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3. Mose - Kapitel 5

Anlässe zu Sündopfern

1 Wenn jemand also sündigen würde, daß er den Fluch aussprechen hört und Zeuge ist, weil er's gesehen oder erfahren hat, es aber nicht ansagt, der ist einer Missetat schuldig. (5. Mose 19.15) 2 Oder wenn jemand etwas Unreines anrührt, es sei ein Aas eines unreinen Tieres oder Viehs oder Gewürms, und wüßte es nicht, der ist unrein und hat sich verschuldet. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn er einen unreinen Menschen anrührt, in was für Unreinigkeit der Mensch unrein werden kann, und wüßte es nicht und wird's inne, der hat sich verschuldet. 4 Oder wenn jemand schwört, daß ihm aus dem Mund entfährt, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er's bedächte), und wird's inne, der hat sich an der einem verschuldet. 5 Wenn's nun geschieht, daß er sich an einem verschuldet und bekennt, daß er daran gesündigt hat, 6 so soll er für seine Schuld dieser seiner Sünde, die er getan hat, dem HERRN bringen von der Herde eine Schaf- oder Ziegenmutter zum Sündopfer, so soll ihm der Priester seine Sünden versöhnen. 7 Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,
8 und bringe sie dem Priester. Der soll die erste zum Sündopfer machen, und ihr den Kopf abkneipen hinter dem Genick, und nicht abbrechen; (3. Mose 1.15) 9 und sprenge mit dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars, und lasse das übrige Blut ausbluten an des Altars Boden. Das ist das Sündopfer, 10 Die andere aber soll er zum Brandopfer machen, so wie es recht ist. Und soll also der Priester ihm seine Sünde versöhnen, die er getan hat, so wird's ihm vergeben. (3. Mose 1.14) 11 Vermag er aber nicht zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, so bringe er für seine Sünde als ein Opfer ein zehntel Epha Semmelmehl zum Sündopfer. Er soll aber kein Öl darauf legen noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Und soll's zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen zum Gedächtnis und anzünden auf dem Altar zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Sündopfer. 13 Und der Priester soll also seine Sünde, die er getan hat, ihm versöhnen, so wird's ihm vergeben. Und es soll dem Priester gehören wie ein Speisopfer. (3. Mose 2.3)

Das Schuldopfer

14 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
15 Wenn sich jemand vergreift, daß er es versieht und sich versündigt an dem, das dem HERRN geweiht ist, soll er ein Schuldopfer dem HERRN bringen, einen Widder ohne Fehl von der Herde, der zwei Silberlinge wert sei nach dem Lot des Heiligtums, zum Schuldopfer. 16 Dazu was er gesündigt hat an dem Geweihten, soll er wiedergeben und den fünften Teil darüber geben, und soll's dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird's ihm vergeben. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sündigt und tut wider irgend ein Gebot des HERRN, was er nicht tun sollte, und hat's nicht gewußt, der hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig
18 und soll bringen einen Widder von der Herde ohne Fehl, der eines Schuldopfers wert ist, zum Priester; der soll ihm versöhnen, was er versehen hat und wußte es nicht, so wird's ihm vergeben. 19 Das ist das Schuldopfer; verschuldet hat er sich an dem HERRN. (Jesaja 53.10) 20 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
21 Wenn jemand sündigen würde und sich damit an dem HERRN vergreifen, daß er seinem Nebenmenschen ableugnet, was ihm dieser befohlen hat, oder was ihm zu treuer Hand getan ist, oder was er sich mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, 22 oder wenn er, was verloren ist, gefunden hat, und leugnet solches und tut einen falschen Eid über irgend etwas, darin ein Mensch wider seinen Nächsten Sünde tut; 23 wenn's nun geschieht, daß er also sündigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er gefunden hat, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 oder worüber er den falschen Eid getan hat; das soll er alles ganz wiedergeben, dazu den fünften Teil darüber geben dem, des es gewesen ist, des Tages, wenn er sein Schuldopfer gibt. (3. Mose 5.16) 25 Aber für seine Schuld soll er dem HERRN zu dem Priester einen Widder von der Herde ohne Fehl bringen, der eines Schuldopfers wert ist. (3. Mose 5.15) 26 So soll ihn der Priester versöhnen vor dem HERRN, so wird ihm vergeben alles, was er getan hat, darum er sich verschuldet hat.

