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4. Mose - Kapitel 1

Zählung der Männer für den Heerbann

1 Und der HERR redete mit Mose in der Wüste Sinai in der Hütte des Stifts am ersten Tage des zweiten Monats im zweiten Jahr, da sie aus Ägyptenland gegangen waren, und sprach: 2 Nehmet die Summe der ganzen Gemeinde der Kinder Israel nach ihren Geschlechtern und Vaterhäusern und Namen, alles, was männlich ist, von Haupt zu Haupt, (2. Mose 30.12) (4. Mose 26.2) 3 von zwanzig Jahren an und darüber, was ins Heer zu ziehen taugt in Israel; ihr sollt sie zählen nach ihren Heeren, du und Aaron. 4 Und sollt zu euch nehmen je vom Stamm einen Hauptmann über sein Vaterhaus. 5 Dies sind die Namen der Hauptleute, die neben euch stehen sollen: von Ruben sei Elizur, der Sohn Sedeurs;
6 von Simeon sei Selumiel, der Sohn Zuri-Saddais; 7 von Juda sei Nahesson, der Sohn Amminadabs; (2. Mose 6.23) 8 von Isaschar sei Nathanael, der Sohn Zuars; 9 von Sebulon sei Eliab, der Sohn Helons; 10 von den Kindern Josephs: von Ephraim sei Elisama, der Sohn Ammihuds; von Manasse sei Gamliel, der Sohn Pedazurs; (1. Chronik 7.26) 11 von Benjamin sei Abidan, der Sohn des Gideoni; 12 von Dan sei Ahieser, der Sohn Ammi-Saddais; 13 von Asser sei Pagiel, der Sohn Ochrans; 14 von Gad sei Eljasaph, der Sohn Deguels; 15 von Naphthali sei Ahira, der Sohn Enans. 16 Das sind die Vornehmsten der Gemeinde, die Fürsten unter den Stämmen ihrer Väter, die da Häupter über die Tausende in Israel waren.
17 Und Mose und Aaron nahmen sie zu sich, wie sie da mit Namen genannt sind,
18 und sammelten auch die ganze Gemeinde am ersten Tage des zweiten Monats und rechneten nach ihrer Geburt, nach ihren Geschlechtern und Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, von Haupt zu Haupt, 19 wie der HERR dem Mose geboten hatte, und zählten sie in der Wüste Sinai. 20 Der Kinder Ruben, des ersten Sohnes Israels, nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von Haupt zu Haupt, alles, was männlich war, von zwanzig Jahren und darüber, und ins Heer zu ziehen taugte,
21 wurden gezählt vom Stamme Ruben sechsundvierzigtausend und fünfhundert. 22 Der Kinder Simeon nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern, Zahl und Namen, von Haupt zu Haupt, alles, was männlich war, von zwanzig Jahren und darüber, und ins Heer zu ziehen taugte,
23 wurden gezählt zum Stamm Simeon neunundfünfzigtausend und dreihundert. 24 Der Kinder Gad nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, und ins Heer zu ziehen taugte,
25 wurden gezählt zum Stamm Gad fünfundvierzigtausend sechshundertundfünfzig. 26 Der Kinder Juda nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,
27 wurden gezählt zum Stamm Juda vierundsiebzigtausend und sechshundert. 28 Der Kinder Isaschar nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,
29 wurden gezählt zum Stamm Isaschar vierundfünfzigtausend und vierhundert. 30 Der Kinder Sebulon nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,
31 wurden gezählt zum Stamm Sebulon siebenundfünfzigtausend und vierhundert. 32 Der Kinder Joseph von Ephraim nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,
33 wurden gezählt zum Stamm Ephraim vierzigtausend und fünfhundert. 34 Der Kinder Manasse nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,
35 wurden zum Stamm Manasse gezählt zweiunddreißigtausend und zweihundert. 36 Der Kinder Benjamin nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,
37 wurden zum Stamm Benjamin gezählt fünfunddreißigtausend und vierhundert. 38 Der Kinder Dan nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,
39 wurden gezählt zum Stamme Dan zweiundsechzigtausend und siebenhundert. 40 Der Kinder Asser nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,
41 wurden gezählt zum Stamm Asser einundvierzigtausend und fünfhundert. 42 Der Kinder Naphthali nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,
43 wurden zum Stamm Naphthali gezählt dreiundfünfzigtausend und vierhundert. 44 Dies sind, die Mose und Aaron zählten samt den zwölf Fürsten Israels, deren je einer über ein Vaterhaus war.
45 Und die Summe der Kinder Israel nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte in Israel, 46 war sechsmal hunderttausend und dreitausend fünfhundertundfünfzig. (2. Mose 12.37) (4. Mose 2.32) 47 Aber die Leviten nach ihrer Väter Stamm wurden nicht mit darunter gezählt.

