4. Mose - Kapitel 17
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Sage Eleasar, dem Sohn Aarons, des Priesters, daß er die Pfannen aufhebe aus dem Brand und streue das Feuer hin und her; 3 denn die Pfannen solcher Sünder sind dem Heiligtum verfallen durch ihre Seelen. Man schlage sie zu breiten Blechen, daß man den Altar damit überziehe; denn sie sind geopfert vor dem HERRN und geheiligt und sollen den Kindern Israel zum Zeichen sein. 4 Und Eleasar, der Priester, nahm die ehernen Pfannen, die die Verbrannten geopfert hatten und schlug sie zu Blechen, den Altar zu überziehen, 5 zum Gedächtnis der Kinder Israel, daß nicht jemand Fremdes sich herzumache, der nicht ist des Samens Aarons, zu opfern Räuchwerk vor dem HERRN, auf daß es ihm nicht gehe wie Korah und seiner Rotte, wie der HERR ihm geredet hatte durch Mose. (4. Mose 1.51)Empörung der ganzen Gemeinde gegen Mose und Aaron
6 Des andern Morgens aber murrte die ganze Gemeinde der Kinder Israel wider Mose und Aaron, und sprachen: Ihr habt des HERRN Volk getötet.7 Und da sich die Gemeinde versammelte wider Mose und Aaron, wandten sie sich zu der Hütte des Stifts. Und siehe, da bedeckte es die Wolke, und die Herrlichkeit des HERRN erschien. (4. Mose 14.10) 8 Und Mose und Aaron gingen herzu vor die Hütte des Stifts. 9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Hebt euch aus dieser Gemeinde; ich will sie plötzlich vertilgen! Und sie fielen auf ihr Angesicht. (4. Mose 16.4) (4. Mose 16.22) 11 Und Mose sprach zu Aaron: Nimm die Pfanne und tue Feuer darein vom Altar und lege Räuchwerk darauf und gehe eilend zu der Gemeinde und versöhne sie; denn das Wüten ist von dem HERRN ausgegangen, und die Plage ist angegangen. (2. Mose 28.38) (3. Mose 16.13) 12 Und Aaron nahm wie ihm Mose gesagt hatte, und lief mitten unter die Gemeinde (und siehe, die Plage war angegangen unter dem Volk) und räucherte und versöhnte das Volk 13 und stand zwischen den Toten und den Lebendigen. Da ward der Plage gewehrt. 14 Derer aber, die an der Plage gestorben waren, waren vierzehntausend und siebenhundert, ohne die, so mit Korah starben. 15 Und Aaron kam wieder zu Mose vor die Tür der Hütte des Stifts, und der Plage ward gewehrt.
Aarons grünender Stab
16 Und der HERR redete mit Mose und sprach:17 Sage den Kindern Israel und nimm von ihnen zwölf Stecken, von Jeglichem Fürsten seines Vaterhauses einen, und schreib eines jeglichen Namen auf seinen Stecken. 18 Aber den Namen Aarons sollst du schreiben auf den Stecken Levis. Denn je für ein Haupt ihrer Vaterhäuser soll ein Stecken sein. 19 Und lege sie in die Hütte des Stifts vor dem Zeugnis, da ich mich euch bezeuge. (2. Mose 25.22) 20 Und welchen ich erwählen werde, des Stecken wird grünen, daß ich das Murren der Kinder Israel, das sie wider euch murren, stille. 21 Mose redete mit den Kindern Israel, und alle ihre Fürsten gaben ihm zwölf Stecken, ein jeglicher Fürst einen Stecken, nach ihren Vaterhäusern; und der Stecken Aarons war auch unter ihren Stecken.
22 Und Mose legte die Stecken vor den HERRN in der Hütte des Zeugnisses. 23 Des Morgens aber, da Mose in die Hütte des Zeugnisses ging, fand er den Stecken Aarons des Hauses Levi grünen und die Blüte aufgegangen und Mandeln tragen. 24 Und Mose trug die Stecken alle heraus von dem HERRN vor alle Kinder Israel, daß sie es sahen; und ein jeglicher nahm seinen Stecken. 25 Der HERR sprach aber zu Mose: Trage den Stecken Aarons wieder vor das Zeugnis, daß er verwahrt werde zum Zeichen den ungehorsamen Kindern, daß ihr Murren von mir aufhöre, daß sie nicht sterben. (Hebräer 9.4) 26 Mose tat wie ihm der HERR geboten hatte. 27 Und die Kinder Israel sprachen zu Mose: Siehe, wir verderben und kommen um; wir werden alle vertilgt und kommen um.
28 Wer sich naht zur Wohnung des HERRN, der stirbt. Sollen wir denn ganz und gar untergehen? (4. Mose 17.5)
2. Mose - Kapitel 21
Rechte hebräischer Sklaven
1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.
Vergehen gegen Leib und Leben
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.
Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren
28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.
Schutz des Eigentums
33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)