zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 27

Erbrecht der Töchter

1 Und die Töchter Zelophehads, des Sohnes Hephers, des Sohnes Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses, unter den Geschlechtern Manasses, des Sohnes Josephs, mit Namen Mahela, Noa, Hogla, Milka und Thirza, kamen herzu (4. Mose 26.33) (4. Mose 36.2) (Josua 17.3-6) 2 und traten vor Mose und vor Eleasar, den Priester, und vor die Fürsten und die ganze Gemeinde vor der Tür der Hütte des Stifts und sprachen: 3 Unser Vater ist gestorben in der Wüste und war nicht mit unter der Gemeinde, die sich wider den HERRN empörte in der Rotte Korahs, sondern ist an seiner Sünde gestorben, und hatte keine Söhne. (4. Mose 16.2) (4. Mose 26.65) 4 Warum soll denn unsers Vaters Name unter seinem Geschlecht untergehen, weil er keinen Sohn hat? Gebt uns auch ein Gut unter unsers Vaters Brüdern! 5 Mose brachte ihre Sache vor den HERRN. (3. Mose 24.12)
6 Und der HERR sprach zu ihm: 7 Die Töchter Zelophehads haben recht geredet; du sollst ihnen ein Erbgut unter ihres Vaters Brüdern geben und sollst ihres Vaters Erbe ihnen zuwenden. 8 Und sage den Kindern Israel: Wenn jemand stirbt und hat nicht Söhne, so sollt ihr sein Erbe seiner Tochter zuwenden. 9 Hat er keine Tochter, sollt ihr's seinen Brüdern geben. 10 Hat er keine Brüder, sollt ihr's seines Vaters Brüdern geben. 11 Hat er nicht Vatersbrüder, sollt ihr's seinen nächsten Blutsfreunden geben, die ihm angehören in seinem Geschlecht, daß sie es einnehmen. Das soll den Kindern Israel ein Gesetz und Recht sein, wie der HERR dem Mose geboten hat.

Josua wird zum Nachfolger des Mose bestellt

12 Und der HERR sprach zu Mose: Steig auf dies Gebirge Abarim und besiehe das Land, das ich den Kindern Israel gebe werde. (5. Mose 32.48-49)
13 Und wenn du es gesehen hast, sollst du dich sammeln zu deinem Volk, wie dein Bruder Aaron versammelt ist, (4. Mose 20.24) (4. Mose 20.28) 14 dieweil ihr meinem Wort ungehorsam gewesen seid in der Wüste Zin bei dem Hader der Gemeinde, da ihr mich heiligen solltet durch das Wasser vor ihnen. Das ist das Haderwasser zu Kades in der Wüste Zin. (4. Mose 20.12-13) 15 Und Mose redete mit dem HERRN und sprach:
16 Der HERR, der Gott der Geister alles Fleisches, wolle einen Mann setzen über die Gemeinde, (4. Mose 16.22) 17 der vor ihnen her aus und ein gehe und sie aus und ein führe, daß die Gemeinde des HERRN nicht sei wie die Schafe ohne Hirten. (Matthäus 9.36) 18 Und der HERR sprach zu Mose: Nimm Josua zu dir, den Sohn Nuns, einen Mann, in dem der Geist ist, und lege deine Hände auf ihn (5. Mose 3.21) (5. Mose 34.9)
19 und stelle ihn vor den Priester Eleasar und vor die ganze Gemeinde und gebiete ihm vor ihren Augen, 20 und lege von deiner Herrlichkeit auf ihn, daß ihm gehorche die ganze Gemeinde der Kinder Israel. (2. Könige 2.9) (2. Könige 2.15) 21 Und er soll treten vor den Priester Eleasar, der soll für ihn ratfragen durch die Weise des Lichts vor dem HERRN. Nach desselben Mund sollen aus und einziehen er und alle Kinder Israel mit ihm und die ganze Gemeinde. (2. Mose 28.30) 22 Mose tat, wie ihm der HERR geboten hatte, und nahm Josua und stellte ihn vor den Priester Eleasar und vor die ganze Gemeinde 23 und legte seine Hand auf ihn und gebot ihm, wie der HERR mit Mose geredet hatte.

