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3. Mose - Kapitel 5

Anlässe zu Sündopfern

1 Wenn jemand also sündigen würde, daß er den Fluch aussprechen hört und Zeuge ist, weil er's gesehen oder erfahren hat, es aber nicht ansagt, der ist einer Missetat schuldig. (5. Mose 19.15) 2 Oder wenn jemand etwas Unreines anrührt, es sei ein Aas eines unreinen Tieres oder Viehs oder Gewürms, und wüßte es nicht, der ist unrein und hat sich verschuldet. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn er einen unreinen Menschen anrührt, in was für Unreinigkeit der Mensch unrein werden kann, und wüßte es nicht und wird's inne, der hat sich verschuldet. 4 Oder wenn jemand schwört, daß ihm aus dem Mund entfährt, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er's bedächte), und wird's inne, der hat sich an der einem verschuldet. 5 Wenn's nun geschieht, daß er sich an einem verschuldet und bekennt, daß er daran gesündigt hat, 6 so soll er für seine Schuld dieser seiner Sünde, die er getan hat, dem HERRN bringen von der Herde eine Schaf- oder Ziegenmutter zum Sündopfer, so soll ihm der Priester seine Sünden versöhnen. 7 Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,
8 und bringe sie dem Priester. Der soll die erste zum Sündopfer machen, und ihr den Kopf abkneipen hinter dem Genick, und nicht abbrechen; (3. Mose 1.15) 9 und sprenge mit dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars, und lasse das übrige Blut ausbluten an des Altars Boden. Das ist das Sündopfer, 10 Die andere aber soll er zum Brandopfer machen, so wie es recht ist. Und soll also der Priester ihm seine Sünde versöhnen, die er getan hat, so wird's ihm vergeben. (3. Mose 1.14) 11 Vermag er aber nicht zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, so bringe er für seine Sünde als ein Opfer ein zehntel Epha Semmelmehl zum Sündopfer. Er soll aber kein Öl darauf legen noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Und soll's zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen zum Gedächtnis und anzünden auf dem Altar zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Sündopfer. 13 Und der Priester soll also seine Sünde, die er getan hat, ihm versöhnen, so wird's ihm vergeben. Und es soll dem Priester gehören wie ein Speisopfer. (3. Mose 2.3)

Das Schuldopfer

14 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
15 Wenn sich jemand vergreift, daß er es versieht und sich versündigt an dem, das dem HERRN geweiht ist, soll er ein Schuldopfer dem HERRN bringen, einen Widder ohne Fehl von der Herde, der zwei Silberlinge wert sei nach dem Lot des Heiligtums, zum Schuldopfer. 16 Dazu was er gesündigt hat an dem Geweihten, soll er wiedergeben und den fünften Teil darüber geben, und soll's dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird's ihm vergeben. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sündigt und tut wider irgend ein Gebot des HERRN, was er nicht tun sollte, und hat's nicht gewußt, der hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig
18 und soll bringen einen Widder von der Herde ohne Fehl, der eines Schuldopfers wert ist, zum Priester; der soll ihm versöhnen, was er versehen hat und wußte es nicht, so wird's ihm vergeben. 19 Das ist das Schuldopfer; verschuldet hat er sich an dem HERRN. (Jesaja 53.10) 20 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
21 Wenn jemand sündigen würde und sich damit an dem HERRN vergreifen, daß er seinem Nebenmenschen ableugnet, was ihm dieser befohlen hat, oder was ihm zu treuer Hand getan ist, oder was er sich mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, 22 oder wenn er, was verloren ist, gefunden hat, und leugnet solches und tut einen falschen Eid über irgend etwas, darin ein Mensch wider seinen Nächsten Sünde tut; 23 wenn's nun geschieht, daß er also sündigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er gefunden hat, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 oder worüber er den falschen Eid getan hat; das soll er alles ganz wiedergeben, dazu den fünften Teil darüber geben dem, des es gewesen ist, des Tages, wenn er sein Schuldopfer gibt. (3. Mose 5.16) 25 Aber für seine Schuld soll er dem HERRN zu dem Priester einen Widder von der Herde ohne Fehl bringen, der eines Schuldopfers wert ist. (3. Mose 5.15) 26 So soll ihn der Priester versöhnen vor dem HERRN, so wird ihm vergeben alles, was er getan hat, darum er sich verschuldet hat.

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Ester - Kapitel 9

1 Es kam der 13. März, der Tag, an dem der Erlass des Königs ausgeführt werden sollte, an dem die Feinde der Juden hofften, über sie zu triumphieren, an dem es nun aber umgekehrt geschah, dass die Juden ihre Hasser überwältigten. 2 An diesem Tag taten sich die Juden in allen Städten des Reiches zusammen und gingen gegen die vor, die ihnen schaden wollten. Niemand konnte ihnen standhalten, denn die Furcht vor ihnen hatte alle Völker gepackt. (Ester 8.17) 3 Aus Angst vor Mordechai unterstützten auch die Fürsten in den Provinzen, die Satrapen, die Statthalter und alle Beamten des Königs die Juden. 4 Denn Mordechai war hoch angesehen am Königshof und seine Macht nahm immer mehr zu. 5 So schlugen die Juden alle ihre Feinde. Sie machten sie mit dem Schwert nieder, töteten und vernichteten sie. Sie konnten mit ihren Hassern verfahren, wie sie wollten. 6 In der befestigten Oberstadt von Susa erschlugen und vernichteten die Juden 500 Mann. 7 Außerdem brachten sie Parschandata, Dalfon, Aspata, 8 Porata, Adalja, Aridata, 9 Parmaschta, Arisai, Aridai und Wajesata, 10 die zehn Söhne des Judenfeindes Haman Ben-Hammedata um. Doch ihren Besitz plünderten sie nicht. 11 Als man an diesem Tag dem König meldete, wie viele Männer in der Oberstadt von Susa erschlagen worden waren, 12 sagte er zur Königin Ester: "Allein im Palastbezirk haben die Juden 500 Mann erschlagen, dazu auch die Söhne Hamans. Was werden sie wohl in den anderen Provinzen des Reiches getan haben? Doch was ist deine Bitte? Sie soll dir gewährt werden! Wenn du noch einen Wunsch hast, soll er dir erfüllt werden!" (Ester 5.6) (Ester 7.2) 13 Da sagte Ester: "Wenn es dem König recht ist, soll es auch morgen den Juden in ganz Susa erlaubt werden, nach dem Gesetz von heute zu handeln. Außerdem soll man die zehn Söhne Hamans an den Pfahl hängen. 14 Der König befahl, so zu verfahren. Die betreffende Verordnung wurde in Susa erlassen und die zehn Söhne Hamans wurden öffentlich aufgehängt. 15 Die Juden in Susa taten sich also auch am 14. März zusammen und erschlugen 300 Mann in der Unterstadt. Doch an ihrem Besitz vergriffen sie sich nicht. 16 Auch in den Provinzen des Reiches hatten sich die Juden zusammengetan, um ihr Leben zu schützen. Sie töteten 75.000 ihrer von Hass erfüllten Feinde, doch ihren Besitz plünderten sie nicht. 17 Das geschah am 13. März. Am 14. März hatten sie Ruhe und feierten diesen Tag mit einem fröhlichen Festmahl. 18 Die Juden in Susa hatten sich jedoch am 13. und 14. März zusammengetan und kamen erst am 15. März zum Feiern. 19 So kam es, dass die Juden in den unbefestigten Orten auf dem Land schon den 14. März als Feiertag begehen, Festmahle feiern und sich gegenseitig Geschenke machen. 20 Mordechai schrieb alles auf, was geschehen war, und schickte Schreiben an alle Juden im Reich des Xerxes, nah und fern. 21 Darin ordnete er an, dass sie jährlich den 14. und 15. März festlich begehen sollten, 22 zur Erinnerung an die Tage, an denen die Juden Ruhe vor ihren Feinden hatten, und an den Monat, in dem sich ihr Kummer in Freude und ihre Trauer in Jubel verwandelt hatte. Diese Tage sollten als Festtage mit fröhlichen Mahlzeiten begangen werden, an denen man sich gegenseitig Geschenke macht und auch die Armen nicht vergisst. 23 Nach Mordechais Anordnung wurde das zum festen Brauch. 24 Denn der Judenfeind Haman Ben-Hammedata aus Agag hatte den Juden die Ruhe nehmen und sie völlig vernichten wollen. Zur Bestimmung des entscheidenden Tages hatte er das Pur, das Los, geworfen. (Ester 3.7) 25 Doch als der König die Sache durchschaute, ordnete er in einem Schreiben an, dass der böse Plan gegen die Juden auf Haman selbst zurückfallen sollte. Zusammen mit seinen Söhnen wurde er am Pfahl aufgehängt. (Ester 7.10) (Ester 9.14) 26 Deshalb nennt man diese Tage Purim nach dem Wort Pur. Wegen dieses Briefes und ihrer eigenen Erfahrung 27 machten die Juden es sich zur Pflicht und erklärten es zum unveränderlichen Brauch für sich, für ihre Nachkommen und für alle, die sich ihnen anschließen würden, diese beiden Tage jährlich zur festgesetzten Zeit in vorgeschriebener Weise zu feiern. 28 Diese Tage sollten in Erinnerung bleiben und gefeiert werden in jeder Generation, in jeder Familie, in jeder Provinz und in jeder Stadt. Diese Purimtage sollten bei den Juden nie vergessen werden, und die Erinnerung daran sollte auch bei ihren Nachkommen nie aufhören. 29 Die Königin Ester, die Tochter von Abihajil, und der Jude Mordechai schrieben nämlich noch einen zweiten Brief, in dem sie mit allem Nachdruck das Purimfest zur Pflicht machten. 30 Der Brief richtete sich an alle Juden in den 127 Provinzen des Xerxes in treuer und aufrichtiger Gesinnung. 31 Er legte das Datum der Purimtage fest, wie es der Jude Mordechai und die Königin Ester angeordnet und wie sie es für sich selbst und ihre Nachkommen zur Pflicht gemacht hatten. Das Schreiben enthielt auch die Vorschriften für das Fasten und Klagen, das dem Fest vorausgeht. 32 Der Befehl Esters machte diese Purimvorschriften zur Pflicht. Ihr Wortlaut wurde auf einer Urkunde festgehalten.