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3. Mose - Kapitel 6

Weitere Bestimmungen für Brand-, Speis- und Sündopfer

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Brandopfers. Das Brandopfer soll brennen auf dem Herd des Altars die ganze Nacht bis an den Morgen, und es soll des Altars Feuer brennend darauf erhalten werden. (3. Mose 1.1) 3 Und der Priester soll seinen leinenen Rock anziehen und die leinenen Beinkleider an seinen Leib und soll die Asche aufheben, die das Feuer auf dem Altar gemacht hat, und soll sie neben den Altar schütten. (2. Mose 28.42) 4 und soll seine Kleider darnach ausziehen und andere Kleider anziehen und die Asche hinaustragen aus dem Lager an eine reine Stätte. (3. Mose 4.12) 5 Das Feuer auf dem Altar soll brennen und nimmer verlöschen; der Priester soll alle Morgen Holz darauf anzünden und obendarauf das Brandopfer zurichten und das Fett der Dankopfer darauf anzünden. 6 Ewig soll das Feuer auf dem Altar brennen und nimmer verlöschen. 7 Und das ist das Gesetz des Speisopfers, das Aarons Söhne opfern sollen vor dem HERRN auf dem Altar. (3. Mose 2.1)
8 Es soll einer abheben eine Handvoll Semmelmehl vom Speisopfer und vom Öl und den ganzen Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt, und soll's anzünden auf dem Altar zum süßen Geruch, ein Gedächtnis dem HERRN. 9 Das übrige aber sollen Aaron und seine Söhne verzehren und sollen's ungesäuert essen an heiliger Stätte, im Vorhof der Hütte des Stifts. 10 Sie sollen's nicht mit Sauerteig backen; denn es ist ihr Teil, den ich ihnen gegeben habe von meinem Opfer. Es soll ihnen ein Hochheiliges sein gleichwie das Sündopfer und Schuldopfer. 11 Was männlich ist unter den Kindern Aarons, die sollen's essen. Das sei ein ewiges Recht euren Nachkommen an den Opfern des HERRN: es soll sie niemand anrühren, er sei den geweiht. 12 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
13 Das soll das Opfer sein Aarons und seiner Söhne, das sie dem HERRN opfern sollen am Tage der Salbung: ein zehntel Epha Semmelmehl als tägliches Speisopfer, eine Hälfte des Morgens, die andere Hälfte des Abends. 14 In der Pfanne mit Öl sollst du es machen und geröstet darbringen; und in Stücken gebacken sollst du solches opfern zum süßen Geruch dem HERRN. 15 Und der Priester, der unter seinen Söhnen an seiner Statt gesalbt wird, soll solches tun; das ist ein ewiges Recht. Es soll dem HERRN ganz verbrannt werden; 16 denn alles Speisopfer eines Priesters soll ganz verbrannt und nicht gegessen werden.

Vom Sündopfer

17 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
18 Sage Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Sündopfers. An der Stätte, da du das Brandopfer schlachtest, sollst du auch das Sündopfer schlachten vor dem HERRN; das ist ein Hochheiliges. (3. Mose 4.1) 19 Der Priester, der das Sündopfer tut, soll's essen an heiliger Stätte, im Vorhof der Hütte des Stifts. 20 Niemand soll sein Fleisch anrühren, er sei denn geweiht. Und wer von seinem Blut ein Kleid besprengt, der soll das besprengte Stück waschen an heiliger Stätte. 21 Und den Topf, darin es gekocht ist, soll man zerbrechen. Ist's aber ein eherner Topf, so soll man ihn scheuern und mit Wasser spülen. 22 Was männlich ist unter den Priestern, die sollen davon essen; denn es ist ein Hochheiliges. 23 Aber all das Sündopfer, des Blut in die Hütte des Stifts gebracht wird, zu versöhnen im Heiligen, soll man nicht essen, sondern mit Feuer verbrennen.

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Ester - Kapitel 2

Esters Erwählung zur Königin - Aufdeckung eines Anschlags auf den König durch Mordechai

