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3. Mose - Kapitel 8

Mose weiht Aaron und seine Söhne zum Priesteramt

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: (2. Mose 29.1) 2 Nimm Aaron und seine Söhne mit ihm samt ihren Kleidern und das Salböl und einen Farren zum Sündopfer, zwei Widder und einen Korb mit ungesäuertem Brot, 3 und versammle die ganze Gemeinde vor die Tür der Hütte des Stifts. 4 Mose tat, wie ihm der HERR gebot, und versammelte die Gemeinde vor die Tür der Hütte des Stifts
5 und sprach zu ihnen: Das ist's, was der HERR geboten hat zu tun. 6 Und nahm Aaron und seine Söhne und wusch sie mit Wasser 7 und legte ihnen den leinenen Rock an und gürtete sie mit dem Gürtel und zog ihnen den Purpurrock an und tat ihm den Leibrock an und Gürtete ihn über den Leibrock her 8 und tat ihm das Amtschild an und das Schild Licht und Recht (2. Mose 28.30) 9 und setzte ihm den Hut auf sein Haupt und setzte an den Hut oben an seiner Stirn das goldene Blatt der heiligen Krone, wie der HERR dem Mose geboten hatte. (2. Mose 28.36) (2. Mose 39.30) 10 Und Mose nahm das Salböl und salbte die Wohnung und alles, was darin war, und weihte es (2. Mose 30.25-26) 11 und sprengte damit siebenmal auf den Altar und salbte den Altar mit allem seinem Geräte, das Handfaß mit seinem Fuß, daß es geweiht würde, 12 und goß von dem Salböl auf Aarons Haupt und salbte ihn, daß er geweiht würde, 13 und brachte herzu Aarons Söhne und zog ihnen leinene Röcke an und gürtete sie mit dem Gürtel und band ihnen Hauben auf, wie ihm der HERR geboten hatte. 14 Und ließ herzuführen einen Farren zum Sündopfer. Und Aaron und seine Söhne legten ihre Hände auf sein Haupt. (3. Mose 4.1)
15 Da schlachtete er ihn. Und Mose nahm das Blut und tat's auf die Hörner des Altars umher mit seinem Finger und entsündigte den Altar und goß das Blut an des Altars Boden und weihte ihn, daß er ihn versöhnte. 16 Und nahm alles Fett am Eingeweide, das Netz über der Leber und die zwei Nieren mit dem Fett daran, und zündete es an auf dem Altar. 17 Aber den Farren mit seinem Fell, Fleisch und Mist verbrannte er mit Feuer draußen vor dem Lager, wie ihm der HERR geboten hatte. 18 Und brachte herzu einen Widder zum Brandopfer. Und Aaron und seine Söhne legten ihre Hände auf sein Haupt. (3. Mose 1.10-13)
19 Da schlachtete er ihn. Und Mose sprengte das Blut auf den Altar umher, 20 zerhieb den Widder in Stücke und zündete an das Haupt, die Stücke und das Fett 21 und wusch die Eingeweide und Schenkel mit Wasser und zündete also den ganzen Widder an auf dem Altar. Das war ein Brandopfer zum süßen Geruch, ein Feuer dem HERRN, wie ihm der HERR geboten hatte. 22 Er brachte auch herzu den andern Widder des Füllopfers. Und Aaron und seine Söhne legten ihre Hände auf sein Haupt. (3. Mose 7.37) 23 Da schlachtete er ihn. Und Mose nahm von seinem Blut und tat's Aaron auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 24 Und brachte herzu Aarons Söhne und tat von dem Blut auf den Knorpel des rechten Ohrs und auf den Daumen ihrer rechten Hand und auf die große Zehe ihres rechten Fußes und sprengte das Blut auf den Altar umher. 25 Und nahm das Fett und den Schwanz und alles Fett am Eingeweide und das Netz über der Leber, die zwei Nieren mit dem Fett daran und die rechte Schulter;
26 dazu nahm er von dem Korb des ungesäuerten Brots vor dem HERRN einen ungesäuerten Kuchen und einen Kuchen geölten Brots und einen Fladen und legte es auf das Fett und auf die rechte Schulter. 27 Und gab das allesamt auf die Hände Aarons und seiner Söhne und webte es zum Webeopfer vor dem HERRN. 28 Und nahm alles wieder von ihren Händen und zündete es an auf dem Altar oben auf dem Brandopfer. Ein Füllopfer war es zum süßen Geruch, ein Feuer dem HERRN. 29 Und Mose nahm die Brust und webte ein Webeopfer vor dem HERRN von dem Widder des Füllopfers; der ward Mose zu seinem Teil, wie ihm der HERR geboten hatte.
30 Und Mose nahm von dem Salböl und dem Blut auf dem Altar und sprengte es auf Aaron und seine Kleider, auf seine Söhne und ihre Kleider, und weihte also Aaron und seine Kleider, seine Söhne und ihre Kleider mit ihm. 31 Und sprach zu Aaron und seinen Söhnen: Kochet das Fleisch vor der Tür der Hütte des Stifts, und esset es daselbst, dazu auch das Brot im Korbe des Füllopfers, wie mir geboten ist und gesagt, daß Aaron und seine Söhne es essen sollen.
32 Was aber übrigbleibt vom Fleisch und Brot, das sollt ihr mit Feuer verbrennen. 33 Und sollt in sieben Tagen nicht ausgehen von der Tür der Hütte des Stifts bis an den Tag, da die Tage eures Füllopfers aus sind; denn sieben Tage sind eure Hände gefüllt, 34 wie es an diesem Tage geschehen ist; der HERR hat's geboten zu tun, auf daß ihr versöhnt seid. 35 Und sollt vor der Tür der Hütte des Stifts Tag und Nacht bleiben sieben Tage lang und sollt nach dem Gebot des HERRN tun, daß ihr nicht sterbet; denn also ist mir's geboten. 36 Und Aaron und seine Söhne taten alles, was ihnen der HERR geboten hatte durch Mose.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.