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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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Hesekiel - Kapitel 42

1 Dann führte er mich in den nördlichen Teil des Vorhofs hinaus. An der Nordseite des Gebäudes, das hinter dem Tempel lag, befand sich ein Bauwerk. Es stand vor diesem Gebäude und neben dem unbebauten Streifen. 2 Der Bau war 50 Meter lang und 25 Meter breit. (Hesekiel 41.13) 3 Er stand neben dem unbebauten zehn Meter breiten Streifen des inneren Vorhofs und dem Steinpflaster des äußeren Vorhofs und erhob sich in drei abgestuften Stockwerken. (Hesekiel 40.17) (Hesekiel 41.10) 4 Auf der Nordseite, wo auch die Eingänge des Bauwerks waren, verlief ein fünf Meter breiter Gang. Zum inneren Vorhof führte ein Durchgang, einen halben Meter breit. 5 Die oberen Räume waren schmaler als die unteren und mittleren, weil die Galerien ihnen einen Teil vom Raum wegnahmen, 6 denn das Ganze war dreistöckig angelegt. Die Stockwerke hatten aber keine Säulen wie der Vorhof, deshalb wurden sie von unten nach oben immer kürzer. 7 Eine Mauer von 25 Metern Länge begrenzte die Eingangsseite zum äußeren Vorhof hin. 8 Da die Räume, die zum Vorhof hin zeigten, ebenfalls 25 Meter lang waren, war die ganze Mauer 50 Meter lang. 9 Der Zugang zu den unteren Räumen lag im Osten, wenn man vom äußeren Vorhof aus hineinging. 10 Auch auf der Südseite grenzte ein Bauwerk an die Mauer des äußeren Vorhofs. 11 Und auch hier führte ein Gang an der Vorderseite des Gebäudes entlang. Der Bau glich in allem dem auf der Nordseite in Länge, Breite, Ausgängen und Eingängen, 12 die hier nach Süden hin lagen. Auch hier gelangte man entlang der Schutzmauer von Osten her in das Gebäude, wenn man aus dem äußeren Vorhof kam. 13 Der Mann sagte zu mir: "Die Räume im nördlichen und südlichen Bau, die vor dem umfriedeten Platz liegen, sind als heilige Räume für die Priester bestimmt, die in der Nähe des Herrn ihren Dienst tun. Dort sollen sie ihre Anteile an den höchst heiligen Opfergaben essen. Dorthin sollen sie auch die höchst heiligen Gaben vom Speise-, Sünd- und Schuldopfer bringen, denn es ist ein heiliger Ort. 14 Wenn die Priester im Heiligtum waren, sollen sie von dort nicht in den Vorhof hinausgehen, sondern die Gewänder, in denen sie ihren Dienst verrichtet haben, in diesen Räumen ablegen, denn die Gewänder sind heilig. Erst nachdem sie sich umgezogen haben, dürfen sie auf den Platz gehen, der auch für das Volk zugänglich ist." 15 Als er den inneren Tempelbezirk vermessen hatte, führte er mich durch das Osttor hinaus und vermaß den ganzen äußeren Umfang. 16 Er benutzte die Messrute dazu. Die Ostseite war 250 Meter lang. 17 Auch die Nordseite war 250 Meter lang, 18 ebenso die Südseite 19 und die Westseite. 20 Er vermaß den Tempelbezirk nach allen vier Windrichtungen hin. Die Außenmauer des Tempelbezirks war 250 Meter lang und 250 Meter breit; sie sollte das Heilige vom Profanen trennen.