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3. Mose - Kapitel 7

Weitere Bestimmungen für Schuld- und Dankopfer

1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Ein Hochheiliges ist es. (3. Mose 5.14) 2 An der Stätte, da man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut auf dem Altar umhersprengen. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5) 3 Und all sein Fett soll man opfern, den Schwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, 4 die zwei Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen. (3. Mose 3.9-10) 5 Und der Priester soll's auf dem Altar anzünden zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Schuldopfer. 6 Was männlich ist unter den Priestern, die sollen das essen an heiliger Stätte; denn es ist ein Hochheiliges. 7 Wie das Sündopfer, also soll auch das Schuldopfer sein; aller beider soll einerlei Gesetz sein; und sollen dem Priester gehören, der dadurch versöhnt.
8 Welcher Priester jemandes Brandopfer opfert, des soll des Brandopfers Fell sein, das er geopfert hat. (3. Mose 1.6)
9 Und alles Speisopfer, das im Ofen oder auf dem Rost oder in der Pfanne gebacken ist, soll dem Priester gehören, der es opfert. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7) 10 Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll aller Kinder Aarons sein, eines wie des andern. 11 Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN opfert. (3. Mose 3.1)
12 Wollen sie ein Lobopfer tun, so sollen sie ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl gemengt, oder ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, oder geröstete Semmelkuchen, mit Öl gemengt. (3. Mose 22.29) 13 Sie sollen aber solches Opfer tun auf Kuchen von gesäuerten Brot mit ihrem Lob- und Dankopfer, 14 und sollen einen von den allen dem HERRN zur Hebe opfern, und es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt. 15 Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll desselben Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übriggelassen werden bis an den Morgen. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30)
16 Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas übrigbleibt auf den andern Tag, so soll man's doch essen. 17 Aber was vom geopferten Fleisch übrigbleibt am dritten Tage, soll mit Feuer verbrannt werden. 18 Und wo jemand am dritten Tage wird essen von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird er nicht angenehm sein, der es geopfert hat; es wird ihm auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Greuel sein; und welche Seele davon essen wird, die ist einer Missetat schuldig. 19 Und das Fleisch, das von etwas Unreinem berührt wird, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Wer reines Leibes ist, soll von dem Fleisch essen. 20 Und welche Seele essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN zugehört, und hat eine Unreinigkeit an sich, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk. 21 Und wenn eine Seele etwas Unreines anrührt, es sei ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder sonst was greulich ist, und vom Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN zugehört, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk. 22 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
23 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen. (3. Mose 3.7) 24 Aber das Fett vom Aas, und was vom Wild zerrissen ist, macht euch zu allerlei Nutz; aber essen sollt ihr's nicht. (2. Mose 22.30) 25 Denn wer das Fett ißt von dem Vieh, davon man dem HERRN Opfer bringt, dieselbe Seele soll ausgerottet werde von ihrem Volk. 26 Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln, überall, wo ihr wohnt. (3. Mose 3.17) 27 Welche Seele würde irgend ein Blut essen, die soll ausgerottet werden von ihrem Volk. 28 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
29 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer tun will, der soll darbringen, was vom Dankopfer dem HERRN gehört. 30 Er soll's aber mit seiner Hand herzubringen zum Opfer des HERRN; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, daß sie ein Webeopfer werden vor dem HERRN. (2. Mose 29.24) 31 Und der Priester soll das Fett anzünden auf dem Altar, aber die Brust soll Aarons und seiner Söhne sein. 32 Und die rechte Schulter sollen sie dem Priester geben zur Hebe von ihren Dankopfern. (3. Mose 9.21) 33 Und welcher unter Aarons Söhnen das Blut der Dankopfer opfert und das Fett, des soll die rechte Schulter sein zu seinem Teil. 34 Denn die Webebrust und die Hebeschulter habe ich genommen von den Kindern Israel von ihren Dankopfern und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Recht.

Schluß

35 Dies ist die Gebühr Aarons und seiner Söhne von den Opfern des HERRN, des Tages, da sie überantwortet wurden Priester zu sein dem HERRN,
36 die der HERR gebot am Tage, da er sie salbte, daß sie ihnen gegeben werden sollte von den Kindern Israel, zum ewigen Recht allen ihren Nachkommen. 37 Dies ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, der Füllopfer und der Dankopfer, (3. Mose 6.13) 38 das der HERR dem Mose gebot auf dem Berge Sinai des Tages, da er ihm gebot an die Kinder Israel, zu opfern ihre Opfer dem HERRN in der Wüste Sinai.

