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3. Mose - Kapitel 7

Weitere Bestimmungen für Schuld- und Dankopfer

1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Ein Hochheiliges ist es. (3. Mose 5.14) 2 An der Stätte, da man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut auf dem Altar umhersprengen. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5) 3 Und all sein Fett soll man opfern, den Schwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, 4 die zwei Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen. (3. Mose 3.9-10) 5 Und der Priester soll's auf dem Altar anzünden zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Schuldopfer. 6 Was männlich ist unter den Priestern, die sollen das essen an heiliger Stätte; denn es ist ein Hochheiliges. 7 Wie das Sündopfer, also soll auch das Schuldopfer sein; aller beider soll einerlei Gesetz sein; und sollen dem Priester gehören, der dadurch versöhnt.
8 Welcher Priester jemandes Brandopfer opfert, des soll des Brandopfers Fell sein, das er geopfert hat. (3. Mose 1.6)
9 Und alles Speisopfer, das im Ofen oder auf dem Rost oder in der Pfanne gebacken ist, soll dem Priester gehören, der es opfert. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7) 10 Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll aller Kinder Aarons sein, eines wie des andern. 11 Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN opfert. (3. Mose 3.1)
12 Wollen sie ein Lobopfer tun, so sollen sie ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl gemengt, oder ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, oder geröstete Semmelkuchen, mit Öl gemengt. (3. Mose 22.29) 13 Sie sollen aber solches Opfer tun auf Kuchen von gesäuerten Brot mit ihrem Lob- und Dankopfer, 14 und sollen einen von den allen dem HERRN zur Hebe opfern, und es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt. 15 Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll desselben Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übriggelassen werden bis an den Morgen. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30)
16 Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas übrigbleibt auf den andern Tag, so soll man's doch essen. 17 Aber was vom geopferten Fleisch übrigbleibt am dritten Tage, soll mit Feuer verbrannt werden. 18 Und wo jemand am dritten Tage wird essen von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird er nicht angenehm sein, der es geopfert hat; es wird ihm auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Greuel sein; und welche Seele davon essen wird, die ist einer Missetat schuldig. 19 Und das Fleisch, das von etwas Unreinem berührt wird, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Wer reines Leibes ist, soll von dem Fleisch essen. 20 Und welche Seele essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN zugehört, und hat eine Unreinigkeit an sich, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk. 21 Und wenn eine Seele etwas Unreines anrührt, es sei ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder sonst was greulich ist, und vom Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN zugehört, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk. 22 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
23 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen. (3. Mose 3.7) 24 Aber das Fett vom Aas, und was vom Wild zerrissen ist, macht euch zu allerlei Nutz; aber essen sollt ihr's nicht. (2. Mose 22.30) 25 Denn wer das Fett ißt von dem Vieh, davon man dem HERRN Opfer bringt, dieselbe Seele soll ausgerottet werde von ihrem Volk. 26 Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln, überall, wo ihr wohnt. (3. Mose 3.17) 27 Welche Seele würde irgend ein Blut essen, die soll ausgerottet werden von ihrem Volk. 28 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
29 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer tun will, der soll darbringen, was vom Dankopfer dem HERRN gehört. 30 Er soll's aber mit seiner Hand herzubringen zum Opfer des HERRN; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, daß sie ein Webeopfer werden vor dem HERRN. (2. Mose 29.24) 31 Und der Priester soll das Fett anzünden auf dem Altar, aber die Brust soll Aarons und seiner Söhne sein. 32 Und die rechte Schulter sollen sie dem Priester geben zur Hebe von ihren Dankopfern. (3. Mose 9.21) 33 Und welcher unter Aarons Söhnen das Blut der Dankopfer opfert und das Fett, des soll die rechte Schulter sein zu seinem Teil. 34 Denn die Webebrust und die Hebeschulter habe ich genommen von den Kindern Israel von ihren Dankopfern und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Recht.

