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4. Mose - Kapitel 11

Mose erhält Beistand. Das murrende Volk wird gestraft

1 Und da sich das Volk ungeduldig machte, gefiel es übel vor den Ohren des HERRN. Und als es der HERR hörte, ergrimmte sein Zorn, und zündete das Feuer des HERRN unter ihnen an; das verzehrte die äußersten Lager. (3. Mose 10.2) 2 Da schrie das Volk zu Mose, und Mose bat den HERRN; da verschwand das Feuer. 3 Und man hieß die Stätte Thabeera, darum daß sich unter ihnen des HERRN Feuer angezündet hatte. 4 Das Pöbelvolk aber unter ihnen war lüstern geworden, und sie saßen und weinten samt den Kindern Israel und sprachen: Wer will uns Fleisch zu essen geben? (2. Mose 16.3)
5 Wir gedenken der Fische, die wir in Ägypten umsonst aßen, und der Kürbisse, der Melonen, des Lauchs, der Zwiebeln und des Knoblauchs. 6 Nun aber ist unsere Seele matt; denn unsere Augen sehen nichts als das Man. 7 Es war aber das Man wie Koriandersamen und anzusehen wie Bedellion. (2. Mose 16.14) 8 Und das Volk lief hin und her und sammelte und zerrieb es mit Mühlen und stieß es in Mörsern und kochte es in Töpfen und machte sich Aschenkuchen daraus; und es hatte einen Geschmack wie ein Ölkuchen. 9 Und wenn des Nachts der Tau über die Lager fiel, so fiel das Man mit darauf. 10 Da nun Mose das Volk hörte weinen unter ihren Geschlechtern, einen jeglichen in seiner Hütte Tür, da ergrimmte der Zorn des HERRN sehr, und Mose ward auch bange.
11 Und Mose sprach zu dem HERRN: Warum bekümmerst du deinen Knecht? und warum finde ich nicht Gnade vor deinen Augen, daß du die Last dieses ganzen Volks auf mich legst? 12 Habe ich nun all das Volk empfangen oder geboren, daß du zu mir sagen magst: Trag es in deinen Armen, wie eine Amme ein Kind trägt, in das Land, das du ihren Vätern geschworen hast? 13 Woher soll ich Fleisch nehmen, daß ich allem diesem Volk gebe? Sie weinen vor mir und sprechen: Gib uns Fleisch, daß wir essen. 14 Ich vermag alles das Volk nicht allein zu ertragen; denn es ist mir zu schwer. 15 Und willst du also mit mir tun, so erwürge ich mich lieber, habe ich anders Gnade vor deinen Augen gefunden, daß ich nicht mein Unglück so sehen müsse. (2. Mose 32.32) 16 Und der HERR sprach zu Mose: Sammle mir siebzig Männer unter den Ältesten Israels, von denen du weißt, daß sie Älteste im Volk und seine Amtleute sind, und nimm sie vor die Hütte des Stifts und stelle sie daselbst vor dich, (2. Mose 18.21) (2. Mose 24.1)
17 so will ich herniederkommen und mit dir daselbst reden und von deinem Geist, der auf dir ist, nehmen und auf sie legen, daß sie mit dir die Last des Volkes tragen, daß du nicht allein tragest. 18 Und zum Volk sollst du sagen: Heiliget euch auf morgen, daß ihr Fleisch esset; denn euer Weinen ist vor die Ohren des HERRN gekommen, die ihr sprecht: Wer gibt uns Fleisch zu essen? denn es ging uns wohl in Ägypten. Darum wird euch der HERR Fleisch geben, daß ihr esset, (2. Mose 19.10)
19 nicht einen Tag, nicht zwei, nicht fünf, nicht zehn, nicht zwanzig Tage lang, 20 sondern einen Monat lang, bis daß es euch zur Nase ausgehe und euch ein Ekel sei; darum daß ihr den HERRN verworfen habt, der unter euch ist, und vor ihm geweint und gesagt: Warum sind wir aus Ägypten gegangen? 21 Und Mose sprach: Sechshunderttausend Mann Fußvolk ist es, darunter ich bin, und du sprichst Ich will euch Fleisch geben, daß ihr esset einen Monat lang!
22 Soll man Schafe und Rinder schlachten, daß es ihnen genug sei? Oder werden sich alle Fische des Meeres herzu versammeln, daß es ihnen genug sei? (Johannes 6.7) 23 Der HERR aber sprach zu Mose: Ist denn die Hand des HERRN verkürzt? Aber du sollst jetzt sehen, ob meine Worte können dir etwas gelten oder nicht. (Jesaja 50.2) (Jesaja 59.1) 24 Und Mose ging heraus und sagte dem Volk des HERRN Worte und versammelte siebzig Männer unter den Ältesten des Volks und stellte sie um die Hütte her.
25 Da kam der HERR hernieder in der Wolke und redete mit ihm und nahm von dem Geist, der auf ihm war, und legte ihn auf die siebzig ältesten Männer. Und da der Geist auf ihnen ruhte, weissagten sie und hörten nicht auf. 26 Es waren aber noch zwei Männer im Lager geblieben; der eine hieß Eldad, der andere Medad, und der Geist ruhte auf ihnen; denn sie waren auch angeschrieben und doch nicht hinausgegangen zu der Hütte, und sie weissagten im Lager.
27 Da lief ein Knabe hin und sagte es Mose an und sprach: Eldad und Medad weissagen im Lager. 28 Da antwortete Josua, der Sohn Nuns, Mose's Diener, den er erwählt hatte, und sprach: Mein Herr Mose, wehre ihnen. (2. Mose 24.13) (4. Mose 13.16) 29 Aber Mose sprach zu ihm: Bist du der Eiferer für mich? Wollte Gott, daß all das Volk des HERRN weissagte und der HERR seinen Geist über sie gäbe! (Joel 3.1) (Markus 9.39)

Wachteln und Lustgräber

30 Also sammelte sich Mose zum Lager mit den Ältesten Israels.
31 Da fuhr aus der Wind von dem HERRN und ließ Wachteln kommen vom Meer und streute sie über das Lager, hier eine Tagereise lang, da eine Tagereise lang um das Lager her, zwei Ellen hoch über der Erde. (2. Mose 16.13)
32 Da machte sich das Volk auf denselben ganzen Tag und die ganze Nacht und den ganzen andern Tag und sammelten Wachteln; und welcher am wenigsten sammelte, der sammelte zehn Homer. Uns sie hängten sie auf um das Lager her. 33 Da aber das Fleisch noch unter ihren Zähnen war und ehe es aufgezehrt war, da ergrimmte der Zorn des HERRN unter dem Volk, und schlug sie mit einer sehr großen Plage. 34 Daher heißt diese Stätte Lustgräber, darum daß man daselbst begrub das lüsterne Volk. (1. Korinther 10.6) 35 Von den Lustgräbern aber zog das Volk aus gen Hazeroth, und sie blieben zu Hazeroth.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.