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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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Jeremia - Kapitel 41

1 Im Oktober desselben Jahres kam Jischmaël Ben-Netanja, der Enkel Elischamas, in Begleitung von zehn anderen Männern zu Gedalja nach Mizpa. Jischmaël gehörte zur königlichen Familie und war einer von den Oberen des Königs gewesen. Als sie zusammen beim Gastmahl saßen, (2. Könige 25.25) (Jeremia 40.8) 2 fielen Jischmaël und seine zehn Männer plötzlich mit gezogenen Schwertern über Gedalja Ben-Ahikam her. Sie töteten den Enkel Schafans, den doch der König von Babylon als Statthalter für das Land eingesetzt hatte. (Jeremia 40.5) 3 Jischmaël ließ auch alle Judäer, die sich bei Gedalja in Mizpa aufhielten, niedermachen und ebenso die chaldäischen Soldaten, die er dort fand. 4 Am nächsten Tag, als noch niemand von der Ermordung Gedaljas erfahren hatte, 5 näherten sich 80 Männer aus Sichem, Schilo und Samaria. Sie hatten ihre Bärte abgeschnitten, ihre Gewänder eingerissen und ihre Haut blutig geritzt und wollten nach Jerusalem, um Weihrauch und Speisopfer in das Haus Jahwes zu bringen. (3. Mose 19.28) 6 Jischmaël Ben-Netanja ging ihnen von Mizpa aus weinend entgegen und lud sie ein: "Kommt zu Gedalja Ben-Ahikam!" 7 Als sie aber in der Stadt waren, stachen er und seine Männer sie nieder und warfen ihre Leichen in eine Zisterne. 8 Nur zehn von ihnen ließ Jischmaël am Leben, denn sie hatten ihn angefleht: "Töte uns nicht! Wir geben dir alle unsere Vorräte an Weizen, Gerste, Öl und Honig, die wir auf dem Feld draußen versteckt haben." 9 Die Zisterne, in die Jischmaël die Leichen jener Männer geworfen hatte, die er durch die Täuschung im Zusammenhang mit Gedalja umbringen konnte, war jene große Zisterne, die König Asa wegen der Bedrohung durch König Bascha von Israel hatte aushauen lassen. Jetzt füllte Jischmaël Ben-Netanja sie mit Leichen. (1. Könige 15.16) (1. Könige 15.22) 10 Dann führte er den ganzen Rest des Volkes, der sich in Mizpa befand, gefangen weg, auch die Königstöchter, die Nebusaradan, der Befehlshaber der Leibwache, seinerzeit in die Obhut Gedaljas gegeben hatte. Jischmaël wollte mit ihnen ammonitisches Gebiet erreichen. 11 Als Johanan Ben-Kareach und die anderen Offiziere von den Verbrechen Jischmaëls erfuhren, 12 riefen sie ihre Truppen zusammen und verfolgten ihn. Am großen Teich von Gibeon holten sie ihn ein. 13 Als das Volk, das bei Jischmaël war, Johanan und die anderen Offiziere sah, freuten sie sich. 14 Und alle, die Jischmaël von Mizpa verschleppt hatte, liefen zu Johanan über. 15 Jischmaël Ben-Netanja selbst konnte allerdings mit acht Männern entkommen und floh zu den Ammonitern. 16 Johanan Ben-Kareach und die Offiziere bei ihm übernahmen nun die Verantwortung für den Rest des Volkes, den sie Jischmaël Ben-Netanja bei Gibeon abgejagt hatten, nachdem dieser Gedalja erschlagen und das Volk von Mizpa entführt hatte. Es waren Männer, Frauen und Kinder, auch einige Soldaten und Hofbeamte. 17 Sie zogen mit ihnen fort und machten erst vor Bethlehem bei der Herberge Kimhams Halt, um von dort aus weiter nach Ägypten zu fliehen, 18 aus Angst vor den Chaldäern. Denn Jischmaël Ben-Netanja hatte den vom babylonischen König eingesetzten Statthalter Gedalja Ben-Ahikam erschlagen.