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4. Mose - Kapitel 28

Gesetze über die regelmäßigen Opfer des Jahres

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Die Opfer meines Brots, welches mein Opfer des süßen Geruchs ist, sollt ihr halten zu seiner Zeit, daß ihr mir's opfert. (3. Mose 21.6) 3 Und sprich zu ihnen: Das sind die Opfer, die ihr dem HERRN opfern sollt: jährige Lämmer, die ohne Fehl sind, täglich zwei zum täglichen Brandopfer, (2. Mose 29.38-42) 4 Ein Lamm des Morgens, das andere gegen Abend; 5 dazu ein zehntel Epha Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, das gestoßen ist, ein viertel Hin. (3. Mose 2.1) 6 Das ist das tägliche Brandopfer, das ihr am Berge Sinai opfertet, zum süßen Geruch ein Feuer dem HERRN. 7 Dazu ein Trankopfer je zu einem Lamm ein viertel Hin. Im Heiligtum soll man den Wein des Trankopfers opfern dem HERRN. 8 Das andere Lamm sollst du gegen Abend zurichten; mit dem Speisopfer wie am Morgen und mit einem Trankopfer sollst du es machen zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN. 9 Am Sabbattag aber zwei jährige Lämmer ohne Fehl und zwei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und sein Trankopfer. (Matthäus 12.5)
10 Das ist das Brandopfer eines jeglichen Sabbats außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Trankopfer. 11 Aber des ersten Tages eurer Monate sollt ihr dem HERRN ein Brandopfer opfern: Zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; (4. Mose 10.10)
12 und je drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu einem Farren; zwei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu einem Widder; (4. Mose 15.2) (4. Mose 28.20) (4. Mose 28.28) 13 und je ein Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu einem Lamm. Das ist das Brandopfer des süßen Geruchs, ein Opfer dem HERRN. 14 Und ihr Trankopfer soll sein ein halbes Hin Wein zum Farren, ein drittel Hin zum Widder, ein viertel Hin zum Lamm. Das ist das Brandopfer eines jeglichen Monats im Jahr. 15 Dazu soll man einen Ziegenbock zum Sündopfer dem HERRN machen außer dem täglichen Brandopfer und seinem Trankopfer. (4. Mose 28.22) 16 Aber am vierzehnten Tage des ersten Monats ist das Passah des HERRN. (3. Mose 23.5)
17 Und am fünfzehnten Tage desselben Monats ist Fest. Sieben Tage soll man ungesäuertes Brot essen. 18 Der erste Tag soll heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an ihm tun (4. Mose 28.25-26) 19 und sollt dem HERRN Brandopfer tun: Zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 20 samt ihren Speisopfern: Drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu einem Farren, und zwei Zehntel zu dem Widder, (4. Mose 28.12) 21 und je ein Zehntel auf ein Lamm unter den sieben Lämmern; 22 dazu einen Bock zum Sündopfer, daß ihr versöhnt werdet. (4. Mose 28.15) 23 Und sollt solches tun außer dem Brandopfer am Morgen, welche das tägliche Brandopfer ist. 24 Nach dieser Weise sollt ihr alle Tage, die sieben Tage lang, das Brot opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN außer dem täglichen Brandopfer, dazu sein Trankopfer. 25 Und der siebente Tag soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun.

Die Pfingstopfer

26 Und der Tag der Erstlinge, wenn ihr opfert das neue Speisopfer dem HERRN, wenn eure Wochen um sind, soll heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun (3. Mose 23.15)
27 und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum süßen Geruch: zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer; 28 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu einem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 29 und je ein Zehntel zu einem Lamm der sieben Lämmer; 30 und einen Ziegenbock, euch zu versöhnen. (4. Mose 28.15) 31 Dies sollt ihr tun außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer. Ohne Fehl soll's sein, dazu ihre Trankopfer.

