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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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Richter - Kapitel 12

1 Die Männer des Stammes Efraïm sammelten sich, zogen über den Jordan nach Norden und machten Jiftach schwere Vorwürfe: "Warum bist du ohne uns gegen die Ammoniter in den Krieg gezogen? Warum hast du uns nicht zu Hilfe gerufen? Wir werden dir das Haus über dem Kopf anzünden!" (Richter 8.1) 2 Da sagte Jiftach: "Ich musste mit meinen Leuten einen schweren Kampf gegen die Ammoniter bestehen. Ich habe euch ja gerufen, aber ihr habt mir nicht geholfen. 3 Als mir klar wurde, dass ich nicht mit euch rechnen konnte, wagte ich mein Leben. Ich zog gegen die Ammoniter und habe sie mit Jahwes Hilfe besiegt. Warum kommt ihr jetzt und bedroht mich?" (Richter 5.18) (Richter 9.17) 4 Jiftach rief die Männer Gileads zusammen und kämpfte mit ihnen gegen den Stamm Efraïm. Sie waren erbittert, weil die Männer von Efraïm gesagt hatten: "Ihr seid ja nur Flüchtlinge aus Efraïm! Gilead liegt doch mitten zwischen Efraïm und Manasse!" Die Gileaditer besiegten die Efraïmiten 5 und besetzten dann die Furten des Jordan. Wenn nun ein efraïmitischer Flüchtling bat: "Lasst mich hinüber!", dann fragten sie ihn: "Stammst du aus Efraïm?" Wenn er das verneinte, 6 forderten sie ihn auf: "Sag doch einmal Schibbolet, Wasserschwall!" Sagte er dann "Sibbolet", weil er es nicht richtig aussprechen konnte, packten sie ihn und machten ihn an Ort und Stelle nieder. Auf diese Weise wurden damals 42.000 Männer aus Efraïm an den Jordanübergängen getötet. 7 Sechs Jahre lang war Jiftach Israels Richter. Als er starb, wurde er in einer der Städte Gileads begraben. 8 Nach ihm war Ibzan von Bethlehem Richter von Israel. 9 Er hatte dreißig Söhne und dreißig Töchter. Alle Töchter verheiratete er nach auswärts, und dreißig Töchter führte er von auswärts seinen Söhnen zu. Sieben Jahre lang war er der Richter Israels, 10 dann starb er und wurde in Bethlehem begraben. 11 Nach ihm übernahm Elon aus dem Stamm Sebulon das Richteramt. Er war zehn Jahre Richter über Israel. 12 Als er starb, wurde er in Ajalon, im Gebiet Sebulons, begraben. 13 Sein Nachfolger war Abdon Ben-Hillel aus Piraton. 14 Er hatte 40 Söhne und 30 Enkel, die auf 70 Eseln ritten. Acht Jahre war er Richter über Israel. 15 Als er starb, wurde er in Piraton, im Gebiet Efraïms, am Amalekiterberg begraben.