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Josua - Kapitel 18

Verteilung des noch übrigen Landes. Benjamins Erbteil

1 Und es versammelte sich die ganze Gemeinde der Kinder Israel gen Silo und richteten daselbst auf die Hütte des Stifts, und das Land war ihnen unterworfen. (Richter 21.19) (1. Samuel 1.3) (1. Samuel 4.4) 2 Und es waren noch sieben Stämme der Kinder Israel, denen sie ihr Erbteil nicht ausgeteilt hatten.
3 Und Josua sprach zu den Kinder Israel: Wie lange seid ihr so laß, daß ihr nicht hingeht, das Land einzunehmen, das euch der HERR, euer Väter Gott, gegeben hat? 4 Schafft euch aus jeglichem Stamm drei Männer, daß ich sie sende und sie sich aufmachen und durchs Land gehen und es aufschreiben nach ihren Erbteilen und zu mir kommen. 5 Teilt das Land in sieben Teile. Juda soll bleiben auf seiner Grenze von Mittag her, und das Haus Josephs soll bleiben auf seiner Grenze von Mitternacht her. 6 Ihr aber schreibt die sieben Teile der Lande auf und bringt sie zu mir hierher, so will ich euch das Los werfen hier vor dem HERRN, unserm Gott. 7 Denn die Leviten haben kein Teil unter euch, sondern das Priestertum des HERRN ist ihr Erbteil. Gad aber und Ruben und der halbe Stamm Manasse haben ihr Teil genommen jenseit des Jordans, gegen Morgen, das ihnen Mose, der Knecht Gottes, gegeben hat. (Josua 13.14) 8 Da machten sich die Männer auf, daß sie hingingen; und Josua gebot ihnen, da sie hin wollten gehen, das Land aufzuschreiben, und sprach: Gehet hin und durchwandelt das Land und schreibt es auf und kommt wieder zu mir, daß ich euch hier das Los werfe vor dem HERRN zu Silo.
9 Also gingen die Männer hin und durchzogen das Land und schrieben es auf in einen Brief nach den Städten in sieben Teile und kamen zu Josua ins Lager gen Silo. 10 Da warf Josua das Los über sie zu Silo vor dem HERRN und teilte daselbst das Land aus unter die Kinder Israel, einem jeglichen sein Teil. 11 Und das Los des Stammes der Kinder Benjamin fiel nach ihren Geschlechtern, und die Grenze ihres Loses ging aus zwischen den Kindern Juda und den Kindern Joseph.
12 Und ihre Grenze war an der Seite gegen Mitternacht vom Jordan an und geht herauf an der Mitternachtseite Jerichos und kommt aufs Gebirge abendwärts und geht aus nach der Wüste Beth-Aven (Josua 7.2) 13 und geht von da gen Lus, an der Seite her an Lus mittagwärts, das ist Beth-El, und kommt hinab gen Ataroth-Adar an den Berg, der gegen Mittag liegt von dem niederen Beth-Horon. (1. Mose 12.8) (1. Mose 28.19) 14 Darnach neigt sie sich und lenkt sich um zur Seite des Abends gegen Mittag von dem Berge an, der vor Beth-Horon mittagswärts liegt, und endet an Kirjath-Baal, das ist Kirjath-Jearim, die Stadt der Kinder Juda. Das ist die Seite gegen Abend. (Josua 15.6-9) 15 Aber die Seite gegen Mittag ist von Kirjath-Jearim an und geht aus gegen Abend und kommt hinaus zum Wasserbrunnen Nephthoa 16 und geht herab an des Berges Ende, der vor dem Tal des Sohnes Hinnoms liegt, am Grunde Rephaim gegen Mitternacht, und geht durchs Tal Hinnom an der Mittagseite des Jebusiters und kommt hinab zum Brunnen Rogel 17 und zieht sich mitternachtwärts und kommt hinaus gen En-Semes und kommt hinaus gen Geliloth, das gegenüber der Steige Adummim liegt, und kommt herab zum Stein Bohans, des Sohnes Rubens, 18 und geht zur Seite hin neben dem Gefilde, das gegen Mitternacht liegt, und kommt hinab aufs Gefilde 19 und geht an der Seite Beth-Hoglas, das gegen Mitternacht liegt, und ihr Ende ist an der Zunge des Salzmeers gegen Mitternacht, an dem Ende des Jordans gegen Mittag. Das ist die Mittagsgrenze. 20 Aber die Seite gegen Morgen soll der Jordan enden. Das ist das Erbteil der Kinder Benjamin in ihren Grenzen umher nach ihren Geschlechtern. 21 Die Städte aber des Stammes der Kinder Benjamin nach ihren Geschlechtern sind diese: Jericho, Beth-Hogla, Emek-Keziz,
22 Beth-Araba, Zemaraim, Beth-El, 23 Avvim, Happara, Ophra, 24 Kaphar-Ammonai, Ophni, Geba. Das sind zwölf Städte und ihre Dörfer. 25 Gibeon Rama, Beeroth,
26 Mizpe, Kaphira, Moza, 27 Rekem, Jerpeel, Thareala, 28 Zela, Eleph und die Jebusiter, das ist Jerusalem, Gibeath, Kirjath. Vierzehn Städte und ihre Dörfer. Das ist das Erbteil der Kinder Benjamin nach ihren Geschlechtern. (Josua 15.63) (Richter 1.21)