sohn deiner Mutter stießest du Schmähung aus. 21 Solches hast du getan, und ich schwieg; du dachtest, ich sei ganz wie du. Ich werde dich strafen und es dir vor Augen stellen." (Psalm 73.11) 22 Merket doch dieses, die ihr Gottes vergesset, damit ich nicht zerreiße, und kein Erretter sei da! 23 Wer Lob opfert, verherrlicht mich, und wer seinen Weg einrichtet, ihn werde ich das Heil Gottes sehen lassen.