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Nehemia - Kapitel 10

Verpflichtung auf das Gesetz und zu Abgaben an das Haus Gottes

1 Und auf der untersiegelten Schrift standen die Namen: Nehemia, der Tirsatha, der Sohn Hakaljas, und Zidkija. - 2 Seraja, Asarja, Jeremia, 3 Paschchur, Amarja, Malkija, 4 Hattusch, Schebanja, Malluk, 5 Harim, Meremoth, Obadja, 6 Daniel, Ginnethon, Baruk, 7 Meschullam, Abija, Mijamin, 8 Maasja, Bilgai, Schemaja; das waren die Priester. - 9 Und die Leviten, nämlich Jeschua, der Sohn Asanjas, Binnui, von den Söhnen Henadads, Kadmiel; 10 und ihre Brüder: Schebanja, Hodija, Kelita, Pelaja, Hanan, 11 Micha, Rechob, Haschabja, 12 Sakkur, Scherebja, Schebanja, 13 Hodija, Bani, Beninu. - 14 Die Häupter des Volkes: Parhosch, Pachath-Moab, Elam, Sattu, Bani, 15 Bunni, Asgad, Bebai, (Esra 2.3) (Esra 2.6) 16 Adonija, Bigwai, Adin, 17 Ater, Hiskija, Assur, 18 Hodija, Haschum, Bezai, 19 Hariph, Anathoth, Nobai, 20 Magpiasch, Meschullam, Hesir, 21 Meschesabeel, Zadok, Jaddua, 22 Pelatja, Hanan, Anaja, 23 Hoschea, Hananja, Haschub, 24 Hallochesch, Pilcha, Schobek, 25 Rechum, Haschabna, Maaseja, 26 und Achija, Hanan, Anan, 27 Malluk, Harim, Baana. 28 Und das übrige Volk, die Priester, die Leviten, die Torhüter, die Sänger, die Nethinim, und alle, welche sich von den Völkern der Länder zu dem Gesetz Gottes abgesondert hatten, ihre Weiber, ihre Söhne und ihre Töchter, alle, die Erkenntnis und Einsicht hatten, 29 schlossen sich ihren Brüdern, den Vornehmen unter ihnen, an und traten in Eid und Schwur, nach dem Gesetz Gottes, welches durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben worden ist, zu wandeln und alle Gebote Jehovas, unseres Herrn, und seine Rechte und seine Satzungen zu beobachten und zu tun; (Esra 2.70) 30 und daß wir unsere Töchter den Völkern des Landes nicht geben, noch ihre Töchter für unsere Söhne nehmen wollten; 31 und daß, wenn die Völker des Landes am Sabbathtage Waren und allerlei Getreide zum Verkauf brächten, wir es ihnen am Sabbath oder an einem anderen heiligen Tage nicht abnehmen wollten; und daß wir im siebten Jahre das Land brach liegen lassen und auf das Darlehn einer jeden Hand verzichten wollten. 32 Und wir verpflichteten uns dazu, uns den dritten Teil eines Sekels im Jahre für den Dienst des Hauses unseres Gottes aufzuerlegen: (Nehemia 13.15-16) (Amos 8.5) 33 für das Schichtbrot und das beständige Speisopfer, und für das beständige Brandopfer und für dasjenige der Sabbathe und der Neumonde, für die Feste und für die heiligen Dinge und für die Sündopfer, um Sühnung zu tun für Israel, und für alles Werk des Hauses unseres Gottes. 34 Und wir, die Priester, die Leviten und das Volk, warfen Lose über die Holzspende, um sie zum Hause unseres Gottes zu bringen, nach unseren Vaterhäusern, zu bestimmten Zeiten, Jahr für Jahr, zum Verbrennen auf dem Altar Jehovas, unseres Gottes, wie es in dem Gesetz vorgeschrieben ist. 35 Und wir verpflichteten uns, die Erstlinge unseres Landes und die Erstlinge aller Früchte von allerlei Bäumen Jahr für Jahr zum Hause Jehovas zu bringen, (3. Mose 6.5) 36 und die Erstgeborenen unserer Söhne und unseres Viehes, wie es in dem Gesetz vorgeschrieben ist; und die Erstgeborenen unserer Rinder und unseres Kleinviehes zum Hause unseres Gottes zu den Priestern zu bringen, welche den Dienst verrichten im Hause unseres Gottes. (2. Mose 23.19) 37 Und den Erstling unseres Schrotmehls und unsere Hebopfer, und die Früchte von allerlei Bäumen, Most und Öl wollen wir den Priestern bringen in die Zellen des Hauses unseres Gottes; und den Zehnten unseres Landes den Leviten. Denn sie, die Leviten, sind es, welche den Zehnten erheben in allen Städten unseres Ackerbaues; (2. Mose 13.2) 38 und der Priester, der Sohn Aarons, soll bei den Leviten sein, wenn die Leviten den Zehnten erheben. Und die Leviten sollen den Zehnten vom Zehnten zum Hause unseres Gottes hinaufbringen, in die Zellen des Schatzhauses. (4. Mose 18.21) 39 Denn in die Zellen sollen die Kinder Israel und die Kinder Levi das Hebopfer vom Getreide, vom Most und Öl bringen; denn dort sind die heiligen Geräte und die Priester, welche den Dienst verrichten, und die Torhüter und die Sänger. Und so wollen wir das Haus unseres Gottes nicht verlassen. (4. Mose 18.26) (4. Mose 18.28)