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3. Mose - Kapitel 5

Anlässe zu Sündopfern

1 Wenn jemand also sündigen würde, daß er den Fluch aussprechen hört und Zeuge ist, weil er's gesehen oder erfahren hat, es aber nicht ansagt, der ist einer Missetat schuldig. (5. Mose 19.15) 2 Oder wenn jemand etwas Unreines anrührt, es sei ein Aas eines unreinen Tieres oder Viehs oder Gewürms, und wüßte es nicht, der ist unrein und hat sich verschuldet. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn er einen unreinen Menschen anrührt, in was für Unreinigkeit der Mensch unrein werden kann, und wüßte es nicht und wird's inne, der hat sich verschuldet. 4 Oder wenn jemand schwört, daß ihm aus dem Mund entfährt, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er's bedächte), und wird's inne, der hat sich an der einem verschuldet. 5 Wenn's nun geschieht, daß er sich an einem verschuldet und bekennt, daß er daran gesündigt hat, 6 so soll er für seine Schuld dieser seiner Sünde, die er getan hat, dem HERRN bringen von der Herde eine Schaf- oder Ziegenmutter zum Sündopfer, so soll ihm der Priester seine Sünden versöhnen. 7 Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,
8 und bringe sie dem Priester. Der soll die erste zum Sündopfer machen, und ihr den Kopf abkneipen hinter dem Genick, und nicht abbrechen; (3. Mose 1.15) 9 und sprenge mit dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars, und lasse das übrige Blut ausbluten an des Altars Boden. Das ist das Sündopfer, 10 Die andere aber soll er zum Brandopfer machen, so wie es recht ist. Und soll also der Priester ihm seine Sünde versöhnen, die er getan hat, so wird's ihm vergeben. (3. Mose 1.14) 11 Vermag er aber nicht zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, so bringe er für seine Sünde als ein Opfer ein zehntel Epha Semmelmehl zum Sündopfer. Er soll aber kein Öl darauf legen noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Und soll's zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen zum Gedächtnis und anzünden auf dem Altar zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Sündopfer. 13 Und der Priester soll also seine Sünde, die er getan hat, ihm versöhnen, so wird's ihm vergeben. Und es soll dem Priester gehören wie ein Speisopfer. (3. Mose 2.3)

Das Schuldopfer

14 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
15 Wenn sich jemand vergreift, daß er es versieht und sich versündigt an dem, das dem HERRN geweiht ist, soll er ein Schuldopfer dem HERRN bringen, einen Widder ohne Fehl von der Herde, der zwei Silberlinge wert sei nach dem Lot des Heiligtums, zum Schuldopfer. 16 Dazu was er gesündigt hat an dem Geweihten, soll er wiedergeben und den fünften Teil darüber geben, und soll's dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird's ihm vergeben. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sündigt und tut wider irgend ein Gebot des HERRN, was er nicht tun sollte, und hat's nicht gewußt, der hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig
18 und soll bringen einen Widder von der Herde ohne Fehl, der eines Schuldopfers wert ist, zum Priester; der soll ihm versöhnen, was er versehen hat und wußte es nicht, so wird's ihm vergeben. 19 Das ist das Schuldopfer; verschuldet hat er sich an dem HERRN. (Jesaja 53.10) 20 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
21 Wenn jemand sündigen würde und sich damit an dem HERRN vergreifen, daß er seinem Nebenmenschen ableugnet, was ihm dieser befohlen hat, oder was ihm zu treuer Hand getan ist, oder was er sich mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, 22 oder wenn er, was verloren ist, gefunden hat, und leugnet solches und tut einen falschen Eid über irgend etwas, darin ein Mensch wider seinen Nächsten Sünde tut; 23 wenn's nun geschieht, daß er also sündigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er gefunden hat, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 oder worüber er den falschen Eid getan hat; das soll er alles ganz wiedergeben, dazu den fünften Teil darüber geben dem, des es gewesen ist, des Tages, wenn er sein Schuldopfer gibt. (3. Mose 5.16) 25 Aber für seine Schuld soll er dem HERRN zu dem Priester einen Widder von der Herde ohne Fehl bringen, der eines Schuldopfers wert ist. (3. Mose 5.15) 26 So soll ihn der Priester versöhnen vor dem HERRN, so wird ihm vergeben alles, was er getan hat, darum er sich verschuldet hat.

