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4. Mose - Kapitel 29

Die Opfer am Drommetentag

1 Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun - es ist euer Drommetentag - (3. Mose 23.24-25) 2 und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 3 dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer; 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen - 6 außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist -, zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN. 7 Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun, (3. Mose 23.27)
8 sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 9 mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 10 und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer; 11 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. (3. Mose 16.11)

Die Opfer am Laubhüttenfest

12 Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern (3. Mose 23.34)
13 und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder, 15 und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer; 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, - außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
18 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 20 Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
21 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 23 Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
24 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 26 Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
27 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 29 Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
30 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 31 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 32 Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
33 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 35 Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun
36 und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 37 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 38 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 39 Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.

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3. Mose - Kapitel 18

Verordnungen für Ehe und Keuschheit

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Ich bin Jehova, euer Gott. 3 Nach dem Tun des Landes Ägypten, in welchem ihr gewohnt habt, sollt ihr nicht tun; und nach dem Tun des Landes Kanaan, wohin ich euch bringe, sollt ihr nicht tun; und in ihren Satzungen sollt ihr nicht wandeln. (2. Mose 23.24) 4 Meine Rechte sollt ihr tun und meine Satzungen sollt ihr beobachten, darin zu wandeln. Ich bin Jehova, euer Gott. 5 Und meine Satzungen und meine Rechte sollt ihr beobachten, durch welche der Mensch, wenn er sie tut, leben wird. Ich bin Jehova. (Nehemia 9.29) (Hesekiel 20.11) (Römer 10.5) (Galater 3.12) 6 Kein Mensch soll sich irgend einer seiner Blutsverwandten nahen, um ihre Blöße aufzudecken. Ich bin Jehova. 7 Die Blöße deines Vaters und die Blöße deiner Mutter sollst du nicht aufdecken; sie ist deine Mutter, du sollst ihre Blöße nicht aufdecken; 8 Die Blöße des Weibes deines Vaters sollst du nicht aufdecken; es ist die Blöße deines Vaters. (1. Mose 35.22) (5. Mose 27.20) (1. Korinther 5.1) 9 Die Blöße deiner Schwester, der Tochter deines Vaters, oder der Tochter deiner Mutter, daheim geboren oder draußen geboren, - ihre Blöße sollst du nicht aufdecken. (5. Mose 27.22) 10 Die Blöße der Tochter deines Sohnes oder der Tochter deiner Tochter - ihre Blöße sollst du nicht aufdecken, denn es ist deine Blöße. 11 Die Blöße der Tochter des Weibes deines Vaters, von deinem Vater gezeugt, - sie ist deine Schwester, ihre Blöße sollst du nicht aufdecken. 12 Die Blöße der Schwester deines Vaters sollst du nicht aufdecken: sie ist die Blutsverwandte deines Vaters. 13 Die Blöße der Schwester deiner Mutter sollst du nicht aufdecken, denn sie ist die Blutsverwandte deiner Mutter. 14 Die Blöße des Bruders deines Vaters sollst du nicht aufdecken: zu seinem Weibe sollst du nicht nahen, sie ist deine Muhme. 15 Die Blöße deiner Schwiegertochter sollst du nicht aufdecken; sie ist das Weib deines Sohnes, ihre Blöße sollst du nicht aufdecken. (1. Mose 38.16) 16 Die Blöße des Weibes deines Bruders sollst du nicht aufdecken; es ist die Blöße deines Bruders. (Markus 6.18) 17 Die Blöße eines Weibes und ihrer Tochter sollst du nicht aufdecken; die Tochter ihres Sohnes und die Tochter ihrer Tochter sollst du nicht nehmen, um ihre Blöße aufzudecken; sie sind Blutsverwandte: es ist eine Schandtat. (5. Mose 27.23) 18 Und du sollst nicht ein Weib zu ihrer Schwester nehmen, sie eifersüchtig zu machen, indem du ihre Blöße neben derselben aufdeckst bei ihrem Leben. - 19 Und einem Weibe in der Unreinheit ihrer Unreinigkeit sollst du nicht nahen, um ihre Blöße aufzudecken. (3. Mose 15.24) (Hesekiel 18.6) (Hesekiel 22.10) 20 Und bei dem Weibe deines Nächsten sollst du nicht liegen zur Begattung, daß du durch sie unrein werdest. - (2. Samuel 11.4) 21 Und von deinen Kindern sollst du nicht hingeben, um sie dem Molech durch das Feuer gehen zu lassen, und du sollst den Namen Jehovas, deines Gottes, nicht entweihen. Ich bin Jehova. - (5. Mose 18.10) (2. Könige 21.6) (Psalm 106.37) (Jeremia 7.31) 22 Und bei einem Manne sollst du nicht liegen, wie man bei einem Weibe liegt: es ist ein Greuel. (1. Mose 19.5) (Römer 1.27) (1. Korinther 6.9) 23 Und bei keinem Vieh sollst du liegen, so daß du dich an ihm verunreinigst; und ein Weib soll sich nicht vor ein Vieh hinstellen, um mit ihm zu schaffen zu haben: es ist eine schändliche Befleckung. (2. Mose 22.18) 24 Verunreiniget euch nicht durch alles dieses; denn durch alles dieses haben die Nationen sich verunreinigt, die ich vor euch vertreibe. 25 Und das Land wurde verunreinigt, und ich suchte seine Ungerechtigkeit an ihm heim, und das Land spie seine Bewohner aus. 26 Ihr aber, ihr sollt meine Satzungen und meine Rechte beobachten, und ihr sollt nichts tun von allen diesen Greueln, der Eingeborene und der Fremdling, der in eurer Mitte weilt, - 27 denn alle diese Greuel haben die Leute dieses Landes getan, die vor euch waren, und das Land ist verunreinigt worden, - 28 damit das Land euch nicht ausspeie, wenn ihr es verunreiniget, so wie es die Nation ausgespieen hat, die vor euch war: 29 denn jeder, der einen von allen diesen Greueln tut, die Seelen, die ihn tun, sollen ausgerottet werden aus der Mitte ihres Volkes. 30 Und ihr sollt meine Vorschriften beobachten, daß ihr keine der greulichen Bräuche übet, die vor euch geübt worden sind, und euch nicht durch dieselben verunreiniget. Ich bin Jehova, euer Gott.