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4. Mose - Kapitel 29

Die Opfer am Drommetentag

1 Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun - es ist euer Drommetentag - (3. Mose 23.24-25) 2 und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 3 dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer; 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen - 6 außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist -, zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN. 7 Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun, (3. Mose 23.27)
8 sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 9 mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 10 und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer; 11 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. (3. Mose 16.11)

Die Opfer am Laubhüttenfest

12 Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern (3. Mose 23.34)
13 und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder, 15 und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer; 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, - außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
18 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 20 Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
21 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 23 Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
24 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 26 Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
27 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 29 Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
30 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 31 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 32 Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
33 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 35 Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun
36 und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 37 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 38 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 39 Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.

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2. Mose - Kapitel 25

Heiligtum: Freiwillige Gaben

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel, daß sie mir ein Hebopfer bringen; von einem jeden, der willigen Herzens ist, sollt ihr mein Hebopfer nehmen. (2. Mose 35.5) (2. Mose 35.22) 3 Und dies ist das Hebopfer, das ihr von ihnen nehmen sollt: Gold und Silber und Erz, 4 und blauer und roter Purpur und Karmesin und Byssus und Ziegenhaar, 5 und rotgefärbte Widderfelle und Dachsfelle und Akazienholz; 6 Öl zum Licht, Gewürze zum Salböl und zum wohlriechenden Räucherwerk; 7 Onyxsteine und Steine zum Einsetzen für das Ephod und für das Brustschild. 8 Und sie sollen mir ein Heiligtum machen, daß ich in ihrer Mitte wohne. 9 Nach allem, was ich dir zeige, das Muster der Wohnung und das Muster aller ihrer Geräte, also sollt ihr es machen. (2. Mose 25.40)

Heiligtum: Bundeslade mit Deckplatte

10 Und sie sollen eine Lade von Akazienholz machen: zwei und eine halbe Elle ihre Länge, und eine und eine halbe Elle ihre Breite, und eine und eine halbe Elle ihre Höhe. 11 Und du sollst sie überziehen mit reinem Golde: inwendig und auswendig sollst du sie überziehen; und mache einen goldenen Kranz daran ringsum. 12 Und gieße für dieselbe vier Ringe von Gold und setze sie an ihre vier Ecken, und zwar zwei Ringe an ihrer einen Seite und zwei Ringe an ihrer anderen Seite. 13 Und mache Stangen von Akazienholz und überziehe sie mit Gold. 14 Und bringe die Stangen in die Ringe an den Seiten der Lade, um die Lade mit denselben zu tragen. 15 Die Stangen sollen in den Ringen der Lade sein, sie sollen nicht daraus entfernt werden. 16 Und lege in die Lade das Zeugnis, das ich dir geben werde. (2. Mose 25.21) 17 Und mache einen Deckel von reinem Golde: zwei und eine halbe Elle seine Länge, und eine und eine halbe Elle seine Breite. (Hebräer 4.16) 18 Und mache zwei Cherubim von Gold; in getriebener Arbeit sollst du sie machen an beiden Enden des Deckels; 19 und mache einen Cherub an dem Ende der einen Seite und einen Cherub an dem Ende der anderen Seite; aus dem Deckel sollt ihr die Cherubim machen an seinen beiden Enden. 20 Und die Cherubim sollen die Flügel nach oben ausbreiten, den Deckel mit ihren Flügeln überdeckend, und ihre Angesichter einander gegenüber; die Angesichter der Cherubim sollen gegen den Deckel gerichtet sein. 21 Und lege den Deckel oben über die Lade; und in die Lade sollst du das Zeugnis legen, das ich dir geben werde. (2. Mose 34.29) (1. Könige 8.9) (Hebräer 9.4) 22 Und daselbst werde ich mit dir zusammenkommen und von dem Deckel herab, zwischen den zwei Cherubim hervor, die auf der Lade des Zeugnisses sind, alles zu dir reden, was ich dir an die Kinder Israel gebieten werde. (4. Mose 7.89)

Heiligtum: Schaubrottisch

23 Und du sollst einen Tisch von Akazienholz machen: zwei Ellen seine Länge, und eine Elle seine Breite, und eine und eine halbe Elle seine Höhe. 24 Und überziehe ihn mit reinem Golde und mache ihm einen Kranz von Gold ringsum. 25 Und mache ihm eine Leiste, eine Handbreit, ringsum, und mache einen Kranz von Gold an seine Leiste ringsum. 26 Und mache ihm vier Ringe von Gold und setze die Ringe an die vier Ecken, die an seinen vier Füßen sind. 27 Dicht bei der Leiste sollen die Ringe sein, zu Behältern für die Stangen, um den Tisch zu tragen. 28 Und mache die Stangen von Akazienholz und überziehe sie mit Gold, und der Tisch soll daran getragen werden. 29 Und mache seine Schüsseln und seine Schalen und seine Kannen und seine Spendschalen, mit welchen das Trankopfer ausgegossen wird; von reinem Golde sollst du sie machen. 30 Und auf den Tisch sollst du Schaubrote legen vor meinem Angesicht beständig. (3. Mose 24.5-6)

Heiligtum: Leuchter

31 Und du sollst einen Leuchter von reinem Golde machen; in getriebener Arbeit soll der Leuchter gemacht werden, sein Fuß und sein Schaft; seine Kelche, seine Knäufe und seine Blumen sollen aus ihm sein. 32 Und sechs Arme sollen von seinen Seiten ausgehen: drei Arme des Leuchters aus seiner einen Seite und drei Arme des Leuchters aus seiner anderen Seite. 33 Drei Kelche, mandelblütenförmig, an dem einen Arme: Knauf und Blume; und drei Kelche, mandelblütenförmig, an dem anderen Arme: Knauf und Blume; also für die sechs Arme, die von dem Leuchter ausgehen. 34 Und an dem Leuchter vier Kelche, mandelblütenförmig: seine Knäufe und seine Blumen; 35 und zwar ein Knauf unter zwei Armen aus ihm, und wieder ein Knauf unter zwei Armen aus ihm, und wieder ein Knauf unter zwei Armen aus ihm, für die sechs Arme, die von dem Leuchter ausgehen. 36 Ihre Knäufe und ihre Arme sollen aus ihm sein; der ganze Leuchter eine getriebene Arbeit, von reinem Golde. 37 Und du sollst seine sieben Lampen machen; und man soll seine Lampen anzünden, so daß sie gerade vor ihm hin scheinen; 38 und seine Lichtschneuzen und seine Löschnäpfe von reinem Golde. 39 Aus einem Talent reinen Goldes soll man ihn machen mit allen diesen Geräten. 40 Und sieh zu, daß du sie nach ihrem Muster machest, welches dir auf dem Berge gezeigt worden ist. (2. Mose 26.30) (Apostelgeschichte 7.44) (Hebräer 8.5)