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3. Mose - Kapitel 7

Weitere Bestimmungen für Schuld- und Dankopfer

1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Ein Hochheiliges ist es. (3. Mose 5.14) 2 An der Stätte, da man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut auf dem Altar umhersprengen. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5) 3 Und all sein Fett soll man opfern, den Schwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, 4 die zwei Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen. (3. Mose 3.9-10) 5 Und der Priester soll's auf dem Altar anzünden zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Schuldopfer. 6 Was männlich ist unter den Priestern, die sollen das essen an heiliger Stätte; denn es ist ein Hochheiliges. 7 Wie das Sündopfer, also soll auch das Schuldopfer sein; aller beider soll einerlei Gesetz sein; und sollen dem Priester gehören, der dadurch versöhnt.
8 Welcher Priester jemandes Brandopfer opfert, des soll des Brandopfers Fell sein, das er geopfert hat. (3. Mose 1.6)
9 Und alles Speisopfer, das im Ofen oder auf dem Rost oder in der Pfanne gebacken ist, soll dem Priester gehören, der es opfert. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7) 10 Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll aller Kinder Aarons sein, eines wie des andern. 11 Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN opfert. (3. Mose 3.1)
12 Wollen sie ein Lobopfer tun, so sollen sie ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl gemengt, oder ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, oder geröstete Semmelkuchen, mit Öl gemengt. (3. Mose 22.29) 13 Sie sollen aber solches Opfer tun auf Kuchen von gesäuerten Brot mit ihrem Lob- und Dankopfer, 14 und sollen einen von den allen dem HERRN zur Hebe opfern, und es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt. 15 Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll desselben Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übriggelassen werden bis an den Morgen. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30)
16 Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas übrigbleibt auf den andern Tag, so soll man's doch essen. 17 Aber was vom geopferten Fleisch übrigbleibt am dritten Tage, soll mit Feuer verbrannt werden. 18 Und wo jemand am dritten Tage wird essen von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird er nicht angenehm sein, der es geopfert hat; es wird ihm auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Greuel sein; und welche Seele davon essen wird, die ist einer Missetat schuldig. 19 Und das Fleisch, das von etwas Unreinem berührt wird, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Wer reines Leibes ist, soll von dem Fleisch essen. 20 Und welche Seele essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN zugehört, und hat eine Unreinigkeit an sich, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk. 21 Und wenn eine Seele etwas Unreines anrührt, es sei ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder sonst was greulich ist, und vom Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN zugehört, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk. 22 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
23 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen. (3. Mose 3.7) 24 Aber das Fett vom Aas, und was vom Wild zerrissen ist, macht euch zu allerlei Nutz; aber essen sollt ihr's nicht. (2. Mose 22.30) 25 Denn wer das Fett ißt von dem Vieh, davon man dem HERRN Opfer bringt, dieselbe Seele soll ausgerottet werde von ihrem Volk. 26 Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln, überall, wo ihr wohnt. (3. Mose 3.17) 27 Welche Seele würde irgend ein Blut essen, die soll ausgerottet werden von ihrem Volk. 28 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
29 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer tun will, der soll darbringen, was vom Dankopfer dem HERRN gehört. 30 Er soll's aber mit seiner Hand herzubringen zum Opfer des HERRN; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, daß sie ein Webeopfer werden vor dem HERRN. (2. Mose 29.24) 31 Und der Priester soll das Fett anzünden auf dem Altar, aber die Brust soll Aarons und seiner Söhne sein. 32 Und die rechte Schulter sollen sie dem Priester geben zur Hebe von ihren Dankopfern. (3. Mose 9.21) 33 Und welcher unter Aarons Söhnen das Blut der Dankopfer opfert und das Fett, des soll die rechte Schulter sein zu seinem Teil. 34 Denn die Webebrust und die Hebeschulter habe ich genommen von den Kindern Israel von ihren Dankopfern und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Recht.

Schluß

35 Dies ist die Gebühr Aarons und seiner Söhne von den Opfern des HERRN, des Tages, da sie überantwortet wurden Priester zu sein dem HERRN,
36 die der HERR gebot am Tage, da er sie salbte, daß sie ihnen gegeben werden sollte von den Kindern Israel, zum ewigen Recht allen ihren Nachkommen. 37 Dies ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, der Füllopfer und der Dankopfer, (3. Mose 6.13) 38 das der HERR dem Mose gebot auf dem Berge Sinai des Tages, da er ihm gebot an die Kinder Israel, zu opfern ihre Opfer dem HERRN in der Wüste Sinai.

