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4. Mose - Kapitel 1

Zählung der Männer für den Heerbann

1 Und der HERR redete mit Mose in der Wüste Sinai in der Hütte des Stifts am ersten Tage des zweiten Monats im zweiten Jahr, da sie aus Ägyptenland gegangen waren, und sprach: 2 Nehmet die Summe der ganzen Gemeinde der Kinder Israel nach ihren Geschlechtern und Vaterhäusern und Namen, alles, was männlich ist, von Haupt zu Haupt, (2. Mose 30.12) (4. Mose 26.2) 3 von zwanzig Jahren an und darüber, was ins Heer zu ziehen taugt in Israel; ihr sollt sie zählen nach ihren Heeren, du und Aaron. 4 Und sollt zu euch nehmen je vom Stamm einen Hauptmann über sein Vaterhaus. 5 Dies sind die Namen der Hauptleute, die neben euch stehen sollen: von Ruben sei Elizur, der Sohn Sedeurs;
6 von Simeon sei Selumiel, der Sohn Zuri-Saddais; 7 von Juda sei Nahesson, der Sohn Amminadabs; (2. Mose 6.23) 8 von Isaschar sei Nathanael, der Sohn Zuars; 9 von Sebulon sei Eliab, der Sohn Helons; 10 von den Kindern Josephs: von Ephraim sei Elisama, der Sohn Ammihuds; von Manasse sei Gamliel, der Sohn Pedazurs; (1. Chronik 7.26) 11 von Benjamin sei Abidan, der Sohn des Gideoni; 12 von Dan sei Ahieser, der Sohn Ammi-Saddais; 13 von Asser sei Pagiel, der Sohn Ochrans; 14 von Gad sei Eljasaph, der Sohn Deguels; 15 von Naphthali sei Ahira, der Sohn Enans. 16 Das sind die Vornehmsten der Gemeinde, die Fürsten unter den Stämmen ihrer Väter, die da Häupter über die Tausende in Israel waren.
17 Und Mose und Aaron nahmen sie zu sich, wie sie da mit Namen genannt sind,
18 und sammelten auch die ganze Gemeinde am ersten Tage des zweiten Monats und rechneten nach ihrer Geburt, nach ihren Geschlechtern und Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, von Haupt zu Haupt, 19 wie der HERR dem Mose geboten hatte, und zählten sie in der Wüste Sinai. 20 Der Kinder Ruben, des ersten Sohnes Israels, nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von Haupt zu Haupt, alles, was männlich war, von zwanzig Jahren und darüber, und ins Heer zu ziehen taugte,
21 wurden gezählt vom Stamme Ruben sechsundvierzigtausend und fünfhundert. 22 Der Kinder Simeon nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern, Zahl und Namen, von Haupt zu Haupt, alles, was männlich war, von zwanzig Jahren und darüber, und ins Heer zu ziehen taugte,
23 wurden gezählt zum Stamm Simeon neunundfünfzigtausend und dreihundert. 24 Der Kinder Gad nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, und ins Heer zu ziehen taugte,
25 wurden gezählt zum Stamm Gad fünfundvierzigtausend sechshundertundfünfzig. 26 Der Kinder Juda nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,
27 wurden gezählt zum Stamm Juda vierundsiebzigtausend und sechshundert. 28 Der Kinder Isaschar nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,
29 wurden gezählt zum Stamm Isaschar vierundfünfzigtausend und vierhundert. 30 Der Kinder Sebulon nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,
31 wurden gezählt zum Stamm Sebulon siebenundfünfzigtausend und vierhundert. 32 Der Kinder Joseph von Ephraim nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,
33 wurden gezählt zum Stamm Ephraim vierzigtausend und fünfhundert. 34 Der Kinder Manasse nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,
35 wurden zum Stamm Manasse gezählt zweiunddreißigtausend und zweihundert. 36 Der Kinder Benjamin nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,
37 wurden zum Stamm Benjamin gezählt fünfunddreißigtausend und vierhundert. 38 Der Kinder Dan nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,
39 wurden gezählt zum Stamme Dan zweiundsechzigtausend und siebenhundert. 40 Der Kinder Asser nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,
41 wurden gezählt zum Stamm Asser einundvierzigtausend und fünfhundert. 42 Der Kinder Naphthali nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,
43 wurden zum Stamm Naphthali gezählt dreiundfünfzigtausend und vierhundert. 44 Dies sind, die Mose und Aaron zählten samt den zwölf Fürsten Israels, deren je einer über ein Vaterhaus war.
45 Und die Summe der Kinder Israel nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte in Israel, 46 war sechsmal hunderttausend und dreitausend fünfhundertundfünfzig. (2. Mose 12.37) (4. Mose 2.32) 47 Aber die Leviten nach ihrer Väter Stamm wurden nicht mit darunter gezählt.

Aussonderung der Leviten

48 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
49 Den Stamm Levi sollst du nicht zählen noch ihre Summe nehmen unter den Kindern Israel, (4. Mose 2.33) (4. Mose 3.15) 50 sondern du sollst sie ordnen zur Wohnung des Zeugnisses und zu allem Geräte und allem, was dazu gehört. Und sie sollen die Wohnung tragen und alles Gerät und sollen sein pflegen und um die Wohnung her sich lagern. (4. Mose 3.23) (4. Mose 4.1) 51 Und wenn man reisen soll, so sollen die Leviten die Wohnung abnehmen. Wenn aber das Heer zu lagern ist, sollen sie die Wohnung aufschlagen. Und wo ein Fremder sich dazumacht, der soll sterben. (4. Mose 3.10) (4. Mose 3.38) 52 Die Kinder Israel sollen sich lagern, ein jeglicher in sein Lager und zu dem Panier seiner Schar. 53 Aber die Leviten sollen sich um die Wohnung des Zeugnisses her lagern, auf daß nicht ein Zorn über die Gemeinde der Kinder Israel komme; darum sollen die Leviten des Dienstes warten an der Wohnung des Zeugnisses. 54 Und die Kinder Israel taten alles, wie der HERR dem Mose geboten hatte.