Aussonderung der Leviten

48 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
49 Den Stamm Levi sollst du nicht zählen noch ihre Summe nehmen unter den Kindern Israel, (4. Mose 2.33) (4. Mose 3.15) 50 sondern du sollst sie ordnen zur Wohnung des Zeugnisses und zu allem Geräte und allem, was dazu gehört. Und sie sollen die Wohnung tragen und alles Gerät und sollen sein pflegen und um die Wohnung her sich lagern. (4. Mose 3.23) (4. Mose 4.1) 51 Und wenn man reisen soll, so sollen die Leviten die Wohnung abnehmen. Wenn aber das Heer zu lagern ist, sollen sie die Wohnung aufschlagen. Und wo ein Fremder sich dazumacht, der soll sterben. (4. Mose 3.10) (4. Mose 3.38) 52 Die Kinder Israel sollen sich lagern, ein jeglicher in sein Lager und zu dem Panier seiner Schar. 53 Aber die Leviten sollen sich um die Wohnung des Zeugnisses her lagern, auf daß nicht ein Zorn über die Gemeinde der Kinder Israel komme; darum sollen die Leviten des Dienstes warten an der Wohnung des Zeugnisses. 54 Und die Kinder Israel taten alles, wie der HERR dem Mose geboten hatte.

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3. Mose - Kapitel 22

Verordnungen über das Essen der Opfer

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen, daß sie sich enthalten von den heiligen Dingen der Kinder Israel, die sie mir heiligen, und meinen heiligen Namen nicht entweihen. Ich bin Jehova. 3 Sprich zu ihnen: Wer irgend von all eurem Samen, bei euren Geschlechtern, sich den heiligen Dingen naht, welche die Kinder Israel Jehova heiligen, und seine Unreinigkeit ist an ihm, selbige Seele soll ausgerottet werden vor meinem Angesicht hinweg. Ich bin Jehova. 4 Jedermann vom Samen Aarons, der aussätzig oder flüssig ist, soll nicht von den heiligen Dingen essen, bis er rein ist. Und wer irgend einen anrührt, der durch eine Leiche verunreinigt ist, oder jemanden, dem der Samenerguß entgeht; (3. Mose 15.2) (3. Mose 15.16) 5 oder wer irgend ein kriechendes Tier anrührt, durch welches er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er unrein wird nach irgend welcher Unreinigkeit, die er hat: 6 einer, der solches anrührt, der wird unrein sein bis an den Abend; und er soll nicht von den heiligen Dingen essen, sondern soll sein Fleisch im Wasser baden; (3. Mose 11.24-25) 7 und ist die Sonne untergegangen, so ist er rein; und danach darf er von den heiligen Dingen essen, denn es ist sein Brot. 8 Aas und Zerrissenes soll er nicht essen, daß er sich dadurch verunreinige. Ich bin Jehova. (2. Mose 22.30) 9 Und sie sollen meine Vorschriften beobachten, damit sie nicht deswegen Sünde auf sich laden und dadurch sterben, weil sie es entweihen. Ich bin Jehova, der sie heiligt. 10 Und kein Fremder soll Heiliges essen; der Beisasse und der Tagelöhner eines Priesters sollen Heiliges nicht essen. 11 Wenn aber ein Priester eine Seele für Geld kauft, so darf diese davon essen; und seine Hausgeborenen, sie dürfen von seinem Brote essen. 12 Und wenn die Tochter eines Priesters das Weib eines fremden Mannes wird, so soll sie nicht von dem Hebopfer der heiligen Dinge essen. 