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3. Mose - Kapitel 5

Anlässe zu Sündopfern

1 Wenn jemand also sündigen würde, daß er den Fluch aussprechen hört und Zeuge ist, weil er's gesehen oder erfahren hat, es aber nicht ansagt, der ist einer Missetat schuldig. (5. Mose 19.15) 2 Oder wenn jemand etwas Unreines anrührt, es sei ein Aas eines unreinen Tieres oder Viehs oder Gewürms, und wüßte es nicht, der ist unrein und hat sich verschuldet. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn er einen unreinen Menschen anrührt, in was für Unreinigkeit der Mensch unrein werden kann, und wüßte es nicht und wird's inne, der hat sich verschuldet. 4 Oder wenn jemand schwört, daß ihm aus dem Mund entfährt, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er's bedächte), und wird's inne, der hat sich an der einem verschuldet. 5 Wenn's nun geschieht, daß er sich an einem verschuldet und bekennt, daß er daran gesündigt hat, 6 so soll er für seine Schuld dieser seiner Sünde, die er getan hat, dem HERRN bringen von der Herde eine Schaf- oder Ziegenmutter zum Sündopfer, so soll ihm der Priester seine Sünden versöhnen. 7 Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,
8 und bringe sie dem Priester. Der soll die erste zum Sündopfer machen, und ihr den Kopf abkneipen hinter dem Genick, und nicht abbrechen; (3. Mose 1.15) 9 und sprenge mit dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars, und lasse das übrige Blut ausbluten an des Altars Boden. Das ist das Sündopfer, 10 Die andere aber soll er zum Brandopfer machen, so wie es recht ist. Und soll also der Priester ihm seine Sünde versöhnen, die er getan hat, so wird's ihm vergeben. (3. Mose 1.14) 11 Vermag er aber nicht zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, so bringe er für seine Sünde als ein Opfer ein zehntel Epha Semmelmehl zum Sündopfer. Er soll aber kein Öl darauf legen noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Und soll's zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen zum Gedächtnis und anzünden auf dem Altar zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Sündopfer. 13 Und der Priester soll also seine Sünde, die er getan hat, ihm versöhnen, so wird's ihm vergeben. Und es soll dem Priester gehören wie ein Speisopfer. (3. Mose 2.3)

Das Schuldopfer

14 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
15 Wenn sich jemand vergreift, daß er es versieht und sich versündigt an dem, das dem HERRN geweiht ist, soll er ein Schuldopfer dem HERRN bringen, einen Widder ohne Fehl von der Herde, der zwei Silberlinge wert sei nach dem Lot des Heiligtums, zum Schuldopfer. 16 Dazu was er gesündigt hat an dem Geweihten, soll er wiedergeben und den fünften Teil darüber geben, und soll's dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird's ihm vergeben. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sündigt und tut wider irgend ein Gebot des HERRN, was er nicht tun sollte, und hat's nicht gewußt, der hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig
18 und soll bringen einen Widder von der Herde ohne Fehl, der eines Schuldopfers wert ist, zum Priester; der soll ihm versöhnen, was er versehen hat und wußte es nicht, so wird's ihm vergeben. 19 Das ist das Schuldopfer; verschuldet hat er sich an dem HERRN. (Jesaja 53.10) 20 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
21 Wenn jemand sündigen würde und sich damit an dem HERRN vergreifen, daß er seinem Nebenmenschen ableugnet, was ihm dieser befohlen hat, oder was ihm zu treuer Hand getan ist, oder was er sich mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, 22 oder wenn er, was verloren ist, gefunden hat, und leugnet solches und tut einen falschen Eid über irgend etwas, darin ein Mensch wider seinen Nächsten Sünde tut; 23 wenn's nun geschieht, daß er also sündigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er gefunden hat, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 oder worüber er den falschen Eid getan hat; das soll er alles ganz wiedergeben, dazu den fünften Teil darüber geben dem, des es gewesen ist, des Tages, wenn er sein Schuldopfer gibt. (3. Mose 5.16) 25 Aber für seine Schuld soll er dem HERRN zu dem Priester einen Widder von der Herde ohne Fehl bringen, der eines Schuldopfers wert ist. (3. Mose 5.15) 26 So soll ihn der Priester versöhnen vor dem HERRN, so wird ihm vergeben alles, was er getan hat, darum er sich verschuldet hat.