1 Nach diesen Begebenheiten, als der Zorn des Königs Ahasveros sich gelegt hatte, gedachte er an Vasti und an das, was sie getan, und was über sie beschlossen worden war. 2 Da sprachen die Diener des Königs, die ihn bedienten: Man suche dem König Mädchen, die Jungfrauen sind und schön von Ansehen; 3 und der König bestellte Beamte in allen Landschaften seines Königreiches, damit sie alle Mädchen, die Jungfrauen sind und schön von Ansehen, nach der Burg Susan in das Frauenhaus zusammenbringen unter die Aufsicht Heges, des königlichen Kämmerers, des Hüters der Frauen; und man gebe ihnen Reinigungssalben. 4 Und das Mädchen, welches dem König gefallen wird, werde Königin an Vastis Statt. Und das Wort gefiel dem König; und er tat also. 5 Es war ein jüdischer Mann in der Burg Susan, sein Name war Mordokai, der Sohn Jairs, des Sohnes Simeis, des Sohnes Kis', ein Benjaminiter, (1. Samuel 14.51) 6 der aus Jerusalem weggeführt worden war mit den Weggeführten, die mit Jekonja, dem König von Juda, weggeführt wurden, welche Nebukadnezar, der König von Babel, weggeführt hatte. (2. Könige 24.15-16) 7 Und er erzog Hadassa, das ist Esther, die Tochter seines Oheims; denn sie hatte weder Vater noch Mutter. Und das Mädchen war schön von Gestalt und schön von Angesicht. Und als ihr Vater und ihre Mutter gestorben waren, hatte Mordokai sie als seine Tochter angenommen. (Ester 2.15) 8 Und es geschah, als das Wort des Königs und sein Befehl gehört, und als viele Mädchen in die Burg Susan unter die Aufsicht Hegais zusammengebracht wurden, da wurde auch Esther in das Haus des Königs aufgenommen, unter die Aufsicht Hegais, des Hüters der Frauen. 9 Und das Mädchen gefiel ihm und erlangte Gunst vor ihm. Und er beeilte sich, ihre Reinigungssalben und ihre Teile ihr zu geben, und ihr die sieben Mägde zu geben, welche aus dem Hause des Königs ausersehen waren; und er versetzte sie mit ihren Mägden in die besten Gemächer des Frauenhauses. 10 Esther hatte ihr Volk und ihre Abstammung nicht kundgetan; denn Mordokai hatte ihr geboten, daß sie es nicht kundtun sollte. 11 Und Tag für Tag wandelte Mordokai vor dem Hofe des Frauenhauses, um das Wohlergehen Esthers zu erfahren, und was mit ihr geschähe. 12 Und wenn die Reihe an ein jedes Mädchen kam, zum König Ahasveros zu kommen, nachdem ihr zwölf Monate lang nach der Vorschrift für die Weiber geschehen war (denn also wurden die Tage ihrer Reinigung erfüllt, nämlich sechs Monate mit Myrrhenöl, und sechs Monate mit Gewürzen und mit Reinigungssalben der Weiber), 13 und wenn alsdann das Mädchen zu dem König kam, so wurde ihr alles gegeben, was sie verlangte, um es aus dem Frauenhause in das Haus des Königs mitzunehmen. 14 Am Abend kam sie, und am Morgen kehrte sie in das zweite Frauenhaus zurück, unter die Aufsicht Schaaschgas', des königlichen Kämmerers, des Hüters der Kebsweiber. Sie kam nicht wieder zu dem König, es sei denn, daß der König Gefallen an ihr hatte, und sie mit Namen gerufen wurde. 15 Und als die Reihe an Esther kam, die Tochter Abichails, des Oheims Mordokais, welche er als seine Tochter angenommen hatte, daß sie zu dem König kommen sollte, verlangte sie nichts, außer was Hegai, der königliche Kämmerer, der Hüter der Frauen, sagte. Und Esther erlangte Gnade in den Augen aller, die sie sahen. 16 Und Esther wurde zu dem König Ahasveros in sein königliches Haus geholt im zehnten Monat, das ist der Monat Tebeth, im siebten Jahre seiner Regierung. 17 Und der König gewann Esther lieb, mehr als alle Weiber, und sie erlangte Gnade und Gunst vor ihm, mehr als alle die Jungfrauen. Und er setzte die königliche Krone auf ihr Haupt und machte sie zur Königin an Vastis Statt. 18 Und der König machte allen seinen Fürsten und Knechten ein großes Gastmahl, das Gastmahl Esthers; und er gab den Landschaften einen Steuererlaß und gab Geschenke nach der Freigebigkeit des Königs. 19 Und als zum zweiten Male Jungfrauen zusammengebracht wurden, und Mordokai im Tore des Königs saß 20 (Esther tat ihre Abstammung und ihr Volk nicht kund, wie Mordokai ihr geboten hatte; und Esther tat, was Mordokai sagte, wie zur Zeit, da sie bei ihm erzogen wurde), (Ester 2.10) 21 in selbigen Tagen, als Mordokai im Tore des Königs saß, ergrimmten Bigthan und Teresch, zwei Kämmerer des Königs, von denen, welche die Schwelle hüteten, und trachteten danach, Hand an den König Ahasveros zu legen. 22 Und die Sache wurde dem Mordokai kund, und er berichtete es der Königin Esther; und Esther sagte es dem König im Namen Mordokais. 23 Und die Sache wurde untersucht und wahr gefunden; und sie wurden beide an ein Holz gehängt. Und es wurde vor dem König in das Buch der Chroniken eingeschrieben. (Ester 6.1-2)