13 Und wenn die Tochter eines Priesters Witwe oder verstoßen wird, und keine Kinder hat und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, wie in ihrer Jugend, so darf sie von dem Brote ihres Vaters essen. Aber kein Fremder soll davon essen. 14 Und wenn jemand aus Versehen Heiliges isset, so soll er das Fünftel davon hinzufügen und dem Priester das Heilige erstatten. (3. Mose 5.16) 15 Und man soll die heiligen Dinge der Kinder Israel nicht entweihen, die sie dem Jehova heben, 16 und ihnen so die Ungerechtigkeit einer Schuld aufladen, wenn sie ihre heiligen Dinge essen; denn ich bin Jehova, der sie heiligt. (3. Mose 22.9) 17 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 18 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Jedermann vom Hause Israel und von den Fremdlingen in Israel, der seine Opfergabe darbringt, nach allen ihren Gelübden und nach allen ihren freiwilligen Gaben, welche sie Jehova als Brandopfer darbringen, - 19 zum Wohlgefallen für euch soll es sein, ohne Fehl, männlich, von den Rindern, von den Schafen oder von den Ziegen. 20 Alles, woran ein Gebrechen ist, sollt ihr nicht darbringen, denn es wird nicht zum Wohlgefallen für euch sein. (5. Mose 15.21) (5. Mose 17.1) (Maleachi 1.8) 21 Und wenn jemand dem Jehova ein Friedensopfer darbringt, um ein Gelübde zu erfüllen, oder als freiwillige Gabe vom Rind- oder Kleinvieh: ohne Fehl soll es sein, zum Wohlgefallen; keinerlei Gebrechen soll an ihm sein. 22 Ein blindes oder verletztes oder verstümmeltes Tier, oder eines, das Geschwüre oder die Krätze oder die Flechte hat, diese sollt ihr Jehova nicht darbringen, und sollt Jehova keine Feueropfer davon auf den Altar geben. 23 Und ein Stück Rind- oder Kleinvieh, an welchem ein Glied zu lang oder zu kurz ist, das magst du als freiwillige Gabe opfern; aber zu einem Gelübde wird es nicht wohlgefällig sein. 24 Und dem die Hoden zerquetscht oder zerstoßen oder ausgerissen oder ausgeschnitten sind, sollt ihr Jehova nicht darbringen; und in eurem Lande sollt ihr dergleichen nicht tun. 25 Und aus der Hand eines Fremden sollt ihr das Brot eures Gottes aus allen diesen nicht darbringen; denn ihr Verderben ist an ihnen, ein Gebrechen ist an ihnen; sie werden nicht wohlgefällig für euch sein. 26 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 27 Wenn ein Rind oder ein Schaf oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage unter seiner Mutter sein; und vom achten Tage an und weiterhin wird es wohlgefällig sein zur Opfergabe eines Feueropfers dem Jehova. - (2. Mose 22.29) 28 Und ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es selbst und sein Junges, sollt ihr nicht schlachten an einem Tage. (5. Mose 22.6-7) 29 Und wenn ihr dem Jehova ein Dankopfer opfert, so sollt ihr es zum Wohlgefallen für euch opfern: 30 an demselben Tage soll es gegessen werden; ihr sollt nichts davon übriglassen bis an den Morgen. Ich bin Jehova. (3. Mose 7.15) 31 Und ihr sollt meine Gebote beobachten und sie tun. Ich bin Jehova. 32 Und ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entweihen, damit ich geheiligt werde in der Mitte der Kinder Israel. (3. Mose 22.9) (3. Mose 22.16) 33 Ich bin Jehova, der euch heiligt, der euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt hat, um euer Gott zu sein. Ich bin Jehova.