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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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Zephanja - Kapitel 1

1 In der Regierungszeit von Joschija Ben-Amon kam das Wort Jahwes zu Zefanja Ben-Kuschi, einem Enkel von Gedalja, dessen Vorfahren Amarja und Hiskija waren. (Jeremia 1.2) 2 "Ich raffe, raffe alles weg, / was auf der Erde lebt", / spricht Jahwe. 3 "Menschen und Vieh raffe ich weg, / die Vögel und die Fische, / Strauchelnde und Frevler. / Ich rotte die Menschen auf der Erde aus", / spricht Jahwe. (Matthäus 13.41) 4 "Gegen Juda strecke ich meine Hand aus / und gegen die Bewohner von Jerusalem. / Den Rest des Baalskultes dort rotte ich aus, / die Namen der Götzen- und aller anderen Priester, (2. Könige 23.5) (Hosea 10.5) 5 alle, die sich auf den Dachterrassen / niederwerfen vor dem Sternenheer, / auch alle, die bei Jahwe schwören / und bei ihrem König zugleich, (Jeremia 19.13) (Jeremia 49.1) 6 und alle, die Jahwe den Rücken kehren, / die nicht nach ihm suchen und fragen." 7 Seid still vor dem Herrn, vor Jahwe! / Denn sein Gerichtstag ist nah. / Jahwe hat ein Schlachtmahl vorbereitet, / hat die Eingeladenen geweiht. (Habakuk 2.20) 8 "An diesem Schlachtopfertag werde ich die Oberen und die Königssöhne und alle, die ausländische Kleidung tragen, zur Rechenschaft ziehen. 9 An dem Tag werde ich mit jedem abrechnen, der über die Schwelle springt und das Haus seines Herrn mit dem anfüllt, was er durch Gewalt und Betrug an sich gebracht hat. 10 An dem Tag wird Folgendes geschehen", spricht Jahwe: Wehgeschrei vom Fischtor her, / aus der Neustadt lautes Jammern, / von den Hügeln großes Getöse. 11 Jammert, ihr Bewohner des Mörsers, / denn das ganze Händlervolk ist vernichtet, / alle, die Silber abwiegen, beseitigt. 12 Dann werde ich Jerusalem durchsuchen, / ich leuchte mit Lampen hinein / und rechne mit den Männern ab, / die sorglos ihren Wohlstand genießen / und denken: 'Jahwe tut doch nichts, / nichts Gutes und nichts Böses.' 13 Dann werden ihre Reichtümer geplündert / und ihre Häuser verwüstet. / Sie bauen neue Häuser, / wohnen aber nicht darin; / sie legen neue Weinberge an, / trinken aber keinen Tropfen davon." (5. Mose 28.39) (Amos 5.11) 14 Nah ist der große Tag Jahwes, sehr nah. / Schnell kommt er heran. / Der Tag Jahwes ist bitter, / da schreit selbst der Held. (Joel 1.15) 15 Ein Tag des Zorns ist dieser Tag, / ein Tag der Angst und der Bedrängnis, / ein Tag des Sturms und der Verwüstung, / ein Tag des Dunkels und der Finsternis, / ein Tag der Wolken und der schwarzen Nacht, (Jeremia 30.7) 16 ein Tag des Signalhorns und des Kampfgeschreis / gegen hohe Zinnen und befestigte Städte. 17 "Ich werde den Menschen Angst einjagen, / dass sie umhertappen wie Blinde, / denn sie haben gegen Jahwe gesündigt. / Ihr Blut wird wie Staub hingeschüttet, / ihre Eingeweide wie Kot." 18 Auch ihr Silber und Gold wird sie nicht retten, / wenn sich Jahwes Zorn entlädt. / Das Feuer seiner Eifersucht / verzehrt das ganze Land. / Denn ein entsetzliches Ende / macht er den Bewohnern des Landes. (Hesekiel 7.19)