zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

zurückEinzelansichtvor

Hesekiel - Kapitel 43

1 Dann führte er mich wieder zum Osttor. 2 Da kam von Osten her plötzlich Israels Gott in seiner Herrlichkeit heran. Es rauschte wie ein riesiger Wasserfall, und die Erde leuchtete von seiner Herrlichkeit. 3 Es war dieselbe Erscheinung, die ich gesehen hatte, als er kam, um die Stadt zu vernichten, und dieselbe, die ich am Fluss Kebar gesehen hatte. Da warf ich mich nieder auf mein Gesicht. (Hesekiel 1.1) (Hesekiel 8.1) 4 Die Herrlichkeit Jahwes zog durch das Osttor in den Tempel ein. (Hesekiel 10.19) (Hesekiel 11.22-23) 5 Da hob mich der Geist hoch und brachte mich in den inneren Vorhof. Ich sah, dass die Herrlichkeit Jahwes das ganze Haus erfüllte. (2. Mose 40.34) (1. Könige 8.10-11) 6 Der Mann, der mich geführt hatte, stand noch neben mir, da hörte ich jemand aus dem Haus zu mir reden. 7 "Du Mensch", sagte er, "hier ist der Ort, wo mein Thron steht, und der Ort, wo meine Füße stehen. Hier, mitten unter den Israeliten, will ich für immer wohnen. Nie mehr werden die Leute von Israel oder ihre Könige meinen Namen besudeln, weder durch ihre sexuelle Unmoral noch durch die Leichen ihrer Könige, die sie in meiner Nähe bestatten. (Psalm 132.13-14) 8 Sie haben ihre Paläste neben meinen Tempel gebaut und Tür an Tür mit mir gewohnt, sodass nur eine Wand zwischen uns war, und besudelten so meinen heiligen Namen durch ihre abscheulichen Taten. Deshalb habe ich sie in meinem Zorn vernichtet. (Hesekiel 8.7) 9 Doch jetzt werden sie ihre sexuelle Unmoral und die Leichen ihrer Könige von mir fernhalten, und ich werde für immer unter ihnen wohnen. 10 Du, Mensch, beschreibe den Leuten von Israel das Haus, das du gesehen hast. Wenn sie die Ausmaße dieses Plans verstehen, werden sie sich ihrer Sünden schämen. (Hesekiel 16.61) (Hesekiel 16.63) (Hesekiel 36.32) 11 Und wenn sie sich all dessen schämen, was sie getan haben, dann schildere ihnen den Plan des Hauses in allen Einzelheiten, seine Einrichtung und Zugänge, all seine Anordnungen und Vorschriften. Zeichne es vor ihren Augen auf, damit sie alle Anordnungen und Vorschriften künftig genau befolgen. 12 Das Gesetz für den Tempelbezirk lautet: Der gesamte Bezirk auf der Kuppe des Berges ist mir geweiht und heilig. Das ist das grundlegende Gesetz für den Tempel." 13 Der Altar hatte folgende Maße, die Elle eine Handbreit länger als gewöhnlich gerechnet: Rings um den Altar war ein Graben, einen halben Meter breit und ebenso tief. Die gemauerte Einfassung an seinem Rand war 25 Zentimeter breit. Der unterste Sockel (2. Mose 27.1) (Hesekiel 40.47) 14 war vom Rand des Grabens an einen Meter hoch. Der nächste Sockel sprang einen halben Meter zurück und war zwei Meter hoch. 15 Der Opferherd selbst war noch einmal zwei Meter hoch. An seinen Ecken ragten vier Hörner auf. 16 Er war quadratisch gebaut mit einer Seitenlänge von sechs Metern. 17 Der nächst untere Sockel war ebenfalls quadratisch. Er hatte eine Seitenlänge von sieben Metern und sprang um einen halben Meter vor. Das Gesims an seinem Rand war 25 Zentimeter breit. An der Ostseite führten Stufen zum Altar hinauf. 18 Er sagte zu mir: "Mensch, so spricht Jahwe, der Herr:Hier sind die Bestimmungen für den Tag, an dem der Altar fertiggestellt wird, damit man Brandopfer darauf opfern und Blut daran sprengen kann. 19 Du sollst den Leviten aus der Nachkommenschaft Zadoks, den Priestern, die in meine Nähe kommen, um mir zu dienen, einen jungen Stier für das Sündopfer geben, spricht Jahwe, der Herr. (2. Mose 29.1) (Hesekiel 40.46) 20 Mit dessen Blut sollst du die vier Hörner des Altars, die vier Ecken seiner Einfassung und die Abgrenzung ringsum bestreichen. So sollst du den Altar von Sünde reinigen und Sühne für ihn erwirken. 21 Dann nimmst du den Stier des Sündopfers und lässt ihn außerhalb des Tempelhauses an dem dafür bestimmten Platz verbrennen. 22 Am zweiten Tag sollst du einen fehlerlosen Ziegenbock als Sündopfer bringen und den Altar von Sünde reinigen lassen, wie du es mit dem Stier getan hast. 23 Wenn du das getan hast, sollst du einen jungen Stier und einen Schafbock vor mich bringen, beide ohne Fehler. 24 Die Priester sollen Salz auf sie streuen und sie mir, Jahwe, als Opfer verbrennen. 25 Sieben Tage lang sollst du täglich fehlerfreie Tiere bringen lassen: einen Ziegenbock, einen jungen Stier und einen Schafbock aus der Herde. 26 Sieben Tage lang soll man Sühne für den Altar erwirken, ihn reinigen und weihen. (2. Mose 28.41) 27 Vom achten Tag an sollen die Priester eure Brand- und Freudenopfer auf dem Altar zurichten. Dann werde ich euch gnädig annehmen, spricht Jahwe, der Herr."