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3. Mose - Kapitel 5

Anlässe zu Sündopfern

1 Wenn jemand also sündigen würde, daß er den Fluch aussprechen hört und Zeuge ist, weil er's gesehen oder erfahren hat, es aber nicht ansagt, der ist einer Missetat schuldig. (5. Mose 19.15) 2 Oder wenn jemand etwas Unreines anrührt, es sei ein Aas eines unreinen Tieres oder Viehs oder Gewürms, und wüßte es nicht, der ist unrein und hat sich verschuldet. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn er einen unreinen Menschen anrührt, in was für Unreinigkeit der Mensch unrein werden kann, und wüßte es nicht und wird's inne, der hat sich verschuldet. 4 Oder wenn jemand schwört, daß ihm aus dem Mund entfährt, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er's bedächte), und wird's inne, der hat sich an der einem verschuldet. 5 Wenn's nun geschieht, daß er sich an einem verschuldet und bekennt, daß er daran gesündigt hat, 6 so soll er für seine Schuld dieser seiner Sünde, die er getan hat, dem HERRN bringen von der Herde eine Schaf- oder Ziegenmutter zum Sündopfer, so soll ihm der Priester seine Sünden versöhnen. 7 Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,
8 und bringe sie dem Priester. Der soll die erste zum Sündopfer machen, und ihr den Kopf abkneipen hinter dem Genick, und nicht abbrechen; (3. Mose 1.15) 9 und sprenge mit dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars, und lasse das übrige Blut ausbluten an des Altars Boden. Das ist das Sündopfer, 10 Die andere aber soll er zum Brandopfer machen, so wie es recht ist. Und soll also der Priester ihm seine Sünde versöhnen, die er getan hat, so wird's ihm vergeben. (3. Mose 1.14) 11 Vermag er aber nicht zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, so bringe er für seine Sünde als ein Opfer ein zehntel Epha Semmelmehl zum Sündopfer. Er soll aber kein Öl darauf legen noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Und soll's zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen zum Gedächtnis und anzünden auf dem Altar zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Sündopfer. 13 Und der Priester soll also seine Sünde, die er getan hat, ihm versöhnen, so wird's ihm vergeben. Und es soll dem Priester gehören wie ein Speisopfer. (3. Mose 2.3)

Das Schuldopfer

14 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
15 Wenn sich jemand vergreift, daß er es versieht und sich versündigt an dem, das dem HERRN geweiht ist, soll er ein Schuldopfer dem HERRN bringen, einen Widder ohne Fehl von der Herde, der zwei Silberlinge wert sei nach dem Lot des Heiligtums, zum Schuldopfer. 16 Dazu was er gesündigt hat an dem Geweihten, soll er wiedergeben und den fünften Teil darüber geben, und soll's dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird's ihm vergeben. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sündigt und tut wider irgend ein Gebot des HERRN, was er nicht tun sollte, und hat's nicht gewußt, der hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig
18 und soll bringen einen Widder von der Herde ohne Fehl, der eines Schuldopfers wert ist, zum Priester; der soll ihm versöhnen, was er versehen hat und wußte es nicht, so wird's ihm vergeben. 19 Das ist das Schuldopfer; verschuldet hat er sich an dem HERRN. (Jesaja 53.10) 20 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
21 Wenn jemand sündigen würde und sich damit an dem HERRN vergreifen, daß er seinem Nebenmenschen ableugnet, was ihm dieser befohlen hat, oder was ihm zu treuer Hand getan ist, oder was er sich mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, 22 oder wenn er, was verloren ist, gefunden hat, und leugnet solches und tut einen falschen Eid über irgend etwas, darin ein Mensch wider seinen Nächsten Sünde tut; 23 wenn's nun geschieht, daß er also sündigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er gefunden hat, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 oder worüber er den falschen Eid getan hat; das soll er alles ganz wiedergeben, dazu den fünften Teil darüber geben dem, des es gewesen ist, des Tages, wenn er sein Schuldopfer gibt. (3. Mose 5.16) 25 Aber für seine Schuld soll er dem HERRN zu dem Priester einen Widder von der Herde ohne Fehl bringen, der eines Schuldopfers wert ist. (3. Mose 5.15) 26 So soll ihn der Priester versöhnen vor dem HERRN, so wird ihm vergeben alles, was er getan hat, darum er sich verschuldet hat.

