zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 5

Anlässe zu Sündopfern

1 Wenn jemand also sündigen würde, daß er den Fluch aussprechen hört und Zeuge ist, weil er's gesehen oder erfahren hat, es aber nicht ansagt, der ist einer Missetat schuldig. (5. Mose 19.15) 2 Oder wenn jemand etwas Unreines anrührt, es sei ein Aas eines unreinen Tieres oder Viehs oder Gewürms, und wüßte es nicht, der ist unrein und hat sich verschuldet. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn er einen unreinen Menschen anrührt, in was für Unreinigkeit der Mensch unrein werden kann, und wüßte es nicht und wird's inne, der hat sich verschuldet. 4 Oder wenn jemand schwört, daß ihm aus dem Mund entfährt, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er's bedächte), und wird's inne, der hat sich an der einem verschuldet. 5 Wenn's nun geschieht, daß er sich an einem verschuldet und bekennt, daß er daran gesündigt hat, 6 so soll er für seine Schuld dieser seiner Sünde, die er getan hat, dem HERRN bringen von der Herde eine Schaf- oder Ziegenmutter zum Sündopfer, so soll ihm der Priester seine Sünden versöhnen. 7 Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,
8 und bringe sie dem Priester. Der soll die erste zum Sündopfer machen, und ihr den Kopf abkneipen hinter dem Genick, und nicht abbrechen; (3. Mose 1.15) 9 und sprenge mit dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars, und lasse das übrige Blut ausbluten an des Altars Boden. Das ist das Sündopfer, 10 Die andere aber soll er zum Brandopfer machen, so wie es recht ist. Und soll also der Priester ihm seine Sünde versöhnen, die er getan hat, so wird's ihm vergeben. (3. Mose 1.14) 11 Vermag er aber nicht zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, so bringe er für seine Sünde als ein Opfer ein zehntel Epha Semmelmehl zum Sündopfer. Er soll aber kein Öl darauf legen noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Und soll's zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen zum Gedächtnis und anzünden auf dem Altar zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Sündopfer. 13 Und der Priester soll also seine Sünde, die er getan hat, ihm versöhnen, so wird's ihm vergeben. Und es soll dem Priester gehören wie ein Speisopfer. (3. Mose 2.3)

Das Schuldopfer

14 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
15 Wenn sich jemand vergreift, daß er es versieht und sich versündigt an dem, das dem HERRN geweiht ist, soll er ein Schuldopfer dem HERRN bringen, einen Widder ohne Fehl von der Herde, der zwei Silberlinge wert sei nach dem Lot des Heiligtums, zum Schuldopfer. 16 Dazu was er gesündigt hat an dem Geweihten, soll er wiedergeben und den fünften Teil darüber geben, und soll's dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird's ihm vergeben. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sündigt und tut wider irgend ein Gebot des HERRN, was er nicht tun sollte, und hat's nicht gewußt, der hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig
18 und soll bringen einen Widder von der Herde ohne Fehl, der eines Schuldopfers wert ist, zum Priester; der soll ihm versöhnen, was er versehen hat und wußte es nicht, so wird's ihm vergeben. 19 Das ist das Schuldopfer; verschuldet hat er sich an dem HERRN. (Jesaja 53.10) 20 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
21 Wenn jemand sündigen würde und sich damit an dem HERRN vergreifen, daß er seinem Nebenmenschen ableugnet, was ihm dieser befohlen hat, oder was ihm zu treuer Hand getan ist, oder was er sich mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, 22 oder wenn er, was verloren ist, gefunden hat, und leugnet solches und tut einen falschen Eid über irgend etwas, darin ein Mensch wider seinen Nächsten Sünde tut; 23 wenn's nun geschieht, daß er also sündigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er gefunden hat, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 oder worüber er den falschen Eid getan hat; das soll er alles ganz wiedergeben, dazu den fünften Teil darüber geben dem, des es gewesen ist, des Tages, wenn er sein Schuldopfer gibt. (3. Mose 5.16) 25 Aber für seine Schuld soll er dem HERRN zu dem Priester einen Widder von der Herde ohne Fehl bringen, der eines Schuldopfers wert ist. (3. Mose 5.15) 26 So soll ihn der Priester versöhnen vor dem HERRN, so wird ihm vergeben alles, was er getan hat, darum er sich verschuldet hat.