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1. Chronik - Kapitel 27

1 Es folgt ein Verzeichnis der Sippenoberhäupter Israels, der Anführer der Tausend- und Hundertschaften und ihrer Schriftführer, die dem König in allen Angelegenheiten der Abteilungen dienten, die jeden Monat im Jahr antraten und abtraten. Jede Abteilung war 24.000 Mann stark. 2 Der ersten Abteilung für den ersten Monat stand Jaschobam Ben-Sabdiël vor, 3 ein Nachkomme von Perez. Er war der Befehlshaber über alle Offiziere seiner Abteilung. 4 Der Abteilung des zweiten Monats stand Dodai aus Ahoach vor. Der höchste Offizier seiner Abteilung war Miklot. 5 Der Heerführer für den dritten Monat war Benaja, der Sohn des Priesters Jojada. 6 Er war einer der "Dreißig Helden". Als er ihr Anführer wurde, übernahm sein Sohn Ammisabad den Befehl über seine Abteilung. 7 Der vierte für den vierten Monat war Asaël, der Bruder Joabs, später sein Sohn Sebadja. 8 Der fünfte für den fünften Monat war Schamhut, ein Nachkomme Serachs, 9 der sechste für den sechsten Monat war Ira Ben-Ikkesch aus Tekoa, 10 der siebte für den siebten Monat war Helez aus Pelon vom Stamm Efraïm, 11 der achte für den achten Monat war Sibbechai, ein Nachkomme Serachs, aus Huscha, (1. Chronik 20.4) 12 der neunte für den neunten Monat war Abiëser aus Anatot, vom Stamm Benjamin, 13 der zehnte für den zehnten Monat war Mahrai, ein Nachkomme Serachs, aus Netofa, 14 der elfte für den elften Monat war Benaja aus Piraton vom Stamm Efraïm 15 und der zwölfte für den zwölften Monat war Heldai, ein Nachkomme Otniëls, aus Netofa. 16 Die Stämme Israels wurden von folgenden Männern geführt. Ruben: Eliëser Ben-Sichri; Simeon: Schefatja Ben-Maacha; 17 Levi: Haschabja Ben-Kemuël; Aaron: Zadok; 18 Juda: Elihu, ein Bruder Davids; Issachar: Omri Ben-Michael; 19 Sebulon: Jischmaja Ben-Obadja; Naftali: Jerimot Ben-Asriël; 20 Efraïm: Hoschea Ben-Asasja; West-Manasse: Joël Ben-Pedaja; 21 Ost-Manasse in Gilead: Jiddo Ben-Secharja; Benjamin: Jaasiël Ben-Abner; 22 Dan: Asarel Ben-Jeroham. Dies waren die Anführer der Stämme Israels. 23 Die Zahl derer, die 20 Jahre alt und jünger waren, nahm David nicht mit auf, denn Jahwe hatte gesagt, dass er Israel zahlreich machen werde wie die Sterne am Himmel. (1. Mose 22.17) 24 Joab Ben-Zeruja hatte die Zählung begonnen, sie aber nicht vollendet, weil wegen dieser Sache ein Zorn über Israel kam. Deshalb stehen diese Zahlen nicht in der Chronik des Königs David. (1. Chronik 21.14) 25 Über die Vorräte des Königs in Jerusalem hatte Asmawet Ben-Adiël die Aufsicht und über die Vorräte auf dem Land, in den Städten, Dörfern und Schutztürmen war Jonatan Ben-Usija eingesetzt. 26 Über die Landarbeiter hatte Esri Ben-Kelub die Aufsicht, 27 über die Weinberge Schimi aus Rama und über die Weinvorräte in den Weinbergen Sabdi aus Schefam. 28 Über die Oliven- und Maulbeerfeigenbäume, die in der Schefela wuchsen, hatte Baal-Hanan aus Bet-Gader die Aufsicht und über die Ölvorräte Joasch. 29 Über die Rinder, die in der Scharon-Ebene weideten, hatte Schitrai die Aufsicht, der auch von dort stammte, und über die Rinder in den Tälern Schafat Ben-Adlai. 30 Über die Kamele hatte der Ismaëlit Obil die Aufsicht, über die Eselinnen Jechdeja aus Meronot 31 und über die Schafherden der Hagariter Jasis. Das waren die Verwalter des königlichen Besitzes zur Zeit Davids. 32 Davids Onkel Jonatan, ein verständiger und schriftkundiger Mann, war Ratgeber. Jehiël Ben-Hachmoni war der Erzieher der Königssöhne. 33 Ahitofel war ebenfalls königlicher Berater und der Arkiter Huschai war Freund des Königs. (2. Samuel 15.12) (2. Samuel 15.37) 34 Nachfolger Ahitofels waren Jojada Ben-Benaja und Abjatar. Joab war Heerführer des Königs. (2. Samuel 8.16)