zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 5

Anlässe zu Sündopfern

1 Wenn jemand also sündigen würde, daß er den Fluch aussprechen hört und Zeuge ist, weil er's gesehen oder erfahren hat, es aber nicht ansagt, der ist einer Missetat schuldig. (5. Mose 19.15) 2 Oder wenn jemand etwas Unreines anrührt, es sei ein Aas eines unreinen Tieres oder Viehs oder Gewürms, und wüßte es nicht, der ist unrein und hat sich verschuldet. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn er einen unreinen Menschen anrührt, in was für Unreinigkeit der Mensch unrein werden kann, und wüßte es nicht und wird's inne, der hat sich verschuldet. 4 Oder wenn jemand schwört, daß ihm aus dem Mund entfährt, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er's bedächte), und wird's inne, der hat sich an der einem verschuldet. 5 Wenn's nun geschieht, daß er sich an einem verschuldet und bekennt, daß er daran gesündigt hat, 6 so soll er für seine Schuld dieser seiner Sünde, die er getan hat, dem HERRN bringen von der Herde eine Schaf- oder Ziegenmutter zum Sündopfer, so soll ihm der Priester seine Sünden versöhnen. 7 Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,
8 und bringe sie dem Priester. Der soll die erste zum Sündopfer machen, und ihr den Kopf abkneipen hinter dem Genick, und nicht abbrechen; (3. Mose 1.15) 9 und sprenge mit dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars, und lasse das übrige Blut ausbluten an des Altars Boden. Das ist das Sündopfer, 10 Die andere aber soll er zum Brandopfer machen, so wie es recht ist. Und soll also der Priester ihm seine Sünde versöhnen, die er getan hat, so wird's ihm vergeben. (3. Mose 1.14) 11 Vermag er aber nicht zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, so bringe er für seine Sünde als ein Opfer ein zehntel Epha Semmelmehl zum Sündopfer. Er soll aber kein Öl darauf legen noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Und soll's zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen zum Gedächtnis und anzünden auf dem Altar zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Sündopfer. 13 Und der Priester soll also seine Sünde, die er getan hat, ihm versöhnen, so wird's ihm vergeben. Und es soll dem Priester gehören wie ein Speisopfer. (3. Mose 2.3)

Das Schuldopfer

14 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
15 Wenn sich jemand vergreift, daß er es versieht und sich versündigt an dem, das dem HERRN geweiht ist, soll er ein Schuldopfer dem HERRN bringen, einen Widder ohne Fehl von der Herde, der zwei Silberlinge wert sei nach dem Lot des Heiligtums, zum Schuldopfer. 16 Dazu was er gesündigt hat an dem Geweihten, soll er wiedergeben und den fünften Teil darüber geben, und soll's dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird's ihm vergeben. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sündigt und tut wider irgend ein Gebot des HERRN, was er nicht tun sollte, und hat's nicht gewußt, der hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig
18 und soll bringen einen Widder von der Herde ohne Fehl, der eines Schuldopfers wert ist, zum Priester; der soll ihm versöhnen, was er versehen hat und wußte es nicht, so wird's ihm vergeben. 19 Das ist das Schuldopfer; verschuldet hat er sich an dem HERRN. (Jesaja 53.10) 20 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
21 Wenn jemand sündigen würde und sich damit an dem HERRN vergreifen, daß er seinem Nebenmenschen ableugnet, was ihm dieser befohlen hat, oder was ihm zu treuer Hand getan ist, oder was er sich mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, 22 oder wenn er, was verloren ist, gefunden hat, und leugnet solches und tut einen falschen Eid über irgend etwas, darin ein Mensch wider seinen Nächsten Sünde tut; 23 wenn's nun geschieht, daß er also sündigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er gefunden hat, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 oder worüber er den falschen Eid getan hat; das soll er alles ganz wiedergeben, dazu den fünften Teil darüber geben dem, des es gewesen ist, des Tages, wenn er sein Schuldopfer gibt. (3. Mose 5.16) 25 Aber für seine Schuld soll er dem HERRN zu dem Priester einen Widder von der Herde ohne Fehl bringen, der eines Schuldopfers wert ist. (3. Mose 5.15) 26 So soll ihn der Priester versöhnen vor dem HERRN, so wird ihm vergeben alles, was er getan hat, darum er sich verschuldet hat.

zurückEinzelansichtvor

Josua - Kapitel 12

1 Die Israeliten hatten folgende Könige besiegt und deren Land im Ostjordangebiet vom Fluss Arnon bis zum Berg Hermon in Besitz genommen, einschließlich der ganzen östlichen Jordantiefebene: 2 Zunächst den Amoriterkönig Sihon aus Heschbon. Er herrschte von Aroër am Arnon, von der Mitte des Arnontals an über das halbe Gilead bis zum Fluss Jabbok, wo das Gebiet der Ammoniter beginnt, (4. Mose 21.24) 3 über das östliche Jordantal bis an den See Kinneret und nach Süden zu bis an das Meer der Araba, das Salzmeer, und bis nach Bet-Jeschimot und den Abhängen des Berges Pisga. 4 Dann das Land des Königs Og von Baschan, dem letzten vom Geschlecht der Refaïter, der in Aschtarot und Edreï regierte. (4. Mose 21.33) (5. Mose 3.11) 5 Er herrschte über das Hermongebirge, über das Gebiet von Salcha und Baschan bis an die Grenze zu den Königreichen Geschur und Maacha und über die andere Hälfte Gileads bis an die Grenze von König Sihons Herrschaftsgebiet. 6 Diese beiden Könige waren unter der Führung Moses von den Israeliten besiegt worden. Und Mose, der Diener Jahwes, gab ihr Land den Stämmen Ruben, Gad und dem halben Stamm Manasse als Erbbesitz. (4. Mose 32.33) 7 Es folgen die Könige, die unter der Führung Josuas von den Israeliten im Westjordanland besiegt worden sind, und zwar von Baal-Gad am Fuß des Libanon-Gebirges bis zum kahlen Berg Seïr. Josua gab es den Stämmen Israels zum Besitz: 8 das Gebirge, die Schefela, die Abhänge zur Araba hin mit der Wüste Juda und den Negev im Süden, das ganze Gebiet der Hetiter, Amoriter, Kanaaniter, Perisiter, Hiwiter und Jebusiter. (Josua 11.3) 9 Es waren der König von Jericho, der König von Ai, das neben Bet-El liegt, (Josua 6.2) (Josua 8.29) 10 der König von Jerusalem, der König von Hebron, (Josua 10.1) (Josua 10.3) 11 der König von Jarmut und der von Lachisch, (Josua 10.3) 12 der König von Eglon und der von Geser; (Josua 10.3) (Josua 10.26) (Josua 10.33) 13 der König von Debir und der von Geder, (Josua 10.39) (Richter 1.11) 14 der von Horma und der von Arad, (4. Mose 21.1) (Richter 1.17) 15 der von Libna und der von Adullam; (Josua 10.29-30) 16 der König von Makkeda und der von Bet-El, (Josua 10.28) 17 der von Tappuach und der von Hefer, 18 der von Afek und der von Scharon; (Josua 15.53) (1. Samuel 4.1) 19 der König von Madon, der von Hazor, (Josua 11.1) (Josua 11.10) 20 der von Schimron-Meron und der von Achschaf; (Josua 11.1) 21 der König von Taanach, der von Megiddo, 22 der von Kedesch und der von Jokneam am Karmel; 23 der König von Dor im Hügelland von Dor, der König von Haroschet-Gojim in Galiläa (Josua 11.2) 24 und der König von Tirza. Insgesamt 31 Könige.