Schluß

35 Dies ist die Gebühr Aarons und seiner Söhne von den Opfern des HERRN, des Tages, da sie überantwortet wurden Priester zu sein dem HERRN,
36 die der HERR gebot am Tage, da er sie salbte, daß sie ihnen gegeben werden sollte von den Kindern Israel, zum ewigen Recht allen ihren Nachkommen. 37 Dies ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, der Füllopfer und der Dankopfer, (3. Mose 6.13) 38 das der HERR dem Mose gebot auf dem Berge Sinai des Tages, da er ihm gebot an die Kinder Israel, zu opfern ihre Opfer dem HERRN in der Wüste Sinai.

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Esra - Kapitel 5

Wiederaufnahme des Tempelbaus

1 Es weissagten aber die Propheten Haggai und Sacharja, der Sohn Iddos, den Juden, die in Juda und Jerusalem waren, im Namen des Gottes Israels. (Haggai 1.1) (Sacharja 1.1) 2 Da machten sich auf Serubabel, der Sohn Sealthiels, und Jesua, der Sohn Jozadaks, und fingen an zu bauen das Haus Gottes zu Jerusalem, und mit ihnen die Propheten Gottes, die sie stärkten. 3 Zu der Zeit kam Thathnai, der Landpfleger diesseits des Wassers, und Sethar-Bosnai und ihr Rat und sprachen also zu ihnen: Wer hat euch befohlen, dies Haus zu bauen und seine Mauern zu machen?
4 Da sagten wir ihnen, wie die Männer hießen, die diesen Bau taten. 5 Aber das Auge ihres Gottes war über den Ältesten der Juden, daß ihnen nicht gewehrt ward, bis daß man die Sache an Darius gelangen ließ und darüber eine Schrift wiederkäme. (5. Mose 11.12) (1. Könige 8.29)

Der Bericht an den König Darius

6 Dies ist aber der Inhalt des Briefes Thathnais, des Landpflegers diesseits des Wassers, und Sethar-Bosnais und ihres Rats, derer von Apharsach, die diesseits des Wassers waren, an den König Darius.
7 Und die Worte die sie zu ihm sandten, lauteten also: Dem König Darius allen Frieden! 8 Es sei kund dem König, daß wir ins jüdische Land gekommen sind zu dem Hause des großen Gottes, welches man baut mit behauenen Steinen, und Balken legt man in die Wände, und das Werk geht frisch vonstatten unter ihrer Hand. 9 Wir aber haben die Ältesten gefragt und zu ihnen gesagt also: Wer hat euch befohlen, dies Haus zu bauen und seine Mauern zu machen? 10 Auch fragten wir, wie sie hießen, auf daß wir sie dir kundtäten und die Namen der Männer aufschrieben, die ihre Obersten waren. 11 Sie aber gaben uns solche Worte zur Antwort und sprachen: Wir sind Knechte des Gottes im Himmel und der Erde und bauen das Haus, das vormals vor vielen Jahren gebaut war, das ein großer König Israels gebaut hat und aufgerichtet. 12 Da aber unsre Väter den Gott des Himmels erzürnten, gab er sie in die Hand Nebukadnezars, des Königs zu Babel, des Chaldäers; der zerbrach dies Haus und führte das Volk weg gen Babel. (2. Könige 25.9) 13 Aber im ersten Jahr des Kores, des Königs zu Babel, befahl derselbe König Kores, dies Haus Gottes zu bauen. (Esra 1.1) 14 Denn auch die goldenen und silbernen Gefäße im Hause Gottes, die Nebukadnezar aus dem Tempel zu Jerusalem nahm und brachte sie in den Tempel zu Babel, nahm der König Kores aus dem Tempel zu Babel und gab sie Sesbazar mit Namen, den er zum Landpfleger setzte, (Esra 1.8) 15 und sprach zu ihm: Diese Gefäße nimm, zieh hin und bringe sie in den Tempel zu Jerusalem und laß das Haus Gottes bauen an seiner Stätte. 16 Da kam derselbe Sesbazar und legte den Grund am Hause Gottes zu Jerusalem. Seit der Zeit baut man, und es ist noch nicht vollendet. 17 Gefällt es nun dem König, so lasse er suchen in dem Schatzhause des Königs, das zu Babel ist, ob's von dem König Kores befohlen sei, das Haus Gottes zu Jerusalem zu bauen, und sende zu uns des Königs Meinung darüber.