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3. Mose - Kapitel 5

Anlässe zu Sündopfern

1 Wenn jemand also sündigen würde, daß er den Fluch aussprechen hört und Zeuge ist, weil er's gesehen oder erfahren hat, es aber nicht ansagt, der ist einer Missetat schuldig. (5. Mose 19.15) 2 Oder wenn jemand etwas Unreines anrührt, es sei ein Aas eines unreinen Tieres oder Viehs oder Gewürms, und wüßte es nicht, der ist unrein und hat sich verschuldet. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn er einen unreinen Menschen anrührt, in was für Unreinigkeit der Mensch unrein werden kann, und wüßte es nicht und wird's inne, der hat sich verschuldet. 4 Oder wenn jemand schwört, daß ihm aus dem Mund entfährt, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er's bedächte), und wird's inne, der hat sich an der einem verschuldet. 5 Wenn's nun geschieht, daß er sich an einem verschuldet und bekennt, daß er daran gesündigt hat, 6 so soll er für seine Schuld dieser seiner Sünde, die er getan hat, dem HERRN bringen von der Herde eine Schaf- oder Ziegenmutter zum Sündopfer, so soll ihm der Priester seine Sünden versöhnen. 7 Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,
8 und bringe sie dem Priester. Der soll die erste zum Sündopfer machen, und ihr den Kopf abkneipen hinter dem Genick, und nicht abbrechen; (3. Mose 1.15) 9 und sprenge mit dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars, und lasse das übrige Blut ausbluten an des Altars Boden. Das ist das Sündopfer, 10 Die andere aber soll er zum Brandopfer machen, so wie es recht ist. Und soll also der Priester ihm seine Sünde versöhnen, die er getan hat, so wird's ihm vergeben. (3. Mose 1.14) 11 Vermag er aber nicht zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, so bringe er für seine Sünde als ein Opfer ein zehntel Epha Semmelmehl zum Sündopfer. Er soll aber kein Öl darauf legen noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Und soll's zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen zum Gedächtnis und anzünden auf dem Altar zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Sündopfer. 13 Und der Priester soll also seine Sünde, die er getan hat, ihm versöhnen, so wird's ihm vergeben. Und es soll dem Priester gehören wie ein Speisopfer. (3. Mose 2.3)

Das Schuldopfer

14 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
15 Wenn sich jemand vergreift, daß er es versieht und sich versündigt an dem, das dem HERRN geweiht ist, soll er ein Schuldopfer dem HERRN bringen, einen Widder ohne Fehl von der Herde, der zwei Silberlinge wert sei nach dem Lot des Heiligtums, zum Schuldopfer. 16 Dazu was er gesündigt hat an dem Geweihten, soll er wiedergeben und den fünften Teil darüber geben, und soll's dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird's ihm vergeben. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sündigt und tut wider irgend ein Gebot des HERRN, was er nicht tun sollte, und hat's nicht gewußt, der hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig
18 und soll bringen einen Widder von der Herde ohne Fehl, der eines Schuldopfers wert ist, zum Priester; der soll ihm versöhnen, was er versehen hat und wußte es nicht, so wird's ihm vergeben. 19 Das ist das Schuldopfer; verschuldet hat er sich an dem HERRN. (Jesaja 53.10) 20 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
21 Wenn jemand sündigen würde und sich damit an dem HERRN vergreifen, daß er seinem Nebenmenschen ableugnet, was ihm dieser befohlen hat, oder was ihm zu treuer Hand getan ist, oder was er sich mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, 22 oder wenn er, was verloren ist, gefunden hat, und leugnet solches und tut einen falschen Eid über irgend etwas, darin ein Mensch wider seinen Nächsten Sünde tut; 23 wenn's nun geschieht, daß er also sündigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er gefunden hat, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 oder worüber er den falschen Eid getan hat; das soll er alles ganz wiedergeben, dazu den fünften Teil darüber geben dem, des es gewesen ist, des Tages, wenn er sein Schuldopfer gibt. (3. Mose 5.16) 25 Aber für seine Schuld soll er dem HERRN zu dem Priester einen Widder von der Herde ohne Fehl bringen, der eines Schuldopfers wert ist. (3. Mose 5.15) 26 So soll ihn der Priester versöhnen vor dem HERRN, so wird ihm vergeben alles, was er getan hat, darum er sich verschuldet hat.