zurückEinzelansichtvor

Hesekiel - Kapitel 48

1 "Folgende Aufteilung ist für die einzelnen Stämme vorgesehen: Ganz im Norden liegt der Anteil des Stammes Dan. Die Grenze verläuft entlang dem Weg von Hetlon nach Hamat und Hazar-Enan. Das Gebiet von Damaskus bleibt dabei nördlich liegen. Dann verläuft die Grenze vom Osten wieder ganz nach Westen. (Hesekiel 47.15) (Hesekiel 47.17) 2 Darunter liegt der Anteil des Gebietes von Ascher, ein Streifen von Ost nach West, 3 darunter der von Naftali, 4 dann der von Manasse, 5 von Efraïm, 6 von Ruben 7 und von Juda. 8 An das Gebiet von Juda schließt sich nach Süden zu der zwölfeinhalb Kilometer breite Landstreifen von Ost nach West an, den ihr mir weihen sollt. Mitten darin liegt das Heiligtum. (Hesekiel 45.1) 9 Das mir geweihte Stück misst in Ost-West-Richtung zwölfeinhalb Kilometer und in Nord-Süd-Richtung zehn Kilometer. 10 Es soll den Priestern gehören; in seiner Mitte liegt ja das Heiligtum Jahwes. 11 Die Priester aus der Nachkommenschaft Zadoks, die sich nicht wie die Leviten von mir abwandten, als sich Israel von mir abwandte, sondern treu ihren Dienst versahen, (Hesekiel 44.15) 12 sollen eine Sonderweihgabe von diesem mir geweihten Land erhalten, ein höchst heiliges Stück Land neben dem Gebiet der Leviten. 13 Die Leviten haben daneben ein Gebiet von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite zur Verfügung. 14 Es darf nichts davon verkauft werden, denn es ist der Erstteil des Landes, der Jahwe gehört. 15 Der Streifen von zweieinhalb Kilometern Breite, der längs der zwölfeinhalb übrig bleibt, ist kein geweihtes Land. Er soll der Stadt als Wohngebiet und Weideland dienen. 16 Die Nordseite der Stadt ist 2.250 Meter lang, ebenso ihre Süd-, Ost- und Westseite, (Offenbarung 21.16) 17 und sie ist ringsherum von einem 125 Meter breiten Streifen Weideland umgeben. 18 Daran schließt sich nach Westen und Osten je ein fünf Kilometer langes Stück Land an, das an den geweihten Bezirk grenzt. Von seinem Ertrag sollen die, die in der Stadt arbeiten, leben. 19 Es sind Menschen aus allen Stämmen Israels, die dieses Land bebauen werden. 20 Die ganze Weihgabe zusammen mit dem Grundbesitz der Stadt ist ein Quadrat von zwölfeinhalb Kilometern Seitenlänge. 21 Das Gebiet, das sich nach beiden Seiten an das geweihte Gebiet und den Grundbesitz der Stadt bis zur Ost- und Westgrenze anschließt, soll dem Fürsten gehören. Das geweihte Gebiet mit dem Heiligtum und dem Tempel liegt in seiner Mitte. (Hesekiel 45.7) 22 Der Grundbesitz der Leviten und der Stadt liegen mitten in dem Gebiet, das dem Fürsten gehört, und beide zusammen liegen zwischen den Gebieten Judas und Benjamins. 23 Nach Süden zu schließt sich also der Anteil des Gebiets von Benjamin an, ein Landstreifen in ganzer Breite von Ost nach West, 24 daneben der Anteil von Simeon, 25 der von Issachar, 26 Sebulon, 27 und Gad. 28 Die Südgrenze des Stammesgebietes von Gad fällt mit der Landesgrenze zusammen. Sie verläuft von Tamar bis zum Haderwasser von Kadesch und folgt dann dem Bachtal bis zum großen Meer. (Hesekiel 47.19) 29 Dieses Land sollt ihr den einzelnen Stämmen als Grundbesitz verlosen, das sind ihre Anteile, spricht Jahwe, der Herr." 30 "Die Stadt hat folgende Ausgänge: Auf der Nordseite - sie ist 2.250 Meter lang - 31 sind es drei Tore, das Ruben-, das Juda- und das Levi-Tor. Sie sind alle nach den Stämmen Israels benannt. (Offenbarung 21.12-13) 32 Auf der Ostseite befinden sich das Josef-, das Benjamin- und das Dan-Tor, 33 auf der Südseite das Simeon-, das Issachar- und das Sebulon-Tor 34 und auf der Westseite das Gad-, das Ascher- und das Naftali-Tor. 35 Der ganze Umfang der Stadt beträgt neun Kilometer. Ihr Name heißt künftig: 'Hier ist Jahwe'." (Hesekiel 43.7) (Offenbarung 21.3)