zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 5

Anlässe zu Sündopfern

1 Wenn jemand also sündigen würde, daß er den Fluch aussprechen hört und Zeuge ist, weil er's gesehen oder erfahren hat, es aber nicht ansagt, der ist einer Missetat schuldig. (5. Mose 19.15) 2 Oder wenn jemand etwas Unreines anrührt, es sei ein Aas eines unreinen Tieres oder Viehs oder Gewürms, und wüßte es nicht, der ist unrein und hat sich verschuldet. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn er einen unreinen Menschen anrührt, in was für Unreinigkeit der Mensch unrein werden kann, und wüßte es nicht und wird's inne, der hat sich verschuldet. 4 Oder wenn jemand schwört, daß ihm aus dem Mund entfährt, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er's bedächte), und wird's inne, der hat sich an der einem verschuldet. 5 Wenn's nun geschieht, daß er sich an einem verschuldet und bekennt, daß er daran gesündigt hat, 6 so soll er für seine Schuld dieser seiner Sünde, die er getan hat, dem HERRN bringen von der Herde eine Schaf- oder Ziegenmutter zum Sündopfer, so soll ihm der Priester seine Sünden versöhnen. 7 Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,
8 und bringe sie dem Priester. Der soll die erste zum Sündopfer machen, und ihr den Kopf abkneipen hinter dem Genick, und nicht abbrechen; (3. Mose 1.15) 9 und sprenge mit dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars, und lasse das übrige Blut ausbluten an des Altars Boden. Das ist das Sündopfer, 10 Die andere aber soll er zum Brandopfer machen, so wie es recht ist. Und soll also der Priester ihm seine Sünde versöhnen, die er getan hat, so wird's ihm vergeben. (3. Mose 1.14) 11 Vermag er aber nicht zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, so bringe er für seine Sünde als ein Opfer ein zehntel Epha Semmelmehl zum Sündopfer. Er soll aber kein Öl darauf legen noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Und soll's zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen zum Gedächtnis und anzünden auf dem Altar zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Sündopfer. 13 Und der Priester soll also seine Sünde, die er getan hat, ihm versöhnen, so wird's ihm vergeben. Und es soll dem Priester gehören wie ein Speisopfer. (3. Mose 2.3)

Das Schuldopfer

14 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
15 Wenn sich jemand vergreift, daß er es versieht und sich versündigt an dem, das dem HERRN geweiht ist, soll er ein Schuldopfer dem HERRN bringen, einen Widder ohne Fehl von der Herde, der zwei Silberlinge wert sei nach dem Lot des Heiligtums, zum Schuldopfer. 16 Dazu was er gesündigt hat an dem Geweihten, soll er wiedergeben und den fünften Teil darüber geben, und soll's dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird's ihm vergeben. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sündigt und tut wider irgend ein Gebot des HERRN, was er nicht tun sollte, und hat's nicht gewußt, der hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig
18 und soll bringen einen Widder von der Herde ohne Fehl, der eines Schuldopfers wert ist, zum Priester; der soll ihm versöhnen, was er versehen hat und wußte es nicht, so wird's ihm vergeben. 19 Das ist das Schuldopfer; verschuldet hat er sich an dem HERRN. (Jesaja 53.10) 20 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
21 Wenn jemand sündigen würde und sich damit an dem HERRN vergreifen, daß er seinem Nebenmenschen ableugnet, was ihm dieser befohlen hat, oder was ihm zu treuer Hand getan ist, oder was er sich mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, 22 oder wenn er, was verloren ist, gefunden hat, und leugnet solches und tut einen falschen Eid über irgend etwas, darin ein Mensch wider seinen Nächsten Sünde tut; 23 wenn's nun geschieht, daß er also sündigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er gefunden hat, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 oder worüber er den falschen Eid getan hat; das soll er alles ganz wiedergeben, dazu den fünften Teil darüber geben dem, des es gewesen ist, des Tages, wenn er sein Schuldopfer gibt. (3. Mose 5.16) 25 Aber für seine Schuld soll er dem HERRN zu dem Priester einen Widder von der Herde ohne Fehl bringen, der eines Schuldopfers wert ist. (3. Mose 5.15) 26 So soll ihn der Priester versöhnen vor dem HERRN, so wird ihm vergeben alles, was er getan hat, darum er sich verschuldet hat.

