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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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Klagelieder - Kapitel 4

1 Ach, wie dunkel ist das Gold geworden, / das edle Metall verlor seinen Glanz. / An Straßenecken hingeschüttet / liegen die Steine des Heiligtums. (Klagelieder 1.6) (Klagelieder 1.10) 2 Zions hochgeschätzte Söhne, / aufgewogen mit reinem Gold - / man behandelt sie wie Tongeschirr, / wie Machwerke des Töpfers! 3 Selbst Schakale reichen die Brust, / säugen ihre Jungen. / Meines Volkes Frauen sind grausam geworden / wie die Strauße in der Wüste. 4 Dem Säugling klebt die Zunge / vor Durst am eigenen Gaumen. / Die Kinder verlangen nach Brot, / doch niemand gibt es ihnen. 5 Die sonst nur Leckerbissen aßen, / verschmachten jetzt auf den Straßen. / Die auf Purpurlagern ruhten, / liegen jetzt auf dem Mist. 6 Die Schuld meines Volkes war größer / als die der Bewohner von Sodom, / deren Stadt ganz plötzlich unterging, / ohne dass eine Hand daran rührte. (1. Mose 18.20) (1. Mose 19.24-25) 7 Reiner als Schnee waren ihre Geweihten / und weißer als Milch; / rosiger als Schmuckstein ihr Körper, / wie Saphir ihre Gestalt. 8 Schwärzer als Ruß sind sie jetzt, / man erkennt sie nicht auf der Straße; / faltig hängt ihre Haut auf den Knochen, / trocken wie ein Stück Holz. 9 Den durchs Schwert Gefallenen ging es besser / als den durch den Hunger Gefällten, / die langsam verendeten, / gequält vom Mangel an Feldfrucht. 10 Die Hände zärtlicher Frauen / haben die eigenen Kinder gekocht. / Als mein Volk zusammenbrach, / dienten sie ihnen als Speise. (Klagelieder 2.20) 11 Ausgebrannt hat Jahwe seinen Grimm, / ausgegossen die Glut seines Zorns. / In Zion hat er ein Feuer entzündet, / das selbst die Grundmauern fraß. 12 Kein König hätte es geglaubt, / kein Mensch auf dieser Welt, / dass je ein Bedränger und Feind / in die Tore Jerusalems käme. 13 Wegen der Schuld ihrer Propheten, / wegen der Sünden ihrer Priester, / die in ihrer Mitte / das Blut von Gerechten vergossen, 14 wankten sie blind durch die Gassen, / besudelt mit Blut, / sodass man ihre Kleider / nicht berühren mochte. 15 "Fort, ihr seid unrein!", rief man ihnen zu. / "Fort mit euch, rührt uns nicht an!" / Da flohen sie und wussten nicht wohin. / Bei den Völkern sagte man: "Für sie ist kein Platz unter uns." 16 Jahwe hat sie im Zorn zerstreut, / er blickt sie nicht mehr an. / Den Priestern zollt man keine Ehrfurcht, / nicht einmal Greise werden verschont. (5. Mose 28.50) (Jesaja 47.6) (Klagelieder 5.12) 17 Wir schauten uns die Augen aus / auf der Suche nach Hilfe - umsonst. / Wir spähten auf dem Wachtturm / nach einem Volk, das gar nicht helfen kann. 18 Sie hinderten uns, / die Plätze unserer Stadt zu betreten. / Das Ende nahte, unsre Zeit war um. / Da kam unser Ende. 19 Schneller als Adler / waren unsere Verfolger. / Auf den Bergen hetzten sie uns, / in der Wüste lauerten sie uns auf. 20 Unser Lebensatem, der Gesalbte Jahwes, / wurde in ihren Gruben gefangen, / unser König, von dem wir dachten: / In seinem Schutz leben wir unter den Völkern. (Jeremia 52.8) (Jeremia 52.11) 21 Juble nur, sei schadenfroh, du Tochter von Edom, / die da wohnt im Lande Uz. / Der Becher geht auch an dir nicht vorüber, / du wirst betrunken sein und dich entblößen. (Psalm 137.7) (Jeremia 25.15) (Jeremia 25.21) (Klagelieder 1.21) 22 Tochter Zion, deine Schuld ist zu Ende, / nie mehr führt er dich gefangen fort. / Doch du, Tochter Edom, mit deiner Schuld rechnet er ab, / deine Sünden deckt er auf. (Jesaja 40.2)