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4. Mose - Kapitel 2

Ordnung der Stämme im Lager und unterwegs

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: 2 Die Kinder Israel sollen vor der Hütte des Stifts umher sich lagern, ein jeglicher unter seinem Panier und Zeichen nach ihren Vaterhäusern. (4. Mose 1.1) 3 Gegen Morgen sollen lagern Juda mit seinem Panier und Heer; ihr Hauptmann Nahesson, der Sohn Amminadabs,
4 und sein Heer, zusammen vierundsiebzigtausend und sechshundert. 5 Neben ihm soll sich lagern der Stamm Isaschar; ihr Hauptmann Nathanael, der Sohn Zuars, 6 und sein Heer, zusammen vierundfünfzigtausend und vierhundert. 7 Dazu der Stamm Sebulon; ihr Hauptmann Eliab, der Sohn Helons, 8 sein Heer, zusammen siebenundfünfzigtausend und vierhundert. 9 Daß alle, die ins Lager Juda's gehören, seien zusammen hundert sechsundachtzigtausend und vierhundert die zu ihrem Heer gehören; und sie sollen vornean ziehen. 10 Gegen Mittag soll liegen das Gezelt und Panier Rubens mit ihrem Heer; ihr Hauptmann Elizur, der Sohn Sedeurs,
11 und sein Heer, zusammen sechsundvierzigtausend fünfhundert. 12 Neben ihm soll sich lagern der Stamm Simeon; ihr Hauptmann Selumiel, der Sohn Zuri-Saddais, 13 und sein Heer, zusammen neunundfünfzigtausend dreihundert. 14 Dazu der Stamm Gad; ihr Hauptmann Eljasaph, der Sohn Reguels, 15 und sein Heer, zusammen fünfundvierzigtausend sechshundertfünfzig. 16 Daß alle, die ins Lager Rubens gehören, seien zusammen hunderteinundfünfzigtausend vierhundertfünfzig, die zu ihrem Heer gehören; sie sollen die zweiten im Ausziehen sein. 17 Darnach soll die Hütte des Stifts ziehen mit dem Lager der Leviten, mitten unter den Lagern; und wie sie sich lagern, so sollen sie auch ziehen, ein jeglicher an seinem Ort unter seinem Panier.
18 Gegen Abend soll liegen das Gezelt und Panier Ephraims mit ihrem Heer; ihr Hauptmann soll sein Elisama, der Sohn Ammihuds,
19 und sein Heer, zusammen vierzigtausend und fünfhundert. 20 Neben ihm soll sich lagern der Stamm Manasse; ihr Hauptmann Gamliel, der Sohn Pedazurs, 21 und sein Heer, zusammen zweiunddreißigtausend und zweihundert. 22 Dazu der Stamm Benjamin; ihr Hauptmann Abidan, der Sohn des Gideoni, 23 und sein Heer, zusammen fünfunddreißigtausend und vierhundert. 24 Daß alle, die ins Lager Ephraims gehören, seien zusammen hundertundachttausend und einhundert, die zu seinem Heer gehören; und sie sollen die dritten im Ausziehen sein. 25 Gegen Mitternacht soll liegen das Gezelt und Panier Dans mit ihrem Heer; ihr Hauptmann Ahieser, der Sohn Ammi-Saddais,
26 und sein Heer, zusammen zweiundsechzigtausend und siebenhundert. 27 Neben ihm soll sich lagern der Stamm Asser; ihr Hauptmann Pagiel, der Sohn Ochrans, 28 und sein Heer, zusammen einundvierzigtausend und fünfhundert. 29 Dazu der Stamm Naphthali; ihr Hauptmann Ahira, der Sohn Enans, 30 und sein Heer, zusammen dreiundfünfzigtausend und vierhundert. 31 Daß alle, die ins Lager Dans gehören, seien zusammen hundertsiebenundfünfzigtausend und sechshundert; und sie sollen die letzten sein im Ausziehen mit ihrem Panier. 32 Dies ist die Summe der Kinder Israel nach ihren Vaterhäusern und Lagern mit ihren Heeren: sechshunderttausend und dreitausend fünfhundertfünfzig. (4. Mose 1.46)
33 Aber die Leviten wurden nicht in die Summe unter die Kinder Israel gezählt, wie der HERR dem Mose geboten hatte. (4. Mose 1.48-49) 34 Und die Kinder Israel taten alles, wie der HERR dem Mose geboten hatte, und lagerten sich unter ihre Paniere und zogen aus, ein jeglicher in seinem Geschlecht nach seinem Vaterhaus. (4. Mose 2.2)