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Jeremia - Kapitel 40

1 Jeremia erhielt weitere Botschaften Jahwes, nachdem Nebusaradan, der Befehlshaber der Leibwache, ihn von Rama entlassen hatte. Jeremia hatte sich nämlich mit gefesselten Händen unter den anderen Gefangenen befunden, die nach Babylonien gebracht werden sollten. (Jeremia 39.11-14) 2 Der Befehlshaber der Leibwache hatte Jeremia holen lassen und zu ihm gesagt: "Jahwe, dein Gott, hat das Unheil über diesen Ort angedroht. 3 Nun hat er es kommen lassen, weil ihr euch an Jahwe versündigt und nicht auf ihn gehört habt. 4 Aber dir nehme ich jetzt die Fesseln von den Händen ab. Du bist frei! Wenn du willst, kannst du mit mir nach Babylonien kommen und würdest dort unter meinem Schutz stehen. Wenn du das nicht willst, dann bleib. Das ganze Land steht dir offen, du kannst gehen, wohin du willst." 5 Weil er sich aber nicht entscheiden konnte, sagte Nebusaradan zu ihm: "Dann geh zu Gedalja Ben-Ahikam, dem Enkel Schafans, den der König von Babylon als Statthalter über die Städte Judas eingesetzt hat! Bleib bei ihm wohnen, mitten unter deinem Volk. Du musst es aber nicht; du kannst gehen, wohin du willst." Der Befehlshaber der Leibwache gab ihm Verpflegung und ein Geschenk und entließ ihn. (Jeremia 39.14) 6 Jeremia ging zu Gedalja Ben-Ahikam nach Mizpa und lebte dort bei den Leuten, die im Land übrig geblieben waren. 7 Einige Offiziere aus Juda waren mit ihren Männern im Landesinnern verstreut. Sie hörten, dass der König von Babylon Gedalja Ben-Ahikam zum Statthalter über Juda eingesetzt hatte und dass ihm die Männer, Frauen und Kinder der armen Landbevölkerung unterstellt worden waren, die nicht mit in die Verbannung nach Babylonien ziehen mussten. (2. Könige 25.22-24) 8 So kamen sie zu Gedalja nach Mizpa. Es waren Jischmaël Ben-Netanja, Johanan und Jonatan Ben-Kareach, Seraja Ben-Tanhumet, die Söhne von Efai aus Netofa und Jesanja aus Maacha mit ihren Männern. (Jeremia 41.1) (Jeremia 41.11) 9 Gedalja schwor ihnen und ihren Männern: "Wenn ihr euch den Chaldäern unterwerft, habt ihr nichts zu befürchten. Bleibt im Land und dient dem König von Babylon, dann wird es euch gut gehen. 10 Ich selbst bleibe hier in Mizpa und vertrete euch vor den Chaldäern, die zu uns kommen. Ihr könnt in den Ortschaften bleiben, wo ihr euch niedergelassen habt. Kümmert euch um die Weinlese, sammelt das Sommerobst und die Oliven ein und legt euch Vorräte an!" 11 Viele Judäer waren nach Moab, zu den Ammonitern und nach Edom geflohen. Als sie hörten, dass der König von Babylon einen Rest der Bevölkerung in Juda gelassen und Gedalja zum Statthalter über sie eingesetzt hatte, 12 kamen auch sie nach Juda zurück und meldeten sich bei Gedalja in Mizpa. Sie konnten noch eine reiche Wein- und Obsternte einbringen. 13 Eines Tages kamen Johanan Ben-Kareach und die anderen Offiziere, die im Land geblieben waren, zu Gedalja nach Mizpa 14 und sagten zu ihm: "Weißt du auch, dass Baalis, der König der Ammoniter Jischmaël Ben-Netanja losgeschickt hat, um dich zu ermorden?" Aber Gedalja glaubte ihnen nicht. 15 Johanan machte Gedalja sogar heimlich ein Angebot: "Erlaube mir doch, Jischmaël Ben-Netanja umzubringen. Niemand wird es erfahren. Wir dürfen nicht zulassen, dass er dich tötet und dass alle Judäer, die sich um dich gesammelt haben, wieder zerstreut werden. So wird auch der letzte Rest von Juda zugrunde gehen." 16 Aber Gedalja erwiderte Johanan: "Das darfst du auf keinen Fall tun, denn was du über Jischmaël sagst, ist nicht wahr."