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5. Mose - Kapitel 20

1 Wenn du gegen deine Feinde in den Krieg ziehst, die mit Pferden und Streitwagen ausgerüstet und zahlreicher sind als du, dann fürchte dich nicht vor ihnen, denn Jahwe, dein Gott, der dich aus Ägypten herausgeführt hat, ist mit dir. 2 Wenn ihr zum Kampf ausrückt, soll der Priester herzutreten und zum Volk sprechen. 3 Er soll sagen: "Höre, Israel! Ihr rückt heute zum Kampf gegen eure Feinde aus. Verliert nicht den Mut, fürchtet euch nicht, habt keine Angst und erschreckt nicht vor ihnen! 4 Denn es ist Jahwe, euer Gott, der mit euch zieht, um selbst gegen eure Feinde zu kämpfen und euch zu retten." 5 Anschließend sollen die Oberen zum Volk sprechen. Sie sollen sagen: "Ist jemand hier, der ein neues Haus gebaut und noch nicht eingeweiht hat? Der kehre in sein Haus zurück, damit er nicht in der Schlacht stirbt und ein anderer sein Haus einweiht. (5. Mose 16.18) 6 Ist jemand da, der einen neuen Weinberg angelegt und noch nicht davon geerntet hat? Er kehre in sein Haus zurück, damit er nicht in der Schlacht stirbt und ein anderer die erste Lese hält. (3. Mose 19.24-25) (5. Mose 28.30) 7 Ist jemand hier, der sich verlobt, aber noch nicht geheiratet hat? Er kehre in sein Haus zurück, damit er nicht in der Schlacht stirbt und ein anderer seine Braut bekommt." (5. Mose 24.5) 8 Und weiter sollen die Oberen zum Volk sagen: "Ist jemand da, der sich fürchtet, der den Mut verloren hat? Er kehre in sein Haus zurück, damit er seinen Brüdern nicht auch noch den Mut nimmt." (Richter 7.3) 9 Wenn die Oberen das alles gesagt haben, soll man Heerführer an die Spitze des Volkes stellen. 10 Wenn du vor eine Stadt ziehst, um gegen sie zu kämpfen, sollst du ihr zunächst Frieden anbieten. (4. Mose 21.21-22) 11 Geht sie auf das Friedensangebot ein und öffnet dir ihre Tore, dann soll die Bevölkerung Zwangsarbeit verrichten und dir untertan sein. 12 Lehnen sie das Friedensangebot ab und wollen kämpfen, dann belagere sie. 13 Wenn Jahwe, dein Gott, sie in deine Gewalt gibt, dann bringe alles Männliche in der Stadt mit dem Schwert um. (4. Mose 31.7) (4. Mose 31.17) 14 Die Frauen, die Kinder und das Vieh und alles, was sich in der Stadt plündern lässt, darfst du dir als Beute nehmen. Du darfst die Vorräte deiner Feinde, die Jahwe, dein Gott, dir ausgeliefert hat, verzehren. 15 So sollst du es mit allen Städten machen, die weit von dir entfernt sind, nicht aber mit den Städten der Völker Kanaans. 16 In diesen Städten, die Jahwe, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, sollst du nichts und niemand am Leben lassen. (Josua 10.40) 17 An allen Völkern im Land musst du unbedingt den Bann vollstrecken, wie Jahwe, dein Gott, es dir befohlen hat: an den Hetitern, Amoritern, Kanaanitern, Perisitern, Hiwitern und Jebusitern. (5. Mose 7.1-2) 18 Sonst werden sie euch dazu verführen, gegen Jahwe, euren Gott, zu sündigen und die Abscheulichkeiten nachzuahmen, die sie zu Ehren ihrer Götter begangen haben. 19 Wenn du eine Stadt lange belagern musst, um sie zu bekämpfen, dann sollst du ihre Bäume nicht verderben, indem du die Axt gegen sie schwingst. Du kannst ja von ihren Früchten essen und sollst sie nicht abhauen. Der Baum auf dem Feld ist doch kein Mensch, den du bekämpfen musst. 20 Nur die Bäume, von denen du weißt, dass sie nichts Essbares tragen, darfst du abhauen und mit dem Holz Belagerungsanlagen gegen die Stadt bauen, die mit dir Krieg führt, bis sie gefallen ist.