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 4

Dienst der Leviten beim Aufbruch des Lagers

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 2 Nehmet auf die Summe der Söhne Kehaths aus der Mitte der Söhne Levis, nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, 3 von dreißig Jahren und darüber bis zu fünfzig Jahren, alle, welche in die Arbeit treten, um das Werk am Zelte der Zusammenkunft zu verrichten. (4. Mose 8.24) 4 Dies ist der Dienst der Söhne Kehaths am Zelte der Zusammenkunft: das Hochheilige. 5 Und Aaron und seine Söhne sollen beim Aufbruch des Lagers hineingehen und den Scheidevorhang abnehmen und die Lade des Zeugnisses damit bedecken; 6 und sie sollen eine Decke von Dachsfell darüber legen und ein Tuch, ganz von blauem Purpur, oben darüber breiten und ihre Stangen daran tun. 7 Und über den Tisch der Schaubrote sollen sie ein Tuch von blauem Purpur breiten und darauf stellen die Schüsseln und Schalen und Spendschalen und die Kannen zum Trankopfer; und das beständige Brot soll auf demselben sein; 8 Und hierüber sollen sie ein Tuch von Karmesin breiten und es mit einer Decke von Dachsfell bedecken; und sie sollen seine Stangen daran tun. 9 Und sie sollen ein Tuch von blauem Purpur nehmen und den Leuchter des Lichts bedecken und seine Lampen und seine Lichtschneuzen und seine Löschnäpfe und alle seine Ölgefäße, womit man den Dienst an ihm verrichtet; (2. Mose 25.31) 10 Und sie sollen ihn und alle seine Geräte in eine Decke von Dachsfell tun und auf die Trage legen. 11 Und über den goldenen Altar sollen sie ein Tuch von blauem Purpur breiten und ihn mit einer Decke von Dachsfell bedecken und seine Stangen daran tun. 12 Und sie sollen alle Geräte des Dienstes nehmen, womit man den Dienst im Heiligtum verrichtet, und sie in ein Tuch von blauem Purpur legen und sie mit einer Decke von Dachsfell bedecken und auf die Trage legen. 13 Und sie sollen den Altar von der Fettasche reinigen und ein Tuch von rotem Purpur über ihn breiten, 14 und darauf legen alle seine Geräte, womit man den Dienst auf ihm verrichtet: die Kohlenpfannen und die Gabeln und die Schaufeln und die Sprengschalen, alle Geräte des Altars; und sie sollen eine Decke von Dachsfell darüber breiten und seine Stangen daran tun. 15 Und wenn Aaron und seine Söhne beim Aufbruch des Lagers das Bedecken des Heiligtums und aller Geräte des Heiligtums vollendet haben, so sollen danach die Söhne Kehaths kommen, um es zu tragen, damit sie das Heilige nicht anrühren und sterben. Das ist es, was die Söhne Kehaths vom Zelte der Zusammenkunft zu tragen haben. (4. Mose 7.9) (2. Samuel 6.6-7) 16 Und Eleasar, der Sohn Aarons, des Priesters, hat die Aufsicht über das Öl zum Licht und das wohlriechende Räucherwerk und das beständige Speisopfer und das Salböl, die Aufsicht über die ganze Wohnung und alles, was darin ist, über das Heiligtum wie über seine Geräte. 17 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 18 Ihr sollt den Stamm der Familien der Kehathiter nicht ausgerottet werden lassen aus der Mitte der Leviten; 19 sondern dies sollt ihr ihnen tun, damit sie leben und nicht sterben, wenn sie dem Allerheiligsten nahen: Aaron und seine Söhne sollen hineingehen und jeden einzelnen von ihnen an seinen Dienst und an seine Traglast stellen; 20 aber sie sollen nicht hineingehen, daß sie auch nur einen Augenblick das Heilige sehen und sterben. (1. Samuel 6.19) 21 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 22 Nimm auch die Summe der Söhne Gersons auf, nach ihren Vaterhäusern, nach ihren Familien; 23 von dreißig Jahren und darüber bis zu fünfzig Jahren sollst du sie mustern, alle, welche in die Arbeit treten, um den Dienst am Zelte der Zusammenkunft zu verrichten. 