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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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Hesekiel - Kapitel 25

1 Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 2 "Du Mensch, blick in Richtung der Ammoniter und weissage Folgendes gegen sie: (Jeremia 49.1) (Hesekiel 21.33-37) 3 'Hört das Wort Jahwes, des Herrn! So spricht Jahwe, der Herr: Du lachst und spottest über mein Heiligtum, weil es entweiht ist, und über das Land Israel, weil es verwüstet wurde, und über das Volk der Juden, weil sie in die Gefangenschaft verschleppt sind. (Klagelieder 2.16) (Hesekiel 36.2) 4 Deshalb gebe ich dich und dein Land den Beduinen des Ostens zum Besitz. Sie werden ihre Zelte bei euch aufschlagen und ihre Siedlungen in deinem Land errichten, sie werden deine Früchte essen und deine Milch trinken. 5 Rabba mache ich zu einem Weideplatz für Kamele und eure Ortschaften zum Lagerplatz für Kleinvieh. Dann werdet ihr erkennen, dass ich es bin - Jahwe! 6 Denn so spricht Jahwe, der Herr: Weil du in die Hände geklatscht und vor Freude mit den Füßen gestampft hast, weil du voller Schadenfreude auf das Land Israel herabgesehen hast, 7 deshalb gehe ich jetzt gegen dich vor. Ich gebe dich fremden Völkern preis und rotte dich aus der Völkergemeinschaft aus. Ich werde dich vernichten. Dann wirst du erkennen, dass ich es bin - Jahwe!'" 8 So spricht Jahwe, der Herr: "Weil Moab und Seïr sagen: 'Das Haus Juda ist so wie alle anderen Nationen', (Jesaja 15.1) (Jeremia 48.1) 9 darum lege ich Moabs Schulter frei, seine Berghänge werden von all seinen Städten entblößt sein, von der Zierde des Landes über Bet-Jeschimot, Baal-Meon bis nach Kirjatajim. 10 Ich gebe das Land den Beduinen des Ostens und den Ammonitern, an die sich niemand mehr erinnern wird. 11 So vollstrecke ich mein Strafgericht an den Moabitern; und sie werden erkennen, dass ich es bin - Jahwe!" 12 So spricht Jahwe, der Herr: "Weil Edom grausam Rache am Haus Juda genommen und dabei schwere Schuld auf sich geladen hat, (Psalm 137.7) (Jeremia 49.7) (Obadja 1.1) 13 deshalb, spricht Jahwe, der Herr, gehe ich jetzt gegen Edom vor. Ich rotte Menschen und Vieh in ihm aus. Von Teman bis nach Dedan lege ich es in Trümmer, und alle seine Bewohner werden durchs Schwert umkommen. 14 Meine Rache an Edom lasse ich durch mein Volk Israel vollziehen. Sie werden Edom meinen Zorn und Grimm spüren lassen, dass sie meine Rache erkennen, spricht Jahwe, der Herr." 15 So spricht Jahwe, der Herr: "Weil die Philister sich grausam gerächt haben mit hämischer Lust und voller Hass, um Juda aus uralter Feindschaft zu vernichten, (Jesaja 14.29) (Jeremia 47.1) (Zephanja 2.5) 16 darum spricht Jahwe, der Herr: 'Passt auf, ich gehe gegen die Philister vor, diese Leute aus Kreta, und rotte die Bewohner der Küstenebene bis auf den letzten Rest aus. (1. Samuel 30.14) 17 Mit grimmigen Strafen nehme ich gewaltige Rache an ihnen. Und wenn ich meine Rache über sie bringe, wird man erkennen, dass ich es bin - Jahwe!'"