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4. Mose - Kapitel 10

Vom Blasen der Trompeten

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Mache dir zwei Drommeten von getriebenem Silber, daß du sie brauchst, die Gemeinde zu berufen und wenn das Heer aufbrechen soll. (4. Mose 31.6) 3 Wenn man mit beiden schlicht bläst, soll sich zu dir versammeln die ganze Gemeinde vor die Tür der Hütte des Stifts. 4 Wenn man nur mit einer schlicht bläst, so sollen sich zu dir versammeln die Fürsten, die Obersten über die Tausende in Israel. 5 Wenn ihr aber drommetet, so sollen die Lager aufbrechen, die gegen Morgen liegen. 6 Und wenn ihr zum andernmal drommetet, so sollen die Lager aufbrechen, die gegen Mittag liegen. Denn wenn sie reisen sollen, so sollt ihr drommeten. 7 Wenn aber die Gemeinde zu versammeln ist, sollt ihr schlicht blasen und nicht drommeten. 8 Es sollen aber solch Blasen mit den Drommeten die Söhne Aarons, die Priester, tun; und das soll euer Recht sein ewiglich bei euren Nachkommen. 9 Wenn ihr in einen Streit ziehet in eurem Lande wider eure Feinde, die euch bedrängen, so sollt ihr drommeten mit den Drommeten, daß euer gedacht werde vor dem HERRN, eurem Gott, und ihr erlöst werdet von euren Feinden.
10 Desgleichen, wenn ihr fröhlich seid, und an euren Festen und an euren Neumonden sollt ihr mit den Drommeten blasen über eure Brandopfer und Dankopfer, daß es euch sei zum Gedächtnis vor eurem Gott. Ich bin der HERR, euer Gott. (3. Mose 23.24) (2. Könige 11.14) (2. Chronik 7.6)

Aufbruch des Volkes vom Sinai

11 Am zwanzigsten Tage im zweiten Monat des zweiten Jahres erhob sich die Wolke von der Wohnung des Zeugnisses.
12 Und die Kinder Israel brachen auf und zogen aus der Wüste Sinai, und die Wolke blieb in der Wüste Pharan. 13 Es brachen aber auf die ersten nach dem Wort des HERRN durch Mose; (4. Mose 1.1-4) 14 nämlich das Panier des Lagers der Kinder Juda zog am ersten mit ihrem Heer, und über ihr Heer war Nahesson, der Sohn Amminadabs; 15 und über das Heer des Stammes der Kinder Isaschar war Nathanael, der Sohn Zuars; 16 und über das Heer des Stammes der Kinder Sebulon war Eliab, der Sohn Helons. 17 Da zerlegte man die Wohnung, und zogen die Kinder Gerson und Merari und trugen die Wohnung.
18 Darnach zog das Panier des Lagers Rubens mit ihrem Heer, und über ihr Heer war Elizur, der Sohn Sedeurs; 19 und über das Heer des Stammes der Kinder Simeon war Selumiel, der Sohn Zuri-Saddais; 20 und Eljasaph, der Sohn Deguels, über das Heer des Stammes der Kinder Gad. 21 Da zogen auch die Kahathiten und trugen das Heiligtum; und jene richteten die Wohnung auf, bis diese nachkamen. 22 Darnach zog das Panier des Lagers der Kinder Ephraim mit ihrem Heer, und über ihr Heer war Elisama, der Sohn Ammihuds; 23 und Gamliel, der Sohn Pedazurs, über das Heer des Stammes der Kinder Manasse; 24 und Abidan, der Sohn des Gideoni, über das Heer des Stammes der Kinder Benjamin. 25 Darnach zog das Panier des Lagers der Kinder Dan mit ihrem Heer; und so waren die Lager alle auf. Und Ahi-Eser, der Sohn Ammi-Saddais, war über ihr Heer; 26 und Pagiel, der Sohn Ochrans, über das Heer des Stammes der Kinder Asser; 27 und Ahira, der Sohn Enans, über das Heer des Stammes der Kinder Naphthali. 28 So zogen die Kinder Israel mit ihrem Heer. 29 Und Mose sprach zu seinem Schwager Hobab, dem Sohn Reguels, aus Midian: Wir ziehen dahin an die Stätte, davon der HERR gesagt hat: Ich will sie euch geben; so komm nun mit uns, so wollen wir das Beste an dir tun; denn der HERR hat Israel Gutes zugesagt. (2. Mose 2.18) (Richter 1.16)
30 Er aber antwortete: Ich will nicht mit euch, sondern in mein Land zu meiner Freundschaft ziehen. 31 Er sprach: Verlaß uns doch nicht; denn du weißt, wo wir in der Wüste uns lagern sollen, und sollst unser Auge sein. 32 Und wenn du mit uns ziehst: was der HERR Gutes an uns tut, das wollen wir an dir tun. 33 Also zogen sie von dem Berge des HERRN drei Tagereisen, und die Lade des Bundes des HERRN zog vor ihnen her die drei Tagereisen, ihnen zu weisen, wo sie ruhen sollten.
34 Und die Wolke des HERRN war des Tages über ihnen, wenn sie aus dem Lager zogen. (2. Mose 13.21) 35 Und wenn die Lade zog, so sprach Mose: HERR, stehe auf! laß deine Feinde zerstreut und die dich hassen, flüchtig werden vor dir! (Psalm 68.2) (Psalm 132.8)
36 Und wenn sie ruhte, so sprach er: Komm wieder, HERR, zu der Menge der Tausende Israels!

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)