zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

zurückEinzelansichtvor

Josua - Kapitel 14

1 Es folgt eine Liste mit den Gebieten im Land Kanaan, die der Priester Eleasar und Josua Ben-Nun und die Oberhäupter der einzelnen Stämme an die Israeliten als Erbbesitz austeilten. (4. Mose 34.17) 2 So wie Jahwe es Mose befohlen hatte, wurden sie durchs Los an die neuneinhalb Stämme aufgeteilt. (4. Mose 26.55) 3 Die anderen zweieinhalb Stämme hatten ihren Erbbesitz ja schon im Ostjordanland von Mose zugeteilt bekommen. Nur den Leviten war kein Land zugeteilt worden. (Josua 13.14) 4 Die Nachkommen Josefs bildeten nämlich zwei Stämme: Manasse und Efraïm. Und die Leviten erhielten keinen Anteil am Land; sie bekamen jedoch Städte, in denen sie wohnen konnten, und Weideplätze für ihr Vieh. (Josua 21.1) 5 Die Israeliten verteilten das Land so, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. 6 In Gilgal kamen die Männer des Stammes Juda zu Josua. Und Kaleb Ben-Jefunne aus der Sippe von Kenas sagte zu ihm: "Du weißt ja, was Jahwe zu Mose, dem Mann Gottes, über mich und dich in Kadesch-Barnea gesagt hat. (4. Mose 14.24) (5. Mose 1.36) 7 Ich war damals 40 Jahre alt, als Mose, der Diener Jahwes, mich von Kadesch-Barnea als Kundschafter in dieses Land hier geschickt hatte. Und ich erstattete ihm Bericht, wie ich es in meinem Herzen hatte. (4. Mose 13.6) (4. Mose 13.30) 8 Doch meine Brüder, die mit mir gezogen waren, machten dem Volk Angst. Aber ich ließ mich nicht beirren, sondern vertraute auf Jahwe, meinen Gott. 9 An diesem Tag hatte Mose mir unter Eid versprochen: 'Der Teil des Landes, den du als Kundschafter betreten hast, soll dir und deinen Nachkommen für immer gehören! Denn du bist Jahwe, meinem Gott, treu gefolgt.' 10 Das ist jetzt 45 Jahre her und Jahwe hat mich tatsächlich am Leben erhalten, wie er es mir damals in der Wüste durch Mose versprochen hatte. Heute bin ich 85 Jahre alt 11 und noch genauso stark wie damals als Kundschafter. Ich kann immer noch kämpfen und in den Krieg ziehen. (5. Mose 34.7) 12 Gib mir nun dieses Gebirge, von dem Jahwe geredet hat. Du hast damals selbst gehört, dass die Anakiter dort in großen stark befestigten Städten wohnten. Vielleicht steht Jahwe mir bei, dass ich sie vertreiben kann. Er hat es mir ja zugesagt." (Josua 11.21) 13 Da segnete Josua Kaleb und erklärte Hebron zu seinem Erbbesitz. (Josua 15.13) (Josua 21.11-12) 14 Die Stadt gehört noch heute seinen Nachkommen, weil Kaleb Ben-Jefunne aus der Sippe von Kenas Jahwe, dem Gott Israels, treu gefolgt war. 15 Hebron hieß damals übrigens noch Kirjat-Arba, Stadt des Arba. Das war der größte Mann unter den Anakitern gewesen. Danach war der Krieg zu Ende, und das Land kam zur Ruhe. (Josua 11.23)