24 Dies ist der Dienst der Familien der Gersoniter im Dienen und im Tragen: 25 Sie sollen die Teppiche der Wohnung tragen und das Zelt der Zusammenkunft, seine Decke und die Decke von Dachsfell, die oben darüber ist, und den Vorhang vom Eingang des Zeltes der Zusammenkunft, 26 und die Umhänge des Vorhofs und den Vorhang vom Eingang des Tores des Vorhofs, welcher rings um die Wohnung und um den Altar ist, und ihre Seile, und alle Geräte ihres Dienstes; und alles, was an ihnen zu tun ist, sollen sie verrichten. 27 Nach dem Befehl Aarons und seiner Söhne soll aller Dienst der Söhne der Gersoniter sein hinsichtlich all ihrer Traglast und all ihres Dienstes; und ihr sollt ihnen die Hut alles dessen auftragen, was sie zu tragen haben. 28 Das ist der Dienst der Familien der Söhne der Gersoniter am Zelte der Zusammenkunft; und ihre Hut sei unter der Hand Ithamars, des Sohnes Aarons, des Priesters. 29 Die Söhne Meraris - nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern sollst du sie mustern; 30 von dreißig Jahren und darüber bis zu fünfzig Jahren sollst du sie mustern, alle, welche in die Arbeit treten, um den Dienst am Zelte der Zusammenkunft zu verrichten. 31 Und dies ist es, was ihnen zu tragen obliegt, nach ihrem ganzen Dienst am Zelte der Zusammenkunft: die Bretter der Wohnung und ihre Riegel und ihre Säulen und ihre Füße, 32 und die Säulen des Vorhofs ringsum und ihre Füße und ihre Pflöcke und ihre Seile, nach allen ihren Geräten und nach all ihrem Dienst; und mit Namen sollt ihr ihnen die Geräte zuzählen, die ihnen zu tragen obliegen. 33 Das ist der Dienst der Familien der Söhne Meraris, nach all ihrem Dienst am Zelte der Zusammenkunft, unter der Hand Ithamars, des Sohnes Aarons, des Priesters. 34 Und Mose und Aaron und die Fürsten der Gemeinde musterten die Söhne der Kehathiter nach ihren Familien und nach ihren Vaterhäusern, 35 von dreißig Jahren und darüber bis zu fünfzig Jahren, alle, welche in die Arbeit traten zum Dienst am Zelte der Zusammenkunft. 36 Und es waren ihrer Gemusterten, nach ihren Familien, 2750. 37 Das sind die Gemusterten der Familien der Kehathiter, alle, welche am Zelte der Zusammenkunft dienten, die Mose und Aaron musterten nach dem Befehl Jehovas durch Mose. 38 Und die Gemusterten der Söhne Gersons, nach ihren Familien und nach ihren Vaterhäusern, 39 von dreißig Jahren und darüber bis zu fünfzig Jahren, alle, welche in die Arbeit traten zum Dienst am Zelte der Zusammenkunft: 40 es waren ihrer Gemusterten, nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, 2630. 41 Das sind die Gemusterten der Familien der Söhne Gersons, alle, welche am Zelte der Zusammenkunft dienten, die Mose und Aaron musterten nach dem Befehl Jehovas. 42 Und die Gemusterten der Familien der Söhne Meraris, nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, 43 von dreißig Jahren und darüber bis zu fünfzig Jahren, alle, welche in die Arbeit traten zum Dienst am Zelte der Zusammenkunft: 44 es waren ihrer Gemusterten, nach ihren Familien, 3200. 45 Das sind die Gemusterten der Familien der Söhne Meraris, die Mose und Aaron musterten nach dem Befehl Jehovas durch Mose. 46 Aller Gemusterten, welche Mose und Aaron und die Fürsten Israels musterten, der Leviten nach ihren Familien und nach ihren Vaterhäusern, 47 von dreißig Jahren und darüber bis zu fünfzig Jahren, aller, welche antraten, um den Dienst der Bedienung und den Dienst des Tragens am Zelte der Zusammenkunft zu verrichten: 48 ihrer Gemusterten waren 8580. 49 Nach dem Befehl Jehovas musterte man sie durch Mose, jeden einzelnen zu seinem Dienst und zu seiner Traglast; und sie wurden von ihm gemustert, wie Jehova dem Mose geboten hatte.