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3. Mose - Kapitel 7

Weitere Bestimmungen für Schuld- und Dankopfer

1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Ein Hochheiliges ist es. (3. Mose 5.14) 2 An der Stätte, da man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut auf dem Altar umhersprengen. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5) 3 Und all sein Fett soll man opfern, den Schwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, 4 die zwei Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen. (3. Mose 3.9-10) 5 Und der Priester soll's auf dem Altar anzünden zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Schuldopfer. 6 Was männlich ist unter den Priestern, die sollen das essen an heiliger Stätte; denn es ist ein Hochheiliges. 7 Wie das Sündopfer, also soll auch das Schuldopfer sein; aller beider soll einerlei Gesetz sein; und sollen dem Priester gehören, der dadurch versöhnt.
8 Welcher Priester jemandes Brandopfer opfert, des soll des Brandopfers Fell sein, das er geopfert hat. (3. Mose 1.6)
9 Und alles Speisopfer, das im Ofen oder auf dem Rost oder in der Pfanne gebacken ist, soll dem Priester gehören, der es opfert. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7) 10 Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll aller Kinder Aarons sein, eines wie des andern. 11 Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN opfert. (3. Mose 3.1)
12 Wollen sie ein Lobopfer tun, so sollen sie ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl gemengt, oder ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, oder geröstete Semmelkuchen, mit Öl gemengt. (3. Mose 22.29) 13 Sie sollen aber solches Opfer tun auf Kuchen von gesäuerten Brot mit ihrem Lob- und Dankopfer, 14 und sollen einen von den allen dem HERRN zur Hebe opfern, und es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt. 15 Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll desselben Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übriggelassen werden bis an den Morgen. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30)
16 Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas übrigbleibt auf den andern Tag, so soll man's doch essen. 17 Aber was vom geopferten Fleisch übrigbleibt am dritten Tage, soll mit Feuer verbrannt werden. 18 Und wo jemand am dritten Tage wird essen von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird er nicht angenehm sein, der es geopfert hat; es wird ihm auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Greuel sein; und welche Seele davon essen wird, die ist einer Missetat schuldig. 19 Und das Fleisch, das von etwas Unreinem berührt wird, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Wer reines Leibes ist, soll von dem Fleisch essen. 20 Und welche Seele essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN zugehört, und hat eine Unreinigkeit an sich, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk. 21 Und wenn eine Seele etwas Unreines anrührt, es sei ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder sonst was greulich ist, und vom Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN zugehört, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk. 22 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
23 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen. (3. Mose 3.7) 24 Aber das Fett vom Aas, und was vom Wild zerrissen ist, macht euch zu allerlei Nutz; aber essen sollt ihr's nicht. (2. Mose 22.30) 25 Denn wer das Fett ißt von dem Vieh, davon man dem HERRN Opfer bringt, dieselbe Seele soll ausgerottet werde von ihrem Volk. 26 Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln, überall, wo ihr wohnt. (3. Mose 3.17) 27 Welche Seele würde irgend ein Blut essen, die soll ausgerottet werden von ihrem Volk. 28 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
29 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer tun will, der soll darbringen, was vom Dankopfer dem HERRN gehört. 30 Er soll's aber mit seiner Hand herzubringen zum Opfer des HERRN; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, daß sie ein Webeopfer werden vor dem HERRN. (2. Mose 29.24) 31 Und der Priester soll das Fett anzünden auf dem Altar, aber die Brust soll Aarons und seiner Söhne sein. 32 Und die rechte Schulter sollen sie dem Priester geben zur Hebe von ihren Dankopfern. (3. Mose 9.21) 33 Und welcher unter Aarons Söhnen das Blut der Dankopfer opfert und das Fett, des soll die rechte Schulter sein zu seinem Teil. 34 Denn die Webebrust und die Hebeschulter habe ich genommen von den Kindern Israel von ihren Dankopfern und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Recht.

