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4. Mose - Kapitel 2

Ordnung der Stämme im Lager und unterwegs

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: 2 Die Kinder Israel sollen vor der Hütte des Stifts umher sich lagern, ein jeglicher unter seinem Panier und Zeichen nach ihren Vaterhäusern. (4. Mose 1.1) 3 Gegen Morgen sollen lagern Juda mit seinem Panier und Heer; ihr Hauptmann Nahesson, der Sohn Amminadabs,
4 und sein Heer, zusammen vierundsiebzigtausend und sechshundert. 5 Neben ihm soll sich lagern der Stamm Isaschar; ihr Hauptmann Nathanael, der Sohn Zuars, 6 und sein Heer, zusammen vierundfünfzigtausend und vierhundert. 7 Dazu der Stamm Sebulon; ihr Hauptmann Eliab, der Sohn Helons, 8 sein Heer, zusammen siebenundfünfzigtausend und vierhundert. 9 Daß alle, die ins Lager Juda's gehören, seien zusammen hundert sechsundachtzigtausend und vierhundert die zu ihrem Heer gehören; und sie sollen vornean ziehen. 10 Gegen Mittag soll liegen das Gezelt und Panier Rubens mit ihrem Heer; ihr Hauptmann Elizur, der Sohn Sedeurs,
11 und sein Heer, zusammen sechsundvierzigtausend fünfhundert. 12 Neben ihm soll sich lagern der Stamm Simeon; ihr Hauptmann Selumiel, der Sohn Zuri-Saddais, 13 und sein Heer, zusammen neunundfünfzigtausend dreihundert. 14 Dazu der Stamm Gad; ihr Hauptmann Eljasaph, der Sohn Reguels, 15 und sein Heer, zusammen fünfundvierzigtausend sechshundertfünfzig. 16 Daß alle, die ins Lager Rubens gehören, seien zusammen hunderteinundfünfzigtausend vierhundertfünfzig, die zu ihrem Heer gehören; sie sollen die zweiten im Ausziehen sein. 17 Darnach soll die Hütte des Stifts ziehen mit dem Lager der Leviten, mitten unter den Lagern; und wie sie sich lagern, so sollen sie auch ziehen, ein jeglicher an seinem Ort unter seinem Panier.
18 Gegen Abend soll liegen das Gezelt und Panier Ephraims mit ihrem Heer; ihr Hauptmann soll sein Elisama, der Sohn Ammihuds,
19 und sein Heer, zusammen vierzigtausend und fünfhundert. 20 Neben ihm soll sich lagern der Stamm Manasse; ihr Hauptmann Gamliel, der Sohn Pedazurs, 21 und sein Heer, zusammen zweiunddreißigtausend und zweihundert. 22 Dazu der Stamm Benjamin; ihr Hauptmann Abidan, der Sohn des Gideoni, 23 und sein Heer, zusammen fünfunddreißigtausend und vierhundert. 24 Daß alle, die ins Lager Ephraims gehören, seien zusammen hundertundachttausend und einhundert, die zu seinem Heer gehören; und sie sollen die dritten im Ausziehen sein. 25 Gegen Mitternacht soll liegen das Gezelt und Panier Dans mit ihrem Heer; ihr Hauptmann Ahieser, der Sohn Ammi-Saddais,
26 und sein Heer, zusammen zweiundsechzigtausend und siebenhundert. 27 Neben ihm soll sich lagern der Stamm Asser; ihr Hauptmann Pagiel, der Sohn Ochrans, 28 und sein Heer, zusammen einundvierzigtausend und fünfhundert. 29 Dazu der Stamm Naphthali; ihr Hauptmann Ahira, der Sohn Enans, 30 und sein Heer, zusammen dreiundfünfzigtausend und vierhundert. 31 Daß alle, die ins Lager Dans gehören, seien zusammen hundertsiebenundfünfzigtausend und sechshundert; und sie sollen die letzten sein im Ausziehen mit ihrem Panier. 32 Dies ist die Summe der Kinder Israel nach ihren Vaterhäusern und Lagern mit ihren Heeren: sechshunderttausend und dreitausend fünfhundertfünfzig. (4. Mose 1.46)
33 Aber die Leviten wurden nicht in die Summe unter die Kinder Israel gezählt, wie der HERR dem Mose geboten hatte. (4. Mose 1.48-49) 34 Und die Kinder Israel taten alles, wie der HERR dem Mose geboten hatte, und lagerten sich unter ihre Paniere und zogen aus, ein jeglicher in seinem Geschlecht nach seinem Vaterhaus. (4. Mose 2.2)

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5. Mose - Kapitel 24

Weitere Ehegesetze

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und ehelicht sie, und sie nicht Gnade findet vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er einen Scheidebrief schreiben und ihr in die Hand geben und sie aus seinem Haus entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann aus seinem Hause gegangen ist und hingeht und wird eines andern Weib, 3 und der andere ihr auch gram wird und einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause läßt, oder so der andere Mann stirbt, der sie zum Weibe genommen hatte: 4 so kann sie ihr erster Mann, der sie entließ, nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie unrein ist, den solches ist ein Greuel vor dem HERRN, auf daß du nicht eine Sünde über das Land bringst, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat. 5 Wenn jemand kurz zuvor ein Weib genommen hat, der soll nicht in die Heerfahrt ziehen, und man soll ihm nichts auflegen. Er soll frei in seinem Hause sein ein Jahr lang, daß er fröhlich sei mit seinem Weibe, das er genommen hat. (5. Mose 20.7)

Das Recht der Schwachen und Armen

6 Du sollst nicht zum Pfande nehmen den unteren und den oberen Mühlstein; denn damit hättest du das Leben zum Pfand genommen.
7 Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust. (2. Mose 21.16)
8 Hüte dich bei der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß haltest und tust alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren; wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's halten und darnach tun. (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2)
9 Bedenke, was der HERR, dein Gott, tat mit Mirjam auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget. (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend eine Schuld borgst, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen,
11 sondern du sollst außen stehen, und er, dem du borgst, soll sein Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber ein Dürftiger, so sollst du dich nicht schlafen legen über seinem Pfand, 13 sondern sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, daß er in seinem Kleide schlafe und segne dich. Das wird dir vor dem HERRN, deinem Gott, eine Gerechtigkeit sein. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst dem Dürftigen und Armen seinen Lohn nicht vorenthalten, er sei von deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die in deinem Lande und in deinen Toren sind, (3. Mose 19.13)
15 sondern sollst ihm seinen Lohn des Tages geben, daß die Sonne nicht darüber untergehe (denn er ist dürftig und erhält seine Seele damit), auf daß er nicht wider dich den HERRN anrufe und es dir Sünde sei. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder noch die Kinder für die Väter sterben, sondern ein jeglicher soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20)
17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisen nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfand nehmen. (2. Mose 22.20-21)
18 Denn du sollst gedenken, daß du Knecht in Ägypten gewesen bist und der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tust. (5. Mose 16.12) 19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe vergessen hast auf dem Acker, so sollst du nicht umkehren, dieselbe zu holen, sondern sie soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände. (3. Mose 19.9-10)
20 Wenn du deine Ölbäume hast geschüttelt, so sollst du nicht nachschütteln; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht nachlesen; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein. 22 Und sollst gedenken, daß du Knecht in Ägyptenland gewesen bist; darum gebiete ich dir, daß du solches tust.