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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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Jeremia - Kapitel 19

1 Jahwe sagte zu mir: "Kauf dir einen Krug vom Töpfer! Dann hol dir ein paar Älteste vom Volk und von den Priestern 2 und geh mit ihnen zum Scherbentor hinaus ins Hinnomtal. Dort rufe Folgendes aus: (Jeremia 7.31) (Jeremia 19.11) 3 'Hört das Wort Jahwes, ihr Könige von Juda und ihr Bewohner Jerusalems! So spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels: Passt auf! Ich bringe solches Unheil über diesen Ort, dass es jedem, der davon hört, in den Ohren dröhnt. (1. Samuel 3.11) (2. Könige 21.12) 4 Denn sie haben mich verlassen und mir diesen Ort durch Räucheropfer entfremdet, die sie anderen Göttern brachten, die weder sie noch ihre Vorfahren, noch die Könige von Juda gekannt haben. Dazu haben sie dieses Tal mit dem Blut unschuldiger Menschen getränkt. 5 Dann haben sie Opferstätten für den Baal gebaut, um ihre Kinder darauf zu verbrennen, was ich ihnen nie befohlen habe. Niemals ist mir so etwas in den Sinn gekommen! (Jeremia 7.31-32) 6 Deshalb wird die Zeit kommen, spricht Jahwe, in der man diesen Ort nicht mehr Tofet oder Hinnomtal nennen wird, sondern Mordtal. 7 An diesem Ort werde ich die Pläne der Leute von Juda und Jerusalem vereiteln. Ich lasse sie ihren Todfeinden in die Hände fallen, die sie mit dem Schwert erschlagen werden. Ihre Leichen werde ich den Vögeln und den wilden Tieren zum Fraß vorwerfen. (Jeremia 7.33) 8 Ich werde diese Stadt zu einem Ort des Grauens und der Verachtung machen. Wer an ihr vorüberzieht, schüttelt über ihre Wunden entsetzt den Kopf. (Jeremia 18.16) 9 Wenn ihre Todfeinde die Stadt belagern, lasse ich die Einwohner das Fleisch ihrer eigenen Kinder essen, so groß wird ihre Bedrängnis sein. Schließlich werden sie sich gegenseitig aufessen.' (5. Mose 28.53) 10 Dann zerschlage den Krug vor den Augen deiner Begleiter 11 und sage zu ihnen: 'So spricht Jahwe, der Allmächtige: Dieses Volk und diese Stadt werde ich zerschmettern wie dieses Tongeschirr, das man nicht wiederherstellen kann. Man wird die Toten im Tofet begraben müssen, weil man sonst keinen Platz mehr dazu hat. (Jesaja 30.14) (Jeremia 7.32) 12 Auch diese Stadt mache ich samt ihren Bewohnern dem Tofet gleich', spricht Jahwe. 13 'Die Häuser in Jerusalem und die Paläste der Könige sollen genauso unrein werden wie der Tofet, und zwar alle Häuser, auf deren Terrassen sie den Sternen Weihrauch verbrannt und anderen Göttern Trankopfer ausgegossen haben.'" (Jeremia 32.29) (Zephanja 1.5) 14 Als Jeremia vom Tofet zurückkam, wo er im Auftrag Jahwes geweissagt hatte, stellte er sich in den Tempelvorhof und rief allen Leuten dort zu: 15 "So spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels: 'Ich will über diese Stadt und alle dazugehörenden Städte all das Unheil bringen, das ich ihnen angedroht habe; denn sie haben sich hartnäckig geweigert, auf meine Worte zu hören.'"