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3. Mose - Kapitel 5

Anlässe zu Sündopfern

1 Wenn jemand also sündigen würde, daß er den Fluch aussprechen hört und Zeuge ist, weil er's gesehen oder erfahren hat, es aber nicht ansagt, der ist einer Missetat schuldig. (5. Mose 19.15) 2 Oder wenn jemand etwas Unreines anrührt, es sei ein Aas eines unreinen Tieres oder Viehs oder Gewürms, und wüßte es nicht, der ist unrein und hat sich verschuldet. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn er einen unreinen Menschen anrührt, in was für Unreinigkeit der Mensch unrein werden kann, und wüßte es nicht und wird's inne, der hat sich verschuldet. 4 Oder wenn jemand schwört, daß ihm aus dem Mund entfährt, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er's bedächte), und wird's inne, der hat sich an der einem verschuldet. 5 Wenn's nun geschieht, daß er sich an einem verschuldet und bekennt, daß er daran gesündigt hat, 6 so soll er für seine Schuld dieser seiner Sünde, die er getan hat, dem HERRN bringen von der Herde eine Schaf- oder Ziegenmutter zum Sündopfer, so soll ihm der Priester seine Sünden versöhnen. 7 Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,
8 und bringe sie dem Priester. Der soll die erste zum Sündopfer machen, und ihr den Kopf abkneipen hinter dem Genick, und nicht abbrechen; (3. Mose 1.15) 9 und sprenge mit dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars, und lasse das übrige Blut ausbluten an des Altars Boden. Das ist das Sündopfer, 10 Die andere aber soll er zum Brandopfer machen, so wie es recht ist. Und soll also der Priester ihm seine Sünde versöhnen, die er getan hat, so wird's ihm vergeben. (3. Mose 1.14) 11 Vermag er aber nicht zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, so bringe er für seine Sünde als ein Opfer ein zehntel Epha Semmelmehl zum Sündopfer. Er soll aber kein Öl darauf legen noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Und soll's zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen zum Gedächtnis und anzünden auf dem Altar zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Sündopfer. 13 Und der Priester soll also seine Sünde, die er getan hat, ihm versöhnen, so wird's ihm vergeben. Und es soll dem Priester gehören wie ein Speisopfer. (3. Mose 2.3)

Das Schuldopfer

14 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
15 Wenn sich jemand vergreift, daß er es versieht und sich versündigt an dem, das dem HERRN geweiht ist, soll er ein Schuldopfer dem HERRN bringen, einen Widder ohne Fehl von der Herde, der zwei Silberlinge wert sei nach dem Lot des Heiligtums, zum Schuldopfer. 16 Dazu was er gesündigt hat an dem Geweihten, soll er wiedergeben und den fünften Teil darüber geben, und soll's dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird's ihm vergeben. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sündigt und tut wider irgend ein Gebot des HERRN, was er nicht tun sollte, und hat's nicht gewußt, der hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig
18 und soll bringen einen Widder von der Herde ohne Fehl, der eines Schuldopfers wert ist, zum Priester; der soll ihm versöhnen, was er versehen hat und wußte es nicht, so wird's ihm vergeben. 19 Das ist das Schuldopfer; verschuldet hat er sich an dem HERRN. (Jesaja 53.10) 20 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
21 Wenn jemand sündigen würde und sich damit an dem HERRN vergreifen, daß er seinem Nebenmenschen ableugnet, was ihm dieser befohlen hat, oder was ihm zu treuer Hand getan ist, oder was er sich mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, 22 oder wenn er, was verloren ist, gefunden hat, und leugnet solches und tut einen falschen Eid über irgend etwas, darin ein Mensch wider seinen Nächsten Sünde tut; 23 wenn's nun geschieht, daß er also sündigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er gefunden hat, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 oder worüber er den falschen Eid getan hat; das soll er alles ganz wiedergeben, dazu den fünften Teil darüber geben dem, des es gewesen ist, des Tages, wenn er sein Schuldopfer gibt. (3. Mose 5.16) 25 Aber für seine Schuld soll er dem HERRN zu dem Priester einen Widder von der Herde ohne Fehl bringen, der eines Schuldopfers wert ist. (3. Mose 5.15) 26 So soll ihn der Priester versöhnen vor dem HERRN, so wird ihm vergeben alles, was er getan hat, darum er sich verschuldet hat.

