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3. Mose - Kapitel 9

Das erste Opfer Aarons und seiner Söhne

1 Und am achten Tage rief Mose Aaron und seine Söhne und die Ältesten in Israel (3. Mose 8.33) 2 und sprach zu Aaron: Nimm zu dir ein junges Kalb zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer, beide ohne Fehl, und bringe sie vor den HERRN. 3 Und rede mit den Kindern Israel und sprich: Nehmt einen Ziegenbock zum Sündopfer und ein Kalb und ein Schaf, beide ein Jahr alt und ohne Fehl, zum Brandopfer 4 und einen Ochsen und einen Widder zum Dankopfer, daß wir dem HERRN opfern, und ein Speisopfer, mit Öl gemengt. Denn heute wird euch der HERR erscheinen. 5 Und sie nahmen, was Mose geboten hatte, vor der Tür der Hütte des Stifts; und es trat herzu die ganze Gemeinde und stand vor dem HERRN.
6 Da sprach Mose: Das ist's, was der HERR geboten hat, daß ihr es tun sollt, so wird euch des HERRN Herrlichkeit erscheinen. 7 Und Mose sprach zu Aaron: Tritt zum Altar und mache dein Sündopfer und dein Brandopfer und versöhne dich und das Volk; darnach mache des Volkes Opfer und versöhne sie auch, wie der HERR geboten hat. (3. Mose 16.6) (3. Mose 16.11) (3. Mose 16.15) (Hebräer 5.3) (Hebräer 7.27) 8 Und Aaron trat zum Altar und schlachtete das Kalb zu seinem Sündopfer.
9 Und seine Söhne brachten das Blut zu ihm, und er tauchte mit seinem Finger ins Blut und tat's auf die Hörner des Altars und goß das Blut an des Altars Boden. 10 Aber das Fett und die Nieren und das Netz von der Leber am Sündopfer zündete er an auf dem Altar, wie der HERR dem Mose geboten hatte. (3. Mose 4.8-12) 11 Und das Fleisch und das Fell verbrannte er mit Feuer draußen vor dem Lager. 12 Darnach schlachtete er das Brandopfer; und Aarons Söhne brachten das Blut zu ihm, und er sprengte es auf den Altar umher. (3. Mose 1.10-13)
13 Und sie brachten das Brandopfer zu ihm zerstückt und den Kopf; und er zündete es an auf dem Altar. 14 Und er wusch das Eingeweide und die Schenkel und zündete es an oben auf dem Brandopfer auf dem Altar. 15 Darnach brachte er herzu des Volks Opfer und nahm den Bock, das Sündopfer des Volks, und schlachtete ihn und machte ein Sündopfer daraus wie das vorige.
16 Und brachte das Brandopfer herzu und tat damit, wie es recht war. 17 Und brachte herzu das Speisopfer und nahm seine Hand voll und zündete es an auf dem Altar, außer dem Morgenbrandopfer. 18 Darnach schlachtete er den Ochsen und den Widder zum Dankopfer des Volks; und seine Söhne brachten ihm das Blut, das sprengte er auf dem Altar umher. 19 Aber das Fett vom Ochsen und vom Widder, den Schwanz und das Fett am Eingeweide und die Nieren und das Netz über der Leber: 20 alles solches Fett legten sie auf die Brust; und er zündete das Fett an auf dem Altar. 21 Aber die Brust und die rechte Schulter webte Aaron zum Webopfer vor dem HERRN, wie der HERR dem Mose geboten hatte. (3. Mose 7.30-34) 22 Und Aaron hob seine Hand auf zum Volk und segnete sie; und er stieg herab, da er das Sündopfer, Brandopfer und Dankopfer gemacht hatte. (4. Mose 22.1)
23 Und Mose und Aaron gingen in die Hütte des Stifts; und da sie wieder herausgingen, segneten sie das Volk. Da erschien die Herrlichkeit des HERRN allem Volk. (2. Mose 40.34) 24 Und ein Feuer ging aus von dem HERRN und verzehrte auf dem Altar das Brandopfer und das Fett. Da das alles Volk sah, frohlockten sie und fielen auf ihr Antlitz. (2. Chronik 7.1)

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)