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Hesekiel - Kapitel 42

1 Dann führte er mich in den nördlichen Teil des Vorhofs hinaus. An der Nordseite des Gebäudes, das hinter dem Tempel lag, befand sich ein Bauwerk. Es stand vor diesem Gebäude und neben dem unbebauten Streifen. 2 Der Bau war 50 Meter lang und 25 Meter breit. (Hesekiel 41.13) 3 Er stand neben dem unbebauten zehn Meter breiten Streifen des inneren Vorhofs und dem Steinpflaster des äußeren Vorhofs und erhob sich in drei abgestuften Stockwerken. (Hesekiel 40.17) (Hesekiel 41.10) 4 Auf der Nordseite, wo auch die Eingänge des Bauwerks waren, verlief ein fünf Meter breiter Gang. Zum inneren Vorhof führte ein Durchgang, einen halben Meter breit. 5 Die oberen Räume waren schmaler als die unteren und mittleren, weil die Galerien ihnen einen Teil vom Raum wegnahmen, 6 denn das Ganze war dreistöckig angelegt. Die Stockwerke hatten aber keine Säulen wie der Vorhof, deshalb wurden sie von unten nach oben immer kürzer. 7 Eine Mauer von 25 Metern Länge begrenzte die Eingangsseite zum äußeren Vorhof hin. 8 Da die Räume, die zum Vorhof hin zeigten, ebenfalls 25 Meter lang waren, war die ganze Mauer 50 Meter lang. 9 Der Zugang zu den unteren Räumen lag im Osten, wenn man vom äußeren Vorhof aus hineinging. 10 Auch auf der Südseite grenzte ein Bauwerk an die Mauer des äußeren Vorhofs. 11 Und auch hier führte ein Gang an der Vorderseite des Gebäudes entlang. Der Bau glich in allem dem auf der Nordseite in Länge, Breite, Ausgängen und Eingängen, 12 die hier nach Süden hin lagen. Auch hier gelangte man entlang der Schutzmauer von Osten her in das Gebäude, wenn man aus dem äußeren Vorhof kam. 13 Der Mann sagte zu mir: "Die Räume im nördlichen und südlichen Bau, die vor dem umfriedeten Platz liegen, sind als heilige Räume für die Priester bestimmt, die in der Nähe des Herrn ihren Dienst tun. Dort sollen sie ihre Anteile an den höchst heiligen Opfergaben essen. Dorthin sollen sie auch die höchst heiligen Gaben vom Speise-, Sünd- und Schuldopfer bringen, denn es ist ein heiliger Ort. 14 Wenn die Priester im Heiligtum waren, sollen sie von dort nicht in den Vorhof hinausgehen, sondern die Gewänder, in denen sie ihren Dienst verrichtet haben, in diesen Räumen ablegen, denn die Gewänder sind heilig. Erst nachdem sie sich umgezogen haben, dürfen sie auf den Platz gehen, der auch für das Volk zugänglich ist." 15 Als er den inneren Tempelbezirk vermessen hatte, führte er mich durch das Osttor hinaus und vermaß den ganzen äußeren Umfang. 16 Er benutzte die Messrute dazu. Die Ostseite war 250 Meter lang. 17 Auch die Nordseite war 250 Meter lang, 18 ebenso die Südseite 19 und die Westseite. 20 Er vermaß den Tempelbezirk nach allen vier Windrichtungen hin. Die Außenmauer des Tempelbezirks war 250 Meter lang und 250 Meter breit; sie sollte das Heilige vom Profanen trennen.