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3. Mose - Kapitel 5

Anlässe zu Sündopfern

1 Wenn jemand also sündigen würde, daß er den Fluch aussprechen hört und Zeuge ist, weil er's gesehen oder erfahren hat, es aber nicht ansagt, der ist einer Missetat schuldig. (5. Mose 19.15) 2 Oder wenn jemand etwas Unreines anrührt, es sei ein Aas eines unreinen Tieres oder Viehs oder Gewürms, und wüßte es nicht, der ist unrein und hat sich verschuldet. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn er einen unreinen Menschen anrührt, in was für Unreinigkeit der Mensch unrein werden kann, und wüßte es nicht und wird's inne, der hat sich verschuldet. 4 Oder wenn jemand schwört, daß ihm aus dem Mund entfährt, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er's bedächte), und wird's inne, der hat sich an der einem verschuldet. 5 Wenn's nun geschieht, daß er sich an einem verschuldet und bekennt, daß er daran gesündigt hat, 6 so soll er für seine Schuld dieser seiner Sünde, die er getan hat, dem HERRN bringen von der Herde eine Schaf- oder Ziegenmutter zum Sündopfer, so soll ihm der Priester seine Sünden versöhnen. 7 Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,
8 und bringe sie dem Priester. Der soll die erste zum Sündopfer machen, und ihr den Kopf abkneipen hinter dem Genick, und nicht abbrechen; (3. Mose 1.15) 9 und sprenge mit dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars, und lasse das übrige Blut ausbluten an des Altars Boden. Das ist das Sündopfer, 10 Die andere aber soll er zum Brandopfer machen, so wie es recht ist. Und soll also der Priester ihm seine Sünde versöhnen, die er getan hat, so wird's ihm vergeben. (3. Mose 1.14) 11 Vermag er aber nicht zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, so bringe er für seine Sünde als ein Opfer ein zehntel Epha Semmelmehl zum Sündopfer. Er soll aber kein Öl darauf legen noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Und soll's zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen zum Gedächtnis und anzünden auf dem Altar zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Sündopfer. 13 Und der Priester soll also seine Sünde, die er getan hat, ihm versöhnen, so wird's ihm vergeben. Und es soll dem Priester gehören wie ein Speisopfer. (3. Mose 2.3)

Das Schuldopfer

14 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
15 Wenn sich jemand vergreift, daß er es versieht und sich versündigt an dem, das dem HERRN geweiht ist, soll er ein Schuldopfer dem HERRN bringen, einen Widder ohne Fehl von der Herde, der zwei Silberlinge wert sei nach dem Lot des Heiligtums, zum Schuldopfer. 16 Dazu was er gesündigt hat an dem Geweihten, soll er wiedergeben und den fünften Teil darüber geben, und soll's dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird's ihm vergeben. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sündigt und tut wider irgend ein Gebot des HERRN, was er nicht tun sollte, und hat's nicht gewußt, der hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig
18 und soll bringen einen Widder von der Herde ohne Fehl, der eines Schuldopfers wert ist, zum Priester; der soll ihm versöhnen, was er versehen hat und wußte es nicht, so wird's ihm vergeben. 19 Das ist das Schuldopfer; verschuldet hat er sich an dem HERRN. (Jesaja 53.10) 20 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
21 Wenn jemand sündigen würde und sich damit an dem HERRN vergreifen, daß er seinem Nebenmenschen ableugnet, was ihm dieser befohlen hat, oder was ihm zu treuer Hand getan ist, oder was er sich mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, 22 oder wenn er, was verloren ist, gefunden hat, und leugnet solches und tut einen falschen Eid über irgend etwas, darin ein Mensch wider seinen Nächsten Sünde tut; 23 wenn's nun geschieht, daß er also sündigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er gefunden hat, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 oder worüber er den falschen Eid getan hat; das soll er alles ganz wiedergeben, dazu den fünften Teil darüber geben dem, des es gewesen ist, des Tages, wenn er sein Schuldopfer gibt. (3. Mose 5.16) 25 Aber für seine Schuld soll er dem HERRN zu dem Priester einen Widder von der Herde ohne Fehl bringen, der eines Schuldopfers wert ist. (3. Mose 5.15) 26 So soll ihn der Priester versöhnen vor dem HERRN, so wird ihm vergeben alles, was er getan hat, darum er sich verschuldet hat.