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1. Chronik - Kapitel 27

1 Es folgt ein Verzeichnis der Sippenoberhäupter Israels, der Anführer der Tausend- und Hundertschaften und ihrer Schriftführer, die dem König in allen Angelegenheiten der Abteilungen dienten, die jeden Monat im Jahr antraten und abtraten. Jede Abteilung war 24.000 Mann stark. 2 Der ersten Abteilung für den ersten Monat stand Jaschobam Ben-Sabdiël vor, 3 ein Nachkomme von Perez. Er war der Befehlshaber über alle Offiziere seiner Abteilung. 4 Der Abteilung des zweiten Monats stand Dodai aus Ahoach vor. Der höchste Offizier seiner Abteilung war Miklot. 5 Der Heerführer für den dritten Monat war Benaja, der Sohn des Priesters Jojada. 6 Er war einer der "Dreißig Helden". Als er ihr Anführer wurde, übernahm sein Sohn Ammisabad den Befehl über seine Abteilung. 7 Der vierte für den vierten Monat war Asaël, der Bruder Joabs, später sein Sohn Sebadja. 8 Der fünfte für den fünften Monat war Schamhut, ein Nachkomme Serachs, 9 der sechste für den sechsten Monat war Ira Ben-Ikkesch aus Tekoa, 10 der siebte für den siebten Monat war Helez aus Pelon vom Stamm Efraïm, 11 der achte für den achten Monat war Sibbechai, ein Nachkomme Serachs, aus Huscha, (1. Chronik 20.4) 12 der neunte für den neunten Monat war Abiëser aus Anatot, vom Stamm Benjamin, 13 der zehnte für den zehnten Monat war Mahrai, ein Nachkomme Serachs, aus Netofa, 14 der elfte für den elften Monat war Benaja aus Piraton vom Stamm Efraïm 15 und der zwölfte für den zwölften Monat war Heldai, ein Nachkomme Otniëls, aus Netofa. 16 Die Stämme Israels wurden von folgenden Männern geführt. Ruben: Eliëser Ben-Sichri; Simeon: Schefatja Ben-Maacha; 17 Levi: Haschabja Ben-Kemuël; Aaron: Zadok; 18 Juda: Elihu, ein Bruder Davids; Issachar: Omri Ben-Michael; 19 Sebulon: Jischmaja Ben-Obadja; Naftali: Jerimot Ben-Asriël; 20 Efraïm: Hoschea Ben-Asasja; West-Manasse: Joël Ben-Pedaja; 21 Ost-Manasse in Gilead: Jiddo Ben-Secharja; Benjamin: Jaasiël Ben-Abner; 22 Dan: Asarel Ben-Jeroham. Dies waren die Anführer der Stämme Israels. 23 Die Zahl derer, die 20 Jahre alt und jünger waren, nahm David nicht mit auf, denn Jahwe hatte gesagt, dass er Israel zahlreich machen werde wie die Sterne am Himmel. (1. Mose 22.17) 24 Joab Ben-Zeruja hatte die Zählung begonnen, sie aber nicht vollendet, weil wegen dieser Sache ein Zorn über Israel kam. Deshalb stehen diese Zahlen nicht in der Chronik des Königs David. (1. Chronik 21.14) 25 Über die Vorräte des Königs in Jerusalem hatte Asmawet Ben-Adiël die Aufsicht und über die Vorräte auf dem Land, in den Städten, Dörfern und Schutztürmen war Jonatan Ben-Usija eingesetzt. 26 Über die Landarbeiter hatte Esri Ben-Kelub die Aufsicht, 27 über die Weinberge Schimi aus Rama und über die Weinvorräte in den Weinbergen Sabdi aus Schefam. 28 Über die Oliven- und Maulbeerfeigenbäume, die in der Schefela wuchsen, hatte Baal-Hanan aus Bet-Gader die Aufsicht und über die Ölvorräte Joasch. 29 Über die Rinder, die in der Scharon-Ebene weideten, hatte Schitrai die Aufsicht, der auch von dort stammte, und über die Rinder in den Tälern Schafat Ben-Adlai. 30 Über die Kamele hatte der Ismaëlit Obil die Aufsicht, über die Eselinnen Jechdeja aus Meronot 31 und über die Schafherden der Hagariter Jasis. Das waren die Verwalter des königlichen Besitzes zur Zeit Davids. 32 Davids Onkel Jonatan, ein verständiger und schriftkundiger Mann, war Ratgeber. Jehiël Ben-Hachmoni war der Erzieher der Königssöhne. 33 Ahitofel war ebenfalls königlicher Berater und der Arkiter Huschai war Freund des Königs. (2. Samuel 15.12) (2. Samuel 15.37) 34 Nachfolger Ahitofels waren Jojada Ben-Benaja und Abjatar. Joab war Heerführer des Königs. (2. Samuel 8.16)