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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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Hesekiel - Kapitel 41

1 Dann führte er mich in den Tempelraum hinein und maß die Mauerstücke rechts und links. Sie waren drei Meter dick. 2 Der Eingang selbst war fünf Meter breit. Die Mauerstücke auf beiden Seiten sprangen je zweieinhalb Meter vor. Er maß die Länge des Tempelraums. Es waren 20 Meter, seine Breite betrug 10 Meter. 3 Dann ging er in den innersten Raum und maß das Mauerwerk am Eingang. Es war auf beiden Seiten einen Meter dick. Der Eingang selbst war drei Meter breit. Die Mauern auf beiden Seiten des Eingangs sprangen dreieinhalb Meter vor. 4 Der Raum selbst war zehn Meter tief und zehn Meter breit. Als er ihn gemessen hatte, sagte er zu mir: "Das ist das Höchstheilige." (Hesekiel 43.12) 5 Dann maß er die Seitenwände des Tempelhauses. Sie waren drei Meter dick. Um das Tempelhaus herum gab es einen Anbau von zwei Metern Breite. 6 Er bestand aus drei Stockwerken mit je dreißig Kammern. Die Stockwerke waren auf der Innenseite nicht in der Mauer des Tempelhauses verankert, sondern ruhten auf den Mauerabsätzen an der Außenseite der Tempelwand. 7 Weil die Tempelmauer nach oben hin zurücktrat, verbreiterte sich der Innenraum des Anbaus von Stockwerk zu Stockwerk. Im unteren war er am schmalsten, im oberen am breitesten. 8 Ich sah eine Terrasse um das Haus herum laufen, die von den Unterbauten der Seitenkammern gebildet wurde und drei Meter hoch war. 9 Die Außenwand des Anbaus selbst war nur zweieinhalb Meter dick. Zwischen den Seitenkammern des Tempelhauses 10 und den Räume um das Tempelhaus herum war ein freigelassener Platz von zehn Metern Breite. (Hesekiel 42.1-3) 11 Die Eingänge des Anbaus öffneten sich zur Terrasse hin, die ringsherum zweieinhalb Meter breit war. 12 Hinter dem Tempelhaus, also in westlicher Richtung, stand in einem abgesonderten Bereich ein weiteres Gebäude. Es war 35 Meter tief und 45 Meter breit. Seine Außenmauer war zweieinhalb Meter dick. 13 Nun maß er die ganze Tempelanlage aus. Das Tempelhaus war 50 Meter lang. Von seiner Rückseite über den unbebauten Streifen bis zur Rückseite des anderen Gebäudes waren es ebenfalls 50 Meter. 14 Die Breite des Tempelhauses auf der Ostseite einschließlich des unbebauten Streifens betrug ebenfalls 50 Meter. 15 Weiter maß er die Breite des Hintergebäudes. Es war einschließlich der Terrassenbauten auf beiden Seiten 50 Meter breit. 16 Das Innere des Tempelhauses und seine Vorhalle waren getäfelt, vom Boden bis hinauf zu den Fenstern. Diese hatten einen dreifach abgestuften Rahmen und konnten verschlossen werden. 17 Oberhalb des Eingangs innen und außen und auf allen Wänden rings herum war die Täfelung in Felder eingeteilt, 18 in die abwechselnd Cherubim und Palmen eingeschnitzt waren. Jeder Cherub hatte zwei Gesichter. 19 Ihr Menschengesicht war der einen Palme zugewandt und ihr Löwengesicht der anderen. 20 Vom Fußboden bis über die Tür hinauf waren die Cherubim und Palmen an allen Wänden zu sehen. 21 Die Eingangstür zum Tempelraum hatte einen vierfach gestaffelten Rahmen. Vor dem Höchstheiligen aber stand etwas, das aussah wie 22 ein Altar aus Holz, anderthalb Meter hoch, einen Meter lang und ebenso breit. Seine Ecken, seine Wände und sein Sockel waren aus Holz. Der Mann sagte zu mir: "Das ist der Tisch, der vor Jahwe steht." (2. Mose 30.1) 23 Der Tempelraum und das Höchstheilige hatten je eine Doppeltür. 24 Rechts und links waren hintereinander je zwei drehbare Türflügel angebracht. 25 Wie die Wände waren auch die Türflügel mit Cherubim und Palmen verziert.Die Vorhalle hatte über ihrem Eingang ein Vordach aus Holz. 26 Auch ihre Wände waren von gerahmten Fenstern durchbrochen und bis zum hölzernen Vordach mit Palmen verziert. Ebenso war es mit den Seitenkammern und ihren Dachbalken.