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4. Mose - Kapitel 12

Mirjam wird aussätzig

1 Und Mirjam und Aaron redeten wider Mose um seines Weibes willen, der Mohrin, die er genommen hatte, darum daß er eine Mohrin zum Weibe genommen hatte, (2. Mose 2.21) 2 und sprachen: Redet denn der HERR allein durch Mose? Redet er nicht auch durch uns? Und der HERR hörte es. 3 Aber Mose war ein sehr geplagter Mensch über alle Menschen auf Erden. 4 Und plötzlich sprach der HERR zu Mose und zu Aaron und zu Mirjam: Geht heraus, ihr drei, zu der Hütte des Stifts. Und sie gingen alle drei heraus. 5 Da kam der HERR hernieder in der Wolkensäule und trat in der Hütte Tür und rief Aaron und Mirjam; und die beiden gingen hinaus. (2. Mose 16.10) 6 Und er sprach: Höret meine Worte: Ist jemand unter euch ein Prophet des HERRN, dem will ich mich kundmachen in einem Gesicht oder will mit ihm reden in einem Traum. 7 Aber nicht also mein Knecht Mose, der in meinem ganzen Hause treu ist. (Hebräer 3.2) 8 Mündlich rede ich mit ihm, und er sieht den HERRN in seiner Gestalt, nicht durch dunkle Worte oder Gleichnisse. Warum habt ihr euch denn nicht gefürchtet, wider meinen Knecht Mose zu reden? (2. Mose 33.11) (2. Mose 33.23) 9 Und der Zorn des HERRN ergrimmte über sie, und er wandte sich weg;
10 dazu die Wolke wich auch von der Hütte. Und siehe da war Mirjam aussätzig wie der Schnee. Und Aaron wandte sich zu Mirjam und wird gewahr, daß sie aussätzig ist, (5. Mose 24.9) 11 Und sprach zu Mose: Ach, mein Herr, laß die Sünde nicht auf uns bleiben, mit der wir töricht getan und uns versündigt haben, 12 daß diese nicht sei wie ein Totes, das von seiner Mutter Leibe kommt und ist schon die Hälfte seines Fleisches gefressen. 13 Mose aber schrie zu dem HERRN und sprach: Ach Gott, heile sie! (2. Mose 15.26) 14 Der HERR sprach zu Mose: Wenn ihr Vater ihr ins Angesicht gespieen hätte, sollte sie sich nicht sieben Tage schämen? Laß sie verschließen sieben Tage außerhalb des Lagers; darnach laß sie wieder aufnehmen. (3. Mose 13.46) 15 Also ward Mirjam sieben Tage verschlossen außerhalb des Lagers. Und das Volk zog nicht weiter, bis Mirjam aufgenommen ward.
16 Darnach zog das Volk von Hazeroth und lagerte sich in die Wüste Pharan.

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)