Schluß

35 Dies ist die Gebühr Aarons und seiner Söhne von den Opfern des HERRN, des Tages, da sie überantwortet wurden Priester zu sein dem HERRN,
36 die der HERR gebot am Tage, da er sie salbte, daß sie ihnen gegeben werden sollte von den Kindern Israel, zum ewigen Recht allen ihren Nachkommen. 37 Dies ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, der Füllopfer und der Dankopfer, (3. Mose 6.13) 38 das der HERR dem Mose gebot auf dem Berge Sinai des Tages, da er ihm gebot an die Kinder Israel, zu opfern ihre Opfer dem HERRN in der Wüste Sinai.

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Josua - Kapitel 12

1 Die Israeliten hatten folgende Könige besiegt und deren Land im Ostjordangebiet vom Fluss Arnon bis zum Berg Hermon in Besitz genommen, einschließlich der ganzen östlichen Jordantiefebene: 2 Zunächst den Amoriterkönig Sihon aus Heschbon. Er herrschte von Aroër am Arnon, von der Mitte des Arnontals an über das halbe Gilead bis zum Fluss Jabbok, wo das Gebiet der Ammoniter beginnt, (4. Mose 21.24) 3 über das östliche Jordantal bis an den See Kinneret und nach Süden zu bis an das Meer der Araba, das Salzmeer, und bis nach Bet-Jeschimot und den Abhängen des Berges Pisga. 4 Dann das Land des Königs Og von Baschan, dem letzten vom Geschlecht der Refaïter, der in Aschtarot und Edreï regierte. (4. Mose 21.33) (5. Mose 3.11) 5 Er herrschte über das Hermongebirge, über das Gebiet von Salcha und Baschan bis an die Grenze zu den Königreichen Geschur und Maacha und über die andere Hälfte Gileads bis an die Grenze von König Sihons Herrschaftsgebiet. 6 Diese beiden Könige waren unter der Führung Moses von den Israeliten besiegt worden. Und Mose, der Diener Jahwes, gab ihr Land den Stämmen Ruben, Gad und dem halben Stamm Manasse als Erbbesitz. (4. Mose 32.33) 7 Es folgen die Könige, die unter der Führung Josuas von den Israeliten im Westjordanland besiegt worden sind, und zwar von Baal-Gad am Fuß des Libanon-Gebirges bis zum kahlen Berg Seïr. Josua gab es den Stämmen Israels zum Besitz: 8 das Gebirge, die Schefela, die Abhänge zur Araba hin mit der Wüste Juda und den Negev im Süden, das ganze Gebiet der Hetiter, Amoriter, Kanaaniter, Perisiter, Hiwiter und Jebusiter. (Josua 11.3) 9 Es waren der König von Jericho, der König von Ai, das neben Bet-El liegt, (Josua 6.2) (Josua 8.29) 10 der König von Jerusalem, der König von Hebron, (Josua 10.1) (Josua 10.3) 11 der König von Jarmut und der von Lachisch, (Josua 10.3) 12 der König von Eglon und der von Geser; (Josua 10.3) (Josua 10.26) (Josua 10.33) 13 der König von Debir und der von Geder, (Josua 10.39) (Richter 1.11) 14 der von Horma und der von Arad, (4. Mose 21.1) (Richter 1.17) 15 der von Libna und der von Adullam; (Josua 10.29-30) 16 der König von Makkeda und der von Bet-El, (Josua 10.28) 17 der von Tappuach und der von Hefer, 18 der von Afek und der von Scharon; (Josua 15.53) (1. Samuel 4.1) 19 der König von Madon, der von Hazor, (Josua 11.1) (Josua 11.10) 20 der von Schimron-Meron und der von Achschaf; (Josua 11.1) 21 der König von Taanach, der von Megiddo, 22 der von Kedesch und der von Jokneam am Karmel; 23 der König von Dor im Hügelland von Dor, der König von Haroschet-Gojim in Galiläa (Josua 11.2) 24 und der König von Tirza. Insgesamt 31 Könige.