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4. Mose - Kapitel 10

Vom Blasen der Trompeten

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Mache dir zwei Drommeten von getriebenem Silber, daß du sie brauchst, die Gemeinde zu berufen und wenn das Heer aufbrechen soll. (4. Mose 31.6) 3 Wenn man mit beiden schlicht bläst, soll sich zu dir versammeln die ganze Gemeinde vor die Tür der Hütte des Stifts. 4 Wenn man nur mit einer schlicht bläst, so sollen sich zu dir versammeln die Fürsten, die Obersten über die Tausende in Israel. 5 Wenn ihr aber drommetet, so sollen die Lager aufbrechen, die gegen Morgen liegen. 6 Und wenn ihr zum andernmal drommetet, so sollen die Lager aufbrechen, die gegen Mittag liegen. Denn wenn sie reisen sollen, so sollt ihr drommeten. 7 Wenn aber die Gemeinde zu versammeln ist, sollt ihr schlicht blasen und nicht drommeten. 8 Es sollen aber solch Blasen mit den Drommeten die Söhne Aarons, die Priester, tun; und das soll euer Recht sein ewiglich bei euren Nachkommen. 9 Wenn ihr in einen Streit ziehet in eurem Lande wider eure Feinde, die euch bedrängen, so sollt ihr drommeten mit den Drommeten, daß euer gedacht werde vor dem HERRN, eurem Gott, und ihr erlöst werdet von euren Feinden.
10 Desgleichen, wenn ihr fröhlich seid, und an euren Festen und an euren Neumonden sollt ihr mit den Drommeten blasen über eure Brandopfer und Dankopfer, daß es euch sei zum Gedächtnis vor eurem Gott. Ich bin der HERR, euer Gott. (3. Mose 23.24) (2. Könige 11.14) (2. Chronik 7.6)

Aufbruch des Volkes vom Sinai

11 Am zwanzigsten Tage im zweiten Monat des zweiten Jahres erhob sich die Wolke von der Wohnung des Zeugnisses.
12 Und die Kinder Israel brachen auf und zogen aus der Wüste Sinai, und die Wolke blieb in der Wüste Pharan. 13 Es brachen aber auf die ersten nach dem Wort des HERRN durch Mose; (4. Mose 1.1-4) 14 nämlich das Panier des Lagers der Kinder Juda zog am ersten mit ihrem Heer, und über ihr Heer war Nahesson, der Sohn Amminadabs; 15 und über das Heer des Stammes der Kinder Isaschar war Nathanael, der Sohn Zuars; 16 und über das Heer des Stammes der Kinder Sebulon war Eliab, der Sohn Helons. 17 Da zerlegte man die Wohnung, und zogen die Kinder Gerson und Merari und trugen die Wohnung.
18 Darnach zog das Panier des Lagers Rubens mit ihrem Heer, und über ihr Heer war Elizur, der Sohn Sedeurs; 19 und über das Heer des Stammes der Kinder Simeon war Selumiel, der Sohn Zuri-Saddais; 20 und Eljasaph, der Sohn Deguels, über das Heer des Stammes der Kinder Gad. 21 Da zogen auch die Kahathiten und trugen das Heiligtum; und jene richteten die Wohnung auf, bis diese nachkamen. 22 Darnach zog das Panier des Lagers der Kinder Ephraim mit ihrem Heer, und über ihr Heer war Elisama, der Sohn Ammihuds; 23 und Gamliel, der Sohn Pedazurs, über das Heer des Stammes der Kinder Manasse; 24 und Abidan, der Sohn des Gideoni, über das Heer des Stammes der Kinder Benjamin. 25 Darnach zog das Panier des Lagers der Kinder Dan mit ihrem Heer; und so waren die Lager alle auf. Und Ahi-Eser, der Sohn Ammi-Saddais, war über ihr Heer; 26 und Pagiel, der Sohn Ochrans, über das Heer des Stammes der Kinder Asser; 27 und Ahira, der Sohn Enans, über das Heer des Stammes der Kinder Naphthali. 28 So zogen die Kinder Israel mit ihrem Heer. 29 Und Mose sprach zu seinem Schwager Hobab, dem Sohn Reguels, aus Midian: Wir ziehen dahin an die Stätte, davon der HERR gesagt hat: Ich will sie euch geben; so komm nun mit uns, so wollen wir das Beste an dir tun; denn der HERR hat Israel Gutes zugesagt. (2. Mose 2.18) (Richter 1.16)
30 Er aber antwortete: Ich will nicht mit euch, sondern in mein Land zu meiner Freundschaft ziehen. 31 Er sprach: Verlaß uns doch nicht; denn du weißt, wo wir in der Wüste uns lagern sollen, und sollst unser Auge sein. 32 Und wenn du mit uns ziehst: was der HERR Gutes an uns tut, das wollen wir an dir tun. 33 Also zogen sie von dem Berge des HERRN drei Tagereisen, und die Lade des Bundes des HERRN zog vor ihnen her die drei Tagereisen, ihnen zu weisen, wo sie ruhen sollten.
34 Und die Wolke des HERRN war des Tages über ihnen, wenn sie aus dem Lager zogen. (2. Mose 13.21) 35 Und wenn die Lade zog, so sprach Mose: HERR, stehe auf! laß deine Feinde zerstreut und die dich hassen, flüchtig werden vor dir! (Psalm 68.2) (Psalm 132.8)
36 Und wenn sie ruhte, so sprach er: Komm wieder, HERR, zu der Menge der Tausende Israels!

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.