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4. Mose - Kapitel 1

Zählung der Männer für den Heerbann

1 Und der HERR redete mit Mose in der Wüste Sinai in der Hütte des Stifts am ersten Tage des zweiten Monats im zweiten Jahr, da sie aus Ägyptenland gegangen waren, und sprach: 2 Nehmet die Summe der ganzen Gemeinde der Kinder Israel nach ihren Geschlechtern und Vaterhäusern und Namen, alles, was männlich ist, von Haupt zu Haupt, (2. Mose 30.12) (4. Mose 26.2) 3 von zwanzig Jahren an und darüber, was ins Heer zu ziehen taugt in Israel; ihr sollt sie zählen nach ihren Heeren, du und Aaron. 4 Und sollt zu euch nehmen je vom Stamm einen Hauptmann über sein Vaterhaus. 5 Dies sind die Namen der Hauptleute, die neben euch stehen sollen: von Ruben sei Elizur, der Sohn Sedeurs;
6 von Simeon sei Selumiel, der Sohn Zuri-Saddais; 7 von Juda sei Nahesson, der Sohn Amminadabs; (2. Mose 6.23) 8 von Isaschar sei Nathanael, der Sohn Zuars; 9 von Sebulon sei Eliab, der Sohn Helons; 10 von den Kindern Josephs: von Ephraim sei Elisama, der Sohn Ammihuds; von Manasse sei Gamliel, der Sohn Pedazurs; (1. Chronik 7.26) 11 von Benjamin sei Abidan, der Sohn des Gideoni; 12 von Dan sei Ahieser, der Sohn Ammi-Saddais; 13 von Asser sei Pagiel, der Sohn Ochrans; 14 von Gad sei Eljasaph, der Sohn Deguels; 15 von Naphthali sei Ahira, der Sohn Enans. 16 Das sind die Vornehmsten der Gemeinde, die Fürsten unter den Stämmen ihrer Väter, die da Häupter über die Tausende in Israel waren.
17 Und Mose und Aaron nahmen sie zu sich, wie sie da mit Namen genannt sind,
18 und sammelten auch die ganze Gemeinde am ersten Tage des zweiten Monats und rechneten nach ihrer Geburt, nach ihren Geschlechtern und Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, von Haupt zu Haupt, 19 wie der HERR dem Mose geboten hatte, und zählten sie in der Wüste Sinai. 20 Der Kinder Ruben, des ersten Sohnes Israels, nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von Haupt zu Haupt, alles, was männlich war, von zwanzig Jahren und darüber, und ins Heer zu ziehen taugte,
21 wurden gezählt vom Stamme Ruben sechsundvierzigtausend und fünfhundert. 22 Der Kinder Simeon nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern, Zahl und Namen, von Haupt zu Haupt, alles, was männlich war, von zwanzig Jahren und darüber, und ins Heer zu ziehen taugte,
23 wurden gezählt zum Stamm Simeon neunundfünfzigtausend und dreihundert. 24 Der Kinder Gad nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, und ins Heer zu ziehen taugte,
25 wurden gezählt zum Stamm Gad fünfundvierzigtausend sechshundertundfünfzig. 26 Der Kinder Juda nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,
27 wurden gezählt zum Stamm Juda vierundsiebzigtausend und sechshundert. 28 Der Kinder Isaschar nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,
29 wurden gezählt zum Stamm Isaschar vierundfünfzigtausend und vierhundert. 30 Der Kinder Sebulon nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,
31 wurden gezählt zum Stamm Sebulon siebenundfünfzigtausend und vierhundert. 32 Der Kinder Joseph von Ephraim nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,
33 wurden gezählt zum Stamm Ephraim vierzigtausend und fünfhundert. 34 Der Kinder Manasse nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,
35 wurden zum Stamm Manasse gezählt zweiunddreißigtausend und zweihundert. 36 Der Kinder Benjamin nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,
37 wurden zum Stamm Benjamin gezählt fünfunddreißigtausend und vierhundert. 38 Der Kinder Dan nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,
39 wurden gezählt zum Stamme Dan zweiundsechzigtausend und siebenhundert. 40 Der Kinder Asser nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,
41 wurden gezählt zum Stamm Asser einundvierzigtausend und fünfhundert. 42 Der Kinder Naphthali nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte,
43 wurden zum Stamm Naphthali gezählt dreiundfünfzigtausend und vierhundert. 44 Dies sind, die Mose und Aaron zählten samt den zwölf Fürsten Israels, deren je einer über ein Vaterhaus war.
45 Und die Summe der Kinder Israel nach ihrer Geburt und Geschlecht, ihren Vaterhäusern und Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was ins Heer zu ziehen taugte in Israel, 46 war sechsmal hunderttausend und dreitausend fünfhundertundfünfzig. (2. Mose 12.37) (4. Mose 2.32) 47 Aber die Leviten nach ihrer Väter Stamm wurden nicht mit darunter gezählt.

Aussonderung der Leviten

48 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
49 Den Stamm Levi sollst du nicht zählen noch ihre Summe nehmen unter den Kindern Israel, (4. Mose 2.33) (4. Mose 3.15) 50 sondern du sollst sie ordnen zur Wohnung des Zeugnisses und zu allem Geräte und allem, was dazu gehört. Und sie sollen die Wohnung tragen und alles Gerät und sollen sein pflegen und um die Wohnung her sich lagern. (4. Mose 3.23) (4. Mose 4.1) 51 Und wenn man reisen soll, so sollen die Leviten die Wohnung abnehmen. Wenn aber das Heer zu lagern ist, sollen sie die Wohnung aufschlagen. Und wo ein Fremder sich dazumacht, der soll sterben. (4. Mose 3.10) (4. Mose 3.38) 52 Die Kinder Israel sollen sich lagern, ein jeglicher in sein Lager und zu dem Panier seiner Schar. 53 Aber die Leviten sollen sich um die Wohnung des Zeugnisses her lagern, auf daß nicht ein Zorn über die Gemeinde der Kinder Israel komme; darum sollen die Leviten des Dienstes warten an der Wohnung des Zeugnisses. 54 Und die Kinder Israel taten alles, wie der HERR dem Mose geboten hatte.