zurückEinzelansichtvor

Jeremia - Kapitel 52

1 Als Zidkija die Herrschaft antrat, war er 21 Jahre alt. Er regierte elf Jahre in Jerusalem. Seine Mutter hieß Hamutal; sie war eine Tochter von Jirmeja und stammte aus Libna. (2. Könige 24.18) (2. Chronik 36.11) (Jeremia 39.1) 2 Und so wie König Jojakim tat Zidkija, was Jahwe verabscheute. 3 Doch jetzt war das Maß voll. Jahwe war so zornig über die Leute von Juda und Jerusalem, dass er sie aus seinen Augen wegschaffen ließ. - Dann lehnte sich Zidkija gegen den König von Babylon auf. 4 Es geschah am 10. Januar im neunten Regierungsjahr des Königs Zidkija von Juda, dass König Nebukadnezzar von Babylon mit seinem ganzen Heer begann, Jerusalem zu belagern. Er ließ einen Belagerungswall rings um die Stadt aufschütten. 5 Die Belagerung dauerte bis ins elfte Regierungsjahr Zidkijas. 6 Zuletzt hatte der Hunger in der Stadt überhand genommen. Am 9. Juli war für das einfache Volk nichts mehr zu essen da. 7 Da wurde eine Bresche in die Stadtmauer geschlagen. In der Nacht darauf flohen die Soldaten durch den Torweg zwischen den beiden Mauern am Königsgarten und durchbrachen den Belagerungsring. Sie versuchten, in Richtung der Araba zu entkommen. 8 Doch die chaldäischen Truppen nahmen die Verfolgung auf und holten Zidkija in der Araba bei Jericho ein. Sein Heer ließ ihn im Stich und zerstreute sich. 9 So nahmen sie den König gefangen und brachten ihn nach Ribla vor den König von Babylon, wo das Urteil über ihn gesprochen wurde. 10 Der König ließ Zidkija zusehen, wie seine Söhne abgeschlachtet wurden. Auch die Oberen von Juda wurden in Ribla hingerichtet. 11 Danach wurden Zidkija die Augen ausgestochen, und der König ließ ihn in Ketten nach Babylon bringen, wo er bis zu seinem Tod in Gefangenschaft blieb. (Jeremia 32.5) 12 Am 10. August im 19. Regierungsjahr des Königs Nebukadnezzar von Babylon, traf Nebusaradan, der Befehlshaber der königlichen Leibwache, einer der engsten Vertrauten des Königs, in Jerusalem ein. 13 Er ließ den Tempel Jahwes, den Königspalast und alle großen Häuser niederbrennen. 14 Seine Truppen zerstörten auch die ganze Stadtmauer. 15 Dann ließ Nebusaradan den Rest der Einwohner, die einfachen Leute und alle, die zum König von Babylon übergelaufen waren, und den Rest der Handwerker gefangen nehmen und in die Verbannung führen. 16 Nur einige Leute vom einfachen Volk ließ der Befehlshaber der Leibwache zurück, um die Äcker und Weinberge zu bestellen. 17 Die Chaldäer zertrümmerten die beiden Bronzesäulen, die vor dem Haus Jahwes standen, ebenso die Kesselwagen und das bronzene "Meer" und schafften das Metall nach Babylon. (Jeremia 27.19-22) 18 Sie nahmen auch die Töpfe und Schaufeln, die Messer, die Schalen zum Auffangen des Blutes und alle anderen Schalen und Bronzegegenstände mit, die für den Tempeldienst gebraucht worden waren. 19 Auch die Becken, die Feuerpfannen und Sprengschalen, die Töpfe, die Leuchter, die Schalen und die Opferschalen und überhaupt alles, was aus reinem Gold und Silber war, nahm der Befehlshaber der Leibwache mit. 20 Für die beiden Säulen, das "Meer", die zwölf Bronzerinder darunter und die Kesselwagen im Haus Jahwes hatte König Salomo eine ungeheure Menge Bronze verarbeitet. (1. Könige 7.15) 21 Jede der Säulen war neun Meter hoch. Ihr Umfang betrug sechs Meter. Sie waren innen hohl und hatten eine Wanddicke von acht Zentimetern. 22 Auf jeder ruhte ein Kapitell aus Bronze von zweieinhalb Meter Höhe, das ringsum mit einem Gitterwerk und mit Granatäpfeln verziert war, alles aus Bronze. 23 Es waren 96 frei hängende Granatäpfel an dem Gitterwerk befestigt, insgesamt 100. 24 Der Befehlshaber der Leibwache ließ den obersten Priester Seraja festnehmen, dazu seinen Stellvertreter Zefanja und die drei für die Torwache verantwortlichen Priester. (1. Chronik 5.40) 25 In der Stadt fanden sich noch der Hofbeamte, der für die Soldaten zuständig gewesen war, sieben Männer, die zu den Vertrauten des Königs gehört hatten, der Beamte, der für die Musterung des Heeres verantwortlich war und 60 seiner Männer. 26 Nebusaradan, der Befehlshaber der Leibwache, brachte sie nach Ribla zum König von Babel. 27 Dieser ließ sie dort, in der Provinz Hamat, hinrichten. - So wurde das Volk von Juda in die Verbannung geführt. 28 Hier ist die Zahl der von Nebukadnezzar Weggeführten: In seinem 7. Regierungsjahr 3023 Judäer, (2. Könige 24.11) 29 in seinem 18. Regierungsjahr 832 Einwohner von Jerusalem. 30 Im 23. Regierungsjahr Nebukadnezzars führte Nebusaradan, der Befehlshaber der Leibwache, 745 Judäer fort. Insgesamt waren es 4600 Männer, die in die Gefangenschaft geführt wurden. 31 In dem Jahr, als Ewil-Merodach König von Babylonien wurde, begnadigte er König Jojachin von Juda und holte ihn aus dem Gefängnis. Das geschah im 37. Jahr seiner Gefangenschaft, am 25. März. 32 Er behandelte ihn freundlich und gab ihm eine Ehrenstellung unter den Königen, die nach Babylon gebracht worden waren. 33 Jojachin durfte seine Gefängniskleidung ablegen und zeitlebens an der Tafel des Königs speisen. 34 Der König sorgte auch sonst für seinen Unterhalt. Bis zu seinem Lebensende bekam er täglich, was er brauchte.