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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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Hiob - Kapitel 13

1 Schaut, all das hat mein Auge gesehen, / mein Ohr gehört und sich gemerkt. 2 Was ihr da wisst, das weiß ich auch, / ich stehe euch in nichts zurück." (Hiob 12.14) 3 "Doch zum Allmächtigen will ich reden, / mit Gott zu streiten ist mein Wunsch! 4 Ihr habt doch nur Pflaster aus Lügen, / Pfuschärzte seid ihr allesamt. 5 Wenn ihr doch endlich schweigen wolltet, / dann hielte man das noch für Weisheit! (Sprüche 17.28) 6 Hört euch meine Rechtfertigung an, / merkt auf den Streit meiner Worte! 7 Wollt ihr Falsches reden für Gott / und Lügen vorbringen für ihn? 8 Wollt ihr für ihn Partei ergreifen, / Gottes Sache vertreten? 9 Wird es gut für euch sein, wenn er euch erforscht? / Lässt er sich von euch täuschen wie ein Mensch? 10 Tadeln, ja tadeln wird er euch, / wenn ihr heimlich Partei ergreift. 11 Erschreckt ihr nicht vor seiner Majestät, / wird die Angst vor ihm euch nicht packen? 12 Eure Sätze sind nur Sprüche aus Staub, / eure Schilde bestehen aus Ton. 13 Seid still, ich will jetzt reden, / mag über mich kommen, was will. 14 Und wenn ich Kopf und Kragen riskiere, / ich setze mein Leben aufs Spiel! 15 Und wenn er mich tötet, ich warte auf ihn / und verantworte mich direkt vor ihm. 16 Schon darin sehe ich mein Heil, / denn kein Schurke hat Zutritt bei ihm. 17 Hört mir nur ganz aufmerksam zu, / dass meine Erklärung auch in eure Ohren dringt. 18 Seht, ich bin für den Rechtsstreit gerüstet, / und ich weiß, ich bekomme Recht! 19 Wer könnte den Prozess gewinnen gegen mich? / Dann wollte ich schweigen und zugrunde gehen." 20 "Nur zweierlei tu mir nicht an, / dann verberge ich mich nicht vor dir: 21 'Nimm deine schwere Hand von mir weg, / und dein Schrecken befalle mich nicht!' (Hiob 9.34) 22 Dann kannst du rufen, und ich antworte dir, / oder ich rede, und du antwortest mir. 23 Wie groß ist meine Schuldenlast bei dir? / Was sind meine Vergehen und Sünden? 24 Warum verbirgst du dein Gesicht, / behandelst mich wie deinen Feind? (Hiob 19.11) 25 Willst du ein verwehtes Blatt verschrecken, / verfolgst du einen dürren Halm? 26 Denn Bitteres teilst du mir zu; / für meine Jugendsünden lässt du mich büßen. (Psalm 25.7) 27 Du steckst meine Füße in den Block, / beobachtest all meine Wege / und grenzt mich ein auf Schritt und Tritt, 28 der ich doch wie Moder zerfalle, / wie ein Kleid, das die Motte zerfraß."