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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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Josua - Kapitel 18

1 Die ganze Gemeinschaft Israels versammelte sich in Schilo und richtete dort das Zelt der Begegnung mit Gott auf. Das Land war jetzt erobert. (Richter 21.19) (1. Samuel 1.3) (1. Samuel 4.4) 2 Allerdings hatten sieben Stämme ihr Land noch nicht in Besitz genommen. 3 Da sagte Josua zu den Israeliten: "Wie lange wollt ihr noch warten, bis ihr das Land, das Jahwe, der Gott eurer Väter, euch gegeben hat, nun auch in Besitz nehmt? 4 Wählt drei Männer aus jedem Stamm aus, die ich durchs Land schicken kann. Sie sollen die Gebiete erfassen, in denen sie wohnen wollen, und dann zu mir zurückkommen. 5 Das ganze Land sollen sie in sieben Gebiete aufteilen, wobei sie die Wohngebiete von Juda im Süden und den Josefstämmen im Norden aussparen. 6 So sollt ihr die sieben Teile schriftlich aufnehmen und mir die Liste herbringen. Dann werde ich sie hier vor Jahwe, unserem Gott, für euch auslosen. 7 Nur die Leviten bekommen kein eigenes Land unter euch, denn ihr Erbbesitz ist das Priestertum für Jahwe. Auch die Stämme Gad, Ruben und halb Manasse bekommen nichts mehr zugeteilt, denn sie haben ihren Erbbesitz schon im Ostjordanland von Mose, dem Diener Jahwes, erhalten." (Josua 13.14) 8 Da machten sich die Männer auf den Weg. Josua hatte ihnen befohlen: "Zieht durch das ganze Land und nehmt es schriftlich auf! Wenn ihr fertig seid, bringt ihr eure Verzeichnisse zu mir! Ich werde dann hier vor Jahwe in Schilo die Gebiete für euch auslosen." 9 Die Männer durchzogen also das ganze Land und fertigten eine Liste aller Städte an, die in jedem der sieben Teile lagen. Dann kehrten sie ins Lager bei Schilo zurück und überreichten die entstandene Schriftrolle Josua. 10 Dieser ließ Jahwe durch das Los entscheiden und teilte den restlichen Stämmen Israels das Land zu. 11 Das Los für den Stamm Benjamin und seine Sippen fiel auf das Gebiet zwischen dem Stamm Juda und den Josefstämmen. 12 Seine Nordgrenze begann am Jordan und stieg dann nördlich von Jericho auf das Gebirge nach Westen zu und endete im Weidegebiet von Bet-Awen. (Josua 7.2) 13 Dann zog sie sich hinüber nach Lus, dem heutigen Bet-El, lief südlich der Stadt über den Höhenzug bis nach Atrot-Addar hinunter zu dem Berg, der südlich vom unteren Bet-Horon liegt. (1. Mose 12.8) (1. Mose 28.19) 14 Von seiner Westseite aus wandte sie sich nach Süden und lief bis nach Kirjat-Baal, dem heutigen Kirjat-Jearim, das zu Juda gehört. Das war seine Westgrenze. (Josua 15.6-9) 15 Die Südgrenze begann am westlichen Ende von Kirjat-Jearim und führte ostwärts zur Quelle Neftoach, 16 dann senkte sie sich zum Fuß des Berges an der Nordseite der Ebene Refaïm, hinter dem das Hinnom-Tal beginnt, und führte dann durch das Hinnom-Tal am Südabhang der Jebusiterstadt entlang zur Bleicherquelle En-Rogel. 17 Von dort lief sie nordwärts zur Sonnenquelle En-Schemesch und weiter zu den Bezirken, die der Adummim-Steige gegenüber liegen, bis hinab zum Stein Bohans, des Rubeniten. 18 Sie ging nördlich am Bergrücken von Bet-Araba vorbei und führte dann weiter in die Araba hinunter. 19 Dann lief die Grenze nördlich am Bergrücken von Bet-Hogla vorbei und endete an der Einmündung des Jordan in das Salzmeer. 20 Die Ostgrenze des Gebietes, das den Sippen des Stammes Benjamin zugeteilt wurde, bildete der Jordan. 21 Dem Stamm und seinen Sippen gehörten folgende Städte: Jericho, Bet-Hogla, Emek-Keziz, 22 Bet-Araba, Zemarajim, Bet-El, 23 Awim, Para, Ofra, 24 Kefar-Ammoni, Ofni und Geba. Das waren zwölf Städte mit ihren Dörfern. 25 Dazu kamen noch Gibeon, Rama, Beerot, 26 Mizpe, Kefira, Moza, 27 Rekem, Jirpeel, Tarala, 28 Zela, Elef, die Jebusiterstadt, das heutige Jerusalem, Gibea und Kirjat. Das sind 14 Städte mit ihren Dörfern. Das war der Erbbesitz der Sippen des Stammes Benjamin. (Josua 15.63) (Richter 1.21)