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Römer - Kapitel 7

1 Nun ist euch doch klar, liebe Geschwister - ich rede ja zu Leuten, die das Gesetz kennen -, dass das Gesetz für einen Menschen nur so lange Geltung hat, wie er lebt. 2 So ist zum Beispiel eine verheiratete Frau durch das Gesetz an ihren Mann gebunden, so lange er lebt. Stirbt ihr Mann, ist sie frei von dem Gesetz, das sie an ihn band. (1. Korinther 7.39) 3 Wenn sie sich also zu Lebzeiten ihres Mannes mit einem anderen einlässt, gilt sie als Ehebrecherin. Stirbt aber der Mann, ist sie nicht mehr durch das Gesetz gebunden. Es steht ihr frei, einen anderen zu heiraten. Sie wird deswegen nicht zur Ehebrecherin. 4 So ist es auch mit euch, liebe Geschwister. Durch den körperlichen Tod des Messias seid ihr dem Gesetz gegenüber zu Tode gekommen, sodass ihr jetzt einem anderen angehören könnt, nämlich dem, der von den Toten auferweckt wurde. Und das bedeutet: Jetzt kann unser Leben für Gott Frucht bringen. 5 Denn als wir noch unserem natürlichen Wesen folgten, war alles, was wir taten, von den durch das Gesetz erregten sündigen Leidenschaften bestimmt. Die einzige Frucht, die das brachte, war der Tod. (Römer 6.21) 6 Doch jetzt sind wir vom Gesetz freigekommen, wir sind tot für das Gesetz, das uns früher gefangen hielt. Jetzt stehen wir im Dienst einer neuen Ordnung, der des Geistes, und werden nicht mehr von der alten beherrscht, die vom Buchstaben des Gesetzes bestimmt war. (Römer 6.2) (Römer 6.4) (Römer 8.1-2) 7 Heißt das nun, dass das Gesetz Sünde ist? Auf keinen Fall! Aber ohne Gesetz hätte ich nie erkannt, was Sünde ist. Auch die Begierde wäre nie in mir erwacht, wenn das Gesetz nicht gesagt hätte: "Du sollst nicht begehren!" 8 Doch die Sünde nutzte die Gelegenheit und stachelte durch das Gebot jede Begierde in mir auf. Ohne Gesetz ist die Sünde tot. (Römer 5.13) (1. Korinther 15.56) 9 Ich dagegen lebte, solange ich noch ohne Gesetz war. Als dann aber das Gebot kam, fing die Sünde an zu leben - 10 und ich starb. Das Gebot, das mir das Leben erhalten sollte, brachte mir den Tod. (3. Mose 18.5) (Jakobus 1.15) 11 Denn die Sünde ergriff die Gelegenheit und benutzte das Gesetz, um mich zu täuschen und zu töten. (Hebräer 3.13) 12 Es bleibt also dabei: Das Gesetz ist heilig, und seine Forderungen sind heilig, gerecht und gut. (1. Timotheus 1.8) 13 Hat nun das Gute mir den Tod gebracht? Auf keinen Fall! Schuld war die Sünde. Sie hat mir den Tod gebracht und das Gute dazu benutzt. So hat sie ihr wahres Gesicht gezeigt. Die Forderungen des Gesetzes haben nur die Abscheulichkeit der Sünde ans Licht gebracht. (Römer 5.20) 14 Wir wissen ja, dass das Gesetz vom Geist Gottes erfüllt ist. Ich dagegen bin von meiner Natur bestimmt und der Sünde unterworfen. (Johannes 3.6) 15 Ich verstehe ja selbst nicht, was ich tue. Denn ich tue nicht das, was ich will, sondern gerade das, was ich hasse. 16 Wenn ich aber das tue, was ich gar nicht tun will, gebe ich dem Gesetz Recht und heiße es gut. 17 Dann aber bin nicht mehr ich es, der so handelt, sondern die Sünde, die in mir wohnt. 18 Denn ich weiß, dass in mir, das heißt in meiner Natur, nichts Gutes wohnt. Es fehlt mir nicht am Wollen, aber ich bringe es nicht fertig, das Gute zu tun. (1. Mose 6.5) (1. Mose 8.21) 19 Ich tue nicht das Gute, das ich tun will, sondern das Böse, das ich nicht will. 20 Wenn ich aber das tue, was ich gar nicht will, dann bin nicht mehr ich der Handelnde, sondern die Sünde, die in mir wohnt. 21 Ich stelle also ein Gesetz des Bösen in mir fest, obwohl ich doch das Gute tun will. 22 Denn meiner innersten Überzeugung nach stimme ich dem Gesetz Gottes freudig zu, 23 aber in meinen Gliedern sehe ich ein anderes Gesetz wirken, das mit dem Gesetz in meinem Innern in Streit liegt und mich zu seinem Gefangenen macht: das Gesetz der Sünde. (Galater 5.17) 24 Ich unglückseliger Mensch! Gibt es denn niemand, der mich aus dieser tödlichen Verstrickung befreit? 25 Doch! Und dafür danke ich Gott durch Jesus Christus, unseren Herrn.Es gilt also beides: Meiner innersten Überzeugung nach diene ich dem Gesetz Gottes, meiner Natur nach aber bin ich dem Gesetz der Sünde versklavt. (1. Korinther 15.57)