zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 28

Gesetze über die regelmäßigen Opfer des Jahres

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Die Opfer meines Brots, welches mein Opfer des süßen Geruchs ist, sollt ihr halten zu seiner Zeit, daß ihr mir's opfert. (3. Mose 21.6) 3 Und sprich zu ihnen: Das sind die Opfer, die ihr dem HERRN opfern sollt: jährige Lämmer, die ohne Fehl sind, täglich zwei zum täglichen Brandopfer, (2. Mose 29.38-42) 4 Ein Lamm des Morgens, das andere gegen Abend; 5 dazu ein zehntel Epha Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, das gestoßen ist, ein viertel Hin. (3. Mose 2.1) 6 Das ist das tägliche Brandopfer, das ihr am Berge Sinai opfertet, zum süßen Geruch ein Feuer dem HERRN. 7 Dazu ein Trankopfer je zu einem Lamm ein viertel Hin. Im Heiligtum soll man den Wein des Trankopfers opfern dem HERRN. 8 Das andere Lamm sollst du gegen Abend zurichten; mit dem Speisopfer wie am Morgen und mit einem Trankopfer sollst du es machen zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN. 9 Am Sabbattag aber zwei jährige Lämmer ohne Fehl und zwei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und sein Trankopfer. (Matthäus 12.5)
10 Das ist das Brandopfer eines jeglichen Sabbats außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Trankopfer. 11 Aber des ersten Tages eurer Monate sollt ihr dem HERRN ein Brandopfer opfern: Zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; (4. Mose 10.10)
12 und je drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu einem Farren; zwei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu einem Widder; (4. Mose 15.2) (4. Mose 28.20) (4. Mose 28.28) 13 und je ein Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu einem Lamm. Das ist das Brandopfer des süßen Geruchs, ein Opfer dem HERRN. 14 Und ihr Trankopfer soll sein ein halbes Hin Wein zum Farren, ein drittel Hin zum Widder, ein viertel Hin zum Lamm. Das ist das Brandopfer eines jeglichen Monats im Jahr. 15 Dazu soll man einen Ziegenbock zum Sündopfer dem HERRN machen außer dem täglichen Brandopfer und seinem Trankopfer. (4. Mose 28.22) 16 Aber am vierzehnten Tage des ersten Monats ist das Passah des HERRN. (3. Mose 23.5)
17 Und am fünfzehnten Tage desselben Monats ist Fest. Sieben Tage soll man ungesäuertes Brot essen. 18 Der erste Tag soll heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an ihm tun (4. Mose 28.25-26) 19 und sollt dem HERRN Brandopfer tun: Zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 20 samt ihren Speisopfern: Drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu einem Farren, und zwei Zehntel zu dem Widder, (4. Mose 28.12) 21 und je ein Zehntel auf ein Lamm unter den sieben Lämmern; 22 dazu einen Bock zum Sündopfer, daß ihr versöhnt werdet. (4. Mose 28.15) 23 Und sollt solches tun außer dem Brandopfer am Morgen, welche das tägliche Brandopfer ist. 24 Nach dieser Weise sollt ihr alle Tage, die sieben Tage lang, das Brot opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN außer dem täglichen Brandopfer, dazu sein Trankopfer. 25 Und der siebente Tag soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun.

Die Pfingstopfer

26 Und der Tag der Erstlinge, wenn ihr opfert das neue Speisopfer dem HERRN, wenn eure Wochen um sind, soll heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun (3. Mose 23.15)
27 und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum süßen Geruch: zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer; 28 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu einem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 29 und je ein Zehntel zu einem Lamm der sieben Lämmer; 30 und einen Ziegenbock, euch zu versöhnen. (4. Mose 28.15) 31 Dies sollt ihr tun außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer. Ohne Fehl soll's sein, dazu ihre Trankopfer.

zurückEinzelansichtvor

1. Samuel - Kapitel 31

Israels Niederlage gegen die Philister, Sauls Selbstmord und Tod seiner Söhne

1 Die Philister aber stritten wider Israel; und die Männer von Israel flohen vor den Philistern, und Erschlagene fielen auf dem Gebirge Gilboa. 2 Und die Philister setzten Saul und seinen Söhnen hart nach; und die Philister erschlugen Jonathan und Abinadab und Malkischua, die Söhne Sauls. 3 Und der Streit wurde heftig wider Saul, und es erreichten ihn die Schützen, Männer mit dem Bogen; und es wurde ihm sehr angst vor den Schützen. 4 Da sprach Saul zu seinem Waffenträger: Ziehe dein Schwert und durchbohre mich damit, daß nicht diese Unbeschnittenen kommen und mich durchbohren und mich mißhandeln! Sein Waffenträger aber wollte nicht, denn er fürchtete sich sehr. Da nahm Saul das Schwert und stürzte sich darein. (Richter 9.54) 5 Und als sein Waffenträger sah, daß Saul tot war, da stürzte auch er sich in sein Schwert und starb mit ihm. 6 So starben Saul und seine drei Söhne und sein Waffenträger, auch alle seine Männer an selbigem Tage zugleich. 7 Und als die Männer von Israel, die diesseit des Tales und diesseit des Jordan waren, sahen, daß die Männer von Israel geflohen, und daß Saul und seine Söhne tot waren, da verließen sie die Städte und flohen; und die Philister kamen und wohnten darin. 8 Und es geschah am folgenden Tage, da kamen die Philister, um die Erschlagenen auszuziehen; und sie fanden Saul und seine drei Söhne auf dem Gebirge Gilboa liegen. 9 Und sie hieben ihm den Kopf ab und zogen ihm seine Waffen aus; und sie sandten in das Land der Philister ringsumher, um die frohe Botschaft in den Häusern ihrer Götzen und unter dem Volke zu verkünden. 10 Und sie legten seine Waffen in das Haus der Astaroth, und seinen Leichnam hefteten sie an die Mauer von Beth-Schan. 11 Als aber die Bewohner von Jabes-Gilead über ihn hörten, was die Philister mit Saul getan hatten, (1. Samuel 11.1) 12 da machten sich alle tapferen Männer auf und gingen die ganze Nacht; und sie nahmen den Leichnam Sauls und die Leichname seiner Söhne von der Mauer von Beth-Schan weg; und sie kamen nach Jabes zurück und verbrannten sie daselbst. 13 Und sie nahmen ihre Gebeine und begruben sie unter der Tamariske zu Jabes, und fasteten sieben Tage. (2. Samuel 1.12)