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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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Hesekiel - Kapitel 26

1 Am 1. des Monats im elften Jahr unserer Verbannung kam das Wort Jahwes zu mir. Er sagte: 2 "Du Mensch, / weil Tyrus über Jerusalem sagte: / 'Ha! Zerbrochen ist das Tor der Völker! / Jetzt fällt mir ihr Reichtum zu, / denn sie ist verwüstet', (Hesekiel 25.3) 3 darum spricht Jahwe, der Herr: 'Jetzt gehe ich gegen dich vor, Tyrus! Wie das Meer gegen deine Klippen brandet, werde ich viele Völker gegen dich anstürmen lassen! (Jesaja 23.1) 4 Sie werden deine Mauern schleifen, Tyrus, und deine Türme niederreißen. Ich fege deine Erde von dir weg und mache dich zu einem kahlen Felsen im Meer, 5 zu einem Trockenplatz für Fischernetze. Ich habe das gesagt', spricht Jahwe, der Herr. 'Völker werden Tyrus ausplündern, 6 seine Tochterstädte auf dem Festland zerstören und deren Einwohner töten. Daran wird man erkennen, dass ich es bin - Jahwe!'" 7 So spricht Jahwe, der Herr: "Ich werde den Großkönig Nebukadnezzar, den König von Babylon, über Tyrus kommen lassen. Er kommt vom Norden her mit Pferden, Streitwagen, Reitern und einem riesigen Heer. (Daniel 2.37) 8 Er wird deine Tochterstädte zerstören und einen Wall gegen dich aufschütten, Angriffsrampen gegen deine Mauern vorantreiben und ein Schutzdach aus Langschilden gegen dich aufstellen. (Hesekiel 26.6) 9 Der Stoß seiner Rammböcke wird deine Mauern treffen. Mit Brecheisen reißt er deine Türme ein. 10 Eine Staubwolke wird dich bedecken, wenn er anrückt mit der Masse seiner Pferde. Der Lärm seiner Reiter, Räder und Wagen lässt deine Mauern erbeben, wenn er durch deine Tore einfährt, wie man in eine aufgebrochene Stadt einzieht. 11 Die Hufe seiner Pferde zerstampfen deine Straßen, dein Volk erschlägt er mit dem Schwert. Die stolzen Steinsäulen, die du verehrst, sinken in Trümmer. 12 Sie plündern deinen Besitz, sie rauben deine Waren, sie schleifen deine Mauern und zerstören deine Paläste. Und deine Steine, dein Holz und deinen Schutt schütten sie ins Meer. 13 Ich lasse den Klang deiner Lieder verstummen, und die Musik deiner Harfen wird nicht mehr gehört. (Jesaja 14.11) 14 Ich mache dich zu einem kahlen Felsen, zu einem Trockenplatz für Fischernetze. Du wirst nicht wieder aufgebaut werden, denn ich, Jahwe, habe das gesagt!", spricht Jahwe, der Herr. 15 So spricht Jahwe, der Herr, gegen Tyrus: "Vom Donnergetöse deines Falls werden die Inseln erbeben, wenn Mörder in dir wüten und jeder Durchbohrte stöhnt. 16 Dann sinken die Fürsten des Meeres von ihren Thronen. Sie legen ihre Mäntel ab, ziehen ihre buntgewirkten Kleider aus und kleiden sich in zitternde Angst. Vor Entsetzen kauern sie auf dem Boden und zittern und zittern. 17 Dann stimmen sie die Totenklage über dich an:'Ach, wie bist du zerstört, / du ruhmreiche Stadt, / du Festung am Meer! / Du hattest solche Macht auf der See, / hast ihre Anwohner in Schrecken versetzt. 18 Nun zittern die Küsten am Tag deines Falls; / über dein Ende sind die Inseln entsetzt.'" 19 Denn so spricht mein Herr, Jahwe: "Wenn ich dich zu einer verwüsteten und menschenleeren Stadt mache, wenn ich die Flut über dich kommen lasse, sodass du darin untergehst, 20 dann musst du in die Totenwelt hinab zu den längst Verstorbenen, in die tiefste Tiefe zu den uralten Ruinen. Dann wirst du nie mehr bewohnt und hast keinen Platz mehr im Land der Lebendigen. 21 Tödlichem Terror gebe ich dich preis, du wirst nicht mehr sein! Man wird dich suchen, aber nicht mehr finden. Das gilt für alle Zeit, spricht Jahwe, der Herr."