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3. Mose - Kapitel 7

Weitere Bestimmungen für Schuld- und Dankopfer

1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Ein Hochheiliges ist es. (3. Mose 5.14) 2 An der Stätte, da man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut auf dem Altar umhersprengen. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5) 3 Und all sein Fett soll man opfern, den Schwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, 4 die zwei Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen. (3. Mose 3.9-10) 5 Und der Priester soll's auf dem Altar anzünden zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Schuldopfer. 6 Was männlich ist unter den Priestern, die sollen das essen an heiliger Stätte; denn es ist ein Hochheiliges. 7 Wie das Sündopfer, also soll auch das Schuldopfer sein; aller beider soll einerlei Gesetz sein; und sollen dem Priester gehören, der dadurch versöhnt.
8 Welcher Priester jemandes Brandopfer opfert, des soll des Brandopfers Fell sein, das er geopfert hat. (3. Mose 1.6)
9 Und alles Speisopfer, das im Ofen oder auf dem Rost oder in der Pfanne gebacken ist, soll dem Priester gehören, der es opfert. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7) 10 Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll aller Kinder Aarons sein, eines wie des andern. 11 Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN opfert. (3. Mose 3.1)
12 Wollen sie ein Lobopfer tun, so sollen sie ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl gemengt, oder ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, oder geröstete Semmelkuchen, mit Öl gemengt. (3. Mose 22.29) 13 Sie sollen aber solches Opfer tun auf Kuchen von gesäuerten Brot mit ihrem Lob- und Dankopfer, 14 und sollen einen von den allen dem HERRN zur Hebe opfern, und es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt. 15 Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll desselben Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übriggelassen werden bis an den Morgen. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30)
16 Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas übrigbleibt auf den andern Tag, so soll man's doch essen. 17 Aber was vom geopferten Fleisch übrigbleibt am dritten Tage, soll mit Feuer verbrannt werden. 18 Und wo jemand am dritten Tage wird essen von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird er nicht angenehm sein, der es geopfert hat; es wird ihm auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Greuel sein; und welche Seele davon essen wird, die ist einer Missetat schuldig. 19 Und das Fleisch, das von etwas Unreinem berührt wird, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Wer reines Leibes ist, soll von dem Fleisch essen. 20 Und welche Seele essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN zugehört, und hat eine Unreinigkeit an sich, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk. 21 Und wenn eine Seele etwas Unreines anrührt, es sei ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder sonst was greulich ist, und vom Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN zugehört, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk. 22 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
23 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen. (3. Mose 3.7) 24 Aber das Fett vom Aas, und was vom Wild zerrissen ist, macht euch zu allerlei Nutz; aber essen sollt ihr's nicht. (2. Mose 22.30) 25 Denn wer das Fett ißt von dem Vieh, davon man dem HERRN Opfer bringt, dieselbe Seele soll ausgerottet werde von ihrem Volk. 26 Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln, überall, wo ihr wohnt. (3. Mose 3.17) 27 Welche Seele würde irgend ein Blut essen, die soll ausgerottet werden von ihrem Volk. 28 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
29 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer tun will, der soll darbringen, was vom Dankopfer dem HERRN gehört. 30 Er soll's aber mit seiner Hand herzubringen zum Opfer des HERRN; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, daß sie ein Webeopfer werden vor dem HERRN. (2. Mose 29.24) 31 Und der Priester soll das Fett anzünden auf dem Altar, aber die Brust soll Aarons und seiner Söhne sein. 32 Und die rechte Schulter sollen sie dem Priester geben zur Hebe von ihren Dankopfern. (3. Mose 9.21) 33 Und welcher unter Aarons Söhnen das Blut der Dankopfer opfert und das Fett, des soll die rechte Schulter sein zu seinem Teil. 34 Denn die Webebrust und die Hebeschulter habe ich genommen von den Kindern Israel von ihren Dankopfern und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Recht.

Schluß

35 Dies ist die Gebühr Aarons und seiner Söhne von den Opfern des HERRN, des Tages, da sie überantwortet wurden Priester zu sein dem HERRN,
36 die der HERR gebot am Tage, da er sie salbte, daß sie ihnen gegeben werden sollte von den Kindern Israel, zum ewigen Recht allen ihren Nachkommen. 37 Dies ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, der Füllopfer und der Dankopfer, (3. Mose 6.13) 38 das der HERR dem Mose gebot auf dem Berge Sinai des Tages, da er ihm gebot an die Kinder Israel, zu opfern ihre Opfer dem HERRN in der Wüste Sinai.

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Hiob - Kapitel 20

Zweite Rede des Zofar: Kurze Freude der Gottlosen vor ihrem Untergang

1 Und Zophar, der Naamathiter, antwortete und sprach: 2 Darum geben meine Gedanken mir Antwort, und deswegen bin ich innerlich erregt: 3 Eine Zurechtweisung, mir zur Schande, höre ich; aber mein Geist antwortet mir aus meiner Einsicht. 4 Weißt du dieses, daß von jeher, seitdem der Mensch auf die Erde gesetzt wurde, 5 der Jubel der Gesetzlosen kurz und die Freude des Ruchlosen für einen Augenblick war? 6 Stiege auch seine Höhe bis zum Himmel hinauf, und rührte sein Haupt an die Wolken: (Psalm 37.35) 7 gleich seinem Kote vergeht er auf ewig; die ihn gesehen haben, sagen: Wo ist er? (1. Könige 14.10) 8 Wie ein Traum verfliegt er, und man findet ihn nicht, und er wird hinweggescheucht wie ein Nachtgesicht. (Psalm 73.20) 9 Das Auge hat ihn erblickt und sieht ihn nimmer wieder, und seine Stätte gewahrt ihn nicht mehr. (Psalm 37.10) 10 Seine Kinder müssen die Armen begütigen, und seine Hände sein Vermögen zurückgeben. (Hiob 27.14) 11 Seine Knochen waren voll seiner Jugendkraft, und sie liegt mit ihm in dem Staube. - 12 Wenn das Böse in seinem Munde süß war, und er es verbarg unter seiner Zunge, 13 und es aufsparte und nicht fahren ließ und es zurückhielt unter seinem Gaumen: 14 so ist doch nun seine Speise in seinen Eingeweiden verwandelt; Natterngalle ist in seinem Innern. 15 Reichtum hat er verschlungen, und er speit ihn aus: aus seinem Bauche treibt Gott ihn heraus. 16 Natterngift sog er ein: es tötet ihn die Zunge der Otter. 17 Nicht darf er sich laben an Bächen, flutenden Strömen von Honig und Milch. 18 Das Errungene gibt er zurück, und er darf es nicht verschlingen; gemäß dem Vermögen, das er erworben, darf er sich nicht freuen. (5. Mose 28.30-33) 19 Denn er hat mißhandelt, verlassen die Armen; Häuser hat er an sich gerissen und wird sie nicht ausbauen. 20 Denn er kannte keine Ruhe in seinem Innern: mit seinem Teuersten wird er nicht entrinnen. 21 Nichts entging seiner Freßgier; darum wird sein Wohlstand nicht dauernd sein. 22 In der Fülle seines Überflusses wird er in Bedrängnis sein; die Hand jedes Notleidenden wird über ihn kommen. 23 Es wird geschehen: um seinen Bauch zu füllen, wird Gott die Glut seines Zornes in ihn entsenden, und sie auf ihn regnen lassen in sein Fleisch hinein. 24 Flieht er vor den eisernen Waffen, so wird der eherne Bogen ihn durchbohren. 25 Er zieht am Pfeile, und er kommt aus dem Leibe hervor, und das glänzende Eisen aus seiner Galle: Schrecken kommen über ihn. (5. Mose 32.14) (Psalm 7.13) 26 Eitel Finsternis ist aufgespart für seine Schätze; ein Feuer, das nicht angeblasen ist, wird ihn fressen, wird verzehren, was in seinem Zelte übriggeblieben. (5. Mose 32.22) 27 Der Himmel wird seine Ungerechtigkeit enthüllen, und die Erde sich wider ihn erheben. 28 Der Ertrag seines Hauses wird weggeführt werden, wird zerrinnen am Tage seines Zornes. - 29 Das ist das Teil des gesetzlosen Menschen von Gott und das von Gott ihm zugesprochene Los.