4. Mose - Kapitel 24
Bileam weissagt nochmals Gutes
1 Da nun Bileam sah, daß es dem HERRN gefiel, daß er Israel segnete, ging er nicht aus, wie vormals, nach Zauberei, sondern richtete sein Angesicht stracks zu der Wüste, 2 hob seine Augen auf und sah Israel, wie sie lagen nach ihren Stämmen. Und der Geist Gottes kam auf ihn, 3 und er hob an seinen Spruch und sprach: Es sagt Bileam, der Sohn Beors, es sagt der Mann, dem die Augen geöffnet sind, (1. Samuel 9.9) 4 es sagt der Hörer göttlicher Rede, der des Allmächtigen Offenbarung sieht, dem die Augen geöffnet werden, wenn er niederkniet: (Jesaja 50.4) 5 Wie fein sind deine Hütten, Jakob, und deine Wohnungen, Israel! 6 Wie die Täler, die sich ausbreiten, wie die Gärten an den Wassern, wie die Aloebäume, die der HERR pflanzt, wie die Zedern an den Wassern. 7 Es wird Wasser aus seinem Eimer fließen, und sein Same wird ein großes Wasser werden; sein König wird höher werden denn Agag, und sein Reich wird sich erheben. 8 Gott hat ihn aus Ägypten geführt; seine Freudigkeit ist wie eines Einhorns. Er wird die Heiden, seine Verfolger, fressen und ihre Gebeine zermalmen und mit seinen Pfeilen zerschmettern. 9 Er hat sich niedergelegt wie ein Löwe und wie ein junger Löwe; wer will sich gegen ihn auflehnen? Gesegnet sei, der dich segnet, und verflucht, der dir flucht! (1. Mose 12.3) (1. Mose 49.9) (4. Mose 23.24)Der Stern aus Jakob
10 Da ergrimmte Balak im Zorn wider Bileam und schlug die Hände zusammen und sprach zu ihm: Ich habe dich gefordert, daß du meinen Feinden fluchen solltest; und siehe, du hast sie nun dreimal gesegnet.11 Und nun hebe dich an deinen Ort! Ich gedachte, ich wollte dich ehren; aber der HERR hat dir die Ehre verwehrt. 12 Bileam antwortete ihm: Habe ich nicht auch zu deinen Boten gesagt, die du zu mir sandtest, und gesprochen: 13 Wenn mir Balak sein Haus voll Silber und Gold gäbe, so könnte ich doch an des HERRN Wort nicht vorüber, Böses oder Gutes zu tun nach meinem Herzen; sondern was der HERR reden würde, das würde ich auch reden? (4. Mose 22.18) 14 Und nun siehe, ich ziehe zu meinem Volk. So komm, ich will dir verkündigen, was dies Volk deinem Volk tun wird zur letzten Zeit. 15 Und er hob an seinen Spruch und sprach: es sagt Bileam, der Sohn Beors, es sagt der Mann, dem die Augen geöffnet sind, (4. Mose 24.3-4)
16 es sagt der Hörer göttlicher Rede und der die Erkenntnis hat des Höchsten, der die Offenbarung des Allmächtigen sieht und dem die Augen geöffnet werden, wenn er niederkniet. 17 Ich sehe ihn, aber nicht jetzt; ich schaue ihn aber nicht von nahe. Es wird ein Stern aus Jakob aufgehen und ein Zepter aus Israel aufkommen und wird zerschmettern die Fürsten der Moabiter und verstören alle Kinder des Getümmels. (2. Samuel 8.2) (Amos 2.2) (Matthäus 2.2) (Lukas 1.78) 18 Edom wird er einnehmen, und Seir wird seinen Feinden unterworfen sein; Israel aber wird den Sieg haben. (2. Samuel 8.14) (Amos 1.9-12) (Amos 9.11) 19 Aus Jakob wird der Herrscher kommen und umbringen, was übrig ist von den Städten. (Micha 5.1) (Micha 5.7-8) 20 Und da er sah die Amalekiter, hob er an seinen Spruch und sprach: Amalek, die Ersten unter den Heiden; aber zuletzt wirst du gar umkommen. (2. Mose 17.14)
21 Und da er die Keniter sah, hob er an seinen Spruch und sprach: Fest ist deine Wohnung, und hast dein Nest in einen Felsen gelegt. (1. Samuel 15.6) (Obadja 1.3)
22 Aber, o Kain, du wirst verbrannt werden, wenn Assur dich gefangen wegführen wird. 23 Und er hob abermals an seinen Spruch und sprach: Ach, wer wird leben, wenn Gott solches tun wird? 24 Und Schiffe aus Chittim werden verderben den Assur und Eber; er aber wird auch umkommen. 25 Und Bileam machte sich auf und zog hin und kam wieder an seinen Ort, und Balak zog seinen Weg.
2. Mose - Kapitel 21
Rechte hebräischer Sklaven
1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.
Vergehen gegen Leib und Leben
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.
Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren
28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.
Schutz des Eigentums
33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)