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Ester - Kapitel 8

1 Noch am gleichen Tag schenkte König Xerxes der Königin Ester das Haus des Judenfeindes Haman. Mordechai aber erhielt Zutritt zum König, denn Ester hatte dem König mitgeteilt, wie er mit ihr verwandt war. 2 Der König zog den Siegelring, den er Haman wieder abgenommen hatte, vom Finger und gab ihn Mordechai, und Ester setzte Mordechai zum Verwalter über Hamans Besitz ein. (Ester 3.10) 3 Doch dann musste sich Ester noch einmal an den König wenden. Sie fiel ihm zu Füßen, weinte und flehte ihn an, die Ausführung des Verbrechens zu verhüten, das Haman aus Agag gegen die Juden geplant hatte. 4 Der König streckte ihr das goldene Zepter entgegen. Da erhob sich Ester, trat vor ihn hin (Ester 5.2) 5 und sagte: "Wenn es dem König recht ist, wenn ich seine Gunst gefunden habe, wenn die Sache dem König angemessen erscheint und ich in seinen Augen Gefallen gefunden habe, dann möge er den Erlass widerrufen, den Haman Ben-Hammedata aus Agag aufgesetzt hat, um die Juden in allen Provinzen des Reiches auszurotten. 6 Denn ich kann es nicht mit ansehen, wie mein eigenes Volk ins Unglück gestürzt und vernichtet wird. 7 Da sagte König Xerxes zu Königin Ester und dem Juden Mordechai: "Ich habe ja den ganzen Besitz Hamans Ester übergeben und ihn selbst am Pfahl aufhängen lassen, weil er die Juden vernichten wollte. 8 Aber ein Erlass, der im Namen des Königs verfasst und mit seinem Siegel bestätigt ist, kann nicht widerrufen werden. Ihr könnt jedoch im Namen des Königs eine weitere Verfügung erlassen, wie ihr es für richtig haltet, und sie mit meinem Siegel bestätigen." 9 So wurden damals - es war am 23. Juni - die Schreiber des Königs gerufen. Mordechai diktierte ihnen einen Erlass an die Juden und die Satrapen, die Statthalter und die Fürsten der Völker in allen 127 Provinzen von Indien bis Nubien. Er wurde jeweils in der Schrift und Sprache des einzelnen Volkes abgefasst und auch für die Juden in ihrer eigenen Schrift und Sprache. 10 Geschrieben war er im Namen von König Xerxes und mit seinem Siegelring autorisiert. Dann wurde er durch Eilboten, die auf Pferden aus den königlichen Gestüten ritten, in alle Provinzen geschickt. 11 Mit diesem Erlass gestattete der König den Juden in jeder Stadt, sich zum Schutz ihres Lebens zusammenzutun und alle, die ihren Frauen und Kindern Gewalt antun wollten, zu vernichten, umzubringen und zu beseitigen und ihren Besitz zu erbeuten. 12 Das sollte in allen Provinzen des Reiches an demselben Tag geschehen, nämlich am 13. März. 13 Eine Abschrift davon sollte in jeder Provinz als Gesetz erlassen werden, die allen Völkern eröffnete, dass die Juden sich für diesen Tag bereit halten sollten, sich an ihren Feinden zu rächen. 14 Auf Anordnung des Königs machten sich die berittenen Eilboten sofort auf den Weg. Auch in der Oberstadt von Susa wurde der Erlass bekannt gemacht. 15 Als Mordechai den König verließ, trug er ein königliches Gewand aus violettem Purpur und weißem Leinen. Er hatte einen Mantel aus Byssus und rotem Purpur an und eine große goldene Krone auf dem Kopf. Und die Stadt Susa war voller Jubel und Freude. 16 Für die Juden war Licht und Freude, Jubel und Ehre entstanden. 17 Auch in allen Provinzen, in jeder Stadt, überall wo der Erlass des Königs und sein Gesetz bekannt gemacht wurde, herrschte Freude und Jubel bei den Juden. Sie feierten mit Festtag und Festmahl. Und viele Nichtjuden aus den Völkern des Reiches bekannten sich zum Judentum, weil Furcht vor den Juden über sie gekommen